Heute waren 10 Mitglieder online:
Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: moknoell
Viel Spaß, wir hoffen Du fühlst dich wohl ..
Thema |
Antworten |
Zugriffe |
Letzte Antwort |
|
|---|---|---|---|---|
|
|
Von Kerstin (Gestern, 00:37) Forum: Who is Who und Grüße |
36 | 198 |
Von VoF Fan (Heute, 00:38) |
|
|
Von VoF Fan (9. Mai 2012, 09:57) Forum: USA |
130 | 1 901 |
Von VoF Fan (Heute, 00:37) |
|
|
Von Ingrid (20. April 2012, 16:01) Forum: Das Stammtisch Sofa |
31 | 379 |
Von Gabymarie (Gestern, 23:40) |
|
|
Von Lal@ (11. Januar 2012, 12:26) Forum: Quiz und Rätsel |
930 | 4 489 |
Von Yes (Gestern, 22:40) |
|
|
Von Utah & Co (17. Mai 2012, 13:14) Forum: Touren - und Routenplanung |
8 | 92 |
Von Yes (Gestern, 22:12) |
|
|
Von HOH (25. April 2012, 06:53) Forum: USA |
225 | 4 782 |
Von HOH (Gestern, 22:01) |
|
|
Von Carsten (17. Mai 2012, 07:32) Forum: Computer & Co |
16 | 134 |
Von Carsten (Gestern, 21:59) |
|
|
Von andie (14. Mai 2012, 17:23) Forum: Quiz und Rätsel |
49 | 451 |
Von Bravo-B (Gestern, 21:50) |
|
|
Von usabima (Gestern, 08:43) Forum: Who is Who und Grüße |
18 | 121 |
Von taliesin (Gestern, 21:28) |
|
|
Von melli57 (10. Mai 2012, 15:37) Forum: USA |
55 | 859 |
Von Utah & Co (Gestern, 18:59) |
|
|
Von Desert Heiko (11. Mai 2012, 16:24) Forum: Who is Who und Grüße |
34 | 236 |
Von Utah & Co (Gestern, 17:54) |
|
|
Von Buff (17. Mai 2012, 22:03) Forum: Links die sich lohnen |
4 | 55 |
Von AndreaR (Gestern, 17:37) |
|
|
Von Lal@ (14. Mai 2012, 11:17) Forum: USA |
64 | 955 |
Von chrischi (Gestern, 17:20) |
|
|
Von tspitz (13. Januar 2012, 14:12) Forum: Touren - und Routenplanung |
33 | 399 |
Von tspitz (Gestern, 16:28) |
|
|
Von VoF Fan (17. Mai 2012, 06:47) Forum: Who is Who und Grüße |
31 | 145 |
Von Shepardxl (Gestern, 12:45) |
|
|
Von Lal@ (12. Januar 2012, 13:28) Forum: Bilder und Filme |
101 | 1 855 |
Von GeeBee (17. Mai 2012, 23:35) |
|
|
Von Michele (1. Mai 2012, 12:16) Forum: Das Stammtisch Sofa |
69 | 674 |
Von Yes (17. Mai 2012, 22:22) |
|
|
Von Obelix (7. Mai 2012, 19:00) Forum: USA |
55 | 1 047 |
Von Yes (17. Mai 2012, 22:15) |
|
|
Von Vegas Vic (13. Mai 2012, 16:48) Forum: Flüge & Autos |
28 | 418 |
Von usabima (17. Mai 2012, 22:08) |
|
|
Von Otto (12. Januar 2012, 05:32) Forum: Hollywood & TV |
12 | 203 |
Von Andree (17. Mai 2012, 20:16) |
|
|
Von muhtsch (11. April 2012, 09:37) Forum: Das Stammtisch Sofa |
39 | 661 |
Von Yes (17. Mai 2012, 18:18) |
|
|
Von JanF (16. Mai 2012, 13:37) Forum: Touren - und Routenplanung |
8 | 118 |
Von OliH (17. Mai 2012, 09:57) |
|
|
Von Otto (12. Januar 2012, 04:57) Forum: Das Stammtisch Sofa |
283 | 3 818 |
Von andie (17. Mai 2012, 09:26) |
|
|
Von Werner (13. Januar 2012, 12:30) Forum: Fussball |
357 | 3 674 |
Von Melli (17. Mai 2012, 03:04) |
|
|
Von Nick (26. März 2012, 20:39) Forum: Das Stammtisch Sofa |
179 | 2 089 |
Von Yes (16. Mai 2012, 22:25) |
Am 07.05.2012 werden die Reparaturarbeiten an der Cottonwood Canyon Road im Grand Staircase Escalante National Monument beginnen. Dies hat das bewirtschaftende Bureau of Land Management am 04.05.2012 bekannt gegeben. Auf diese Nachricht warten zahlreiche Urlauber, die zu Beginn der Reisesaison die beliebte Backcountry Road befahren wollen. Wann die Reparaturarbeiten abgeschlossen sind und die Straße wieder freigegeben wird ist derzeit jedoch noch nicht bekannt.
Im Februar wurde die Cottonwood Canyon Road vom Kane County wegen eines massiven Schlammlochs 19,7 Meilen nördlich von Highway 89 gesperrt. Im April wurde die Straße auch von Norden aus ab 15 Meilen südlich von Kodachrome unbefahrbar.
Cottonwood Canyon Road. Foto: Michael Schlebach
Der Straßenzustand im GSENM kann wie gewohnt jederzeit auf der Startseite des USA Reporter nachgelesen und als PDF heruntergeladen werden. Die Daten stammen direkt vom BLM und werden in unregelmäßigen Abständen, im Schnitt etwa wöchentlich, aktualisiert.
Quelle: BLM
Es ist offiziell: der Tioga Pass im Yosemite National Park öffnet am Montag den 07.05.2012 um 12 Uhr mittags. Da dieser Streckenabschnitt ein wichtiges Nadelöhr bei der Routenplanung darstellt herrscht nun für viele Urlaubsreisende Klarheit bei der Gestaltung ihrer Reise. Längere und weniger attraktive Alternativrouten müssen nicht mehr in Betracht gezogen werden.
Eine ausführliche Beschreibung der wichtigen Attraktionen entlang des Tioga Pass sowie des gesamten Yosemite Nationalparks findet Ihr unter http://www.westkueste-usa.de/mn_Yosemite_TiogaPass.htm.
Quelle: http://www.nps.gov/yose/planyourvisit/conditions.htm 03.05.2012
Die Tioga Road (Highway 120) im Yosemite National Park wird höchstwahrscheinlich noch diese Woche öffnen. Zusätzlich plant Caltrans, den Sonora Pass (Highway 108) am kommenden Freitag Mittag für den Verkehr freizugeben.
Zur gleichen Zeit kämpfen die Arbeiter im Lassen Volcanic National Park mit einer 3,3 Meter dicken Schneedecke beim Lake Helen am Lassen Park Highway (Highway 89). Die Straße wird, gemessen an den Vorjahren, nicht vor Mitte bis Ende Mai geöffnet werden können.
Entrance Station am Tioga Pass. Foto Stefan Kremer
Für Fahrräder ist der Tioga Pass bereits seit vergangenem Wochenende befahrbar, so Kari Cobb vom Hauptquartier des Parks. Park Ranger werden die Straße am Mittwoch abfahren und den Zustand hinsichtlich des öffentlichen Zugangs begutachten. In der vergangenen Woche haben Schneepflüge die Tioga Pass Entrance Station erreicht. Highway 120 ostwärts hinab nach Lee Vining war bereits schneefrei.
Mit dem frühen Einsetzen des Frühlings in der High Country haben die Winterranger des Yosemite ihre Station bei Tuolumne Meadows bereits vor einer Woche verlassen. Winterrangerin Marea Ortiz sagte, dass bereits schneefreie Stellen auf der Passstraße zu sehen gewesen seien noch bevor die Schneepflüge letzte Woche hier ankamen. Die Schneedecke bei Tuolumne Meadows betrug 40 Zentimeter, was nur 43 Prozent des Durchschnittswertes beträgt. Natürlich sind noch alle Bergseen zugefroren.
“Die Klänge des Frühlings sind in der ganzen Gegend zu hören”, sagte Ortiz. “Die Vögel melden sich nun an diesen Frühlingsmorgenden lautstark zu Wort. Der Tuolumne River beginnt durch seine vereiste Decke zu brechen; der Sommer wird bald hier sein.”
Sollte die Tioga Road in dieser Woche tatsächlich freigegeben werden ist dies die früheste Öffnung seit 1988. In diesem ebenfalls schneearmen Jahr wurde sie am 29. April freigegeben. Im vergangenen Jahr gelang dies den Räummannschaften erst am 18. Juni.
Die aktuellen Straßenzustände des Tioga Pass und Sonora Pass kann man unter http://www.westkueste-usa.de/mn_Road_Conditions.php nachsehen.
Quelle: http://www.sfgate.com/cgi-bin/article.cgi?f=/c/a/2012/04/30/SPQ11OAT0S.DTL 30.04.2012
Es ist wieder passiert. Manche Orte ziehen das Unglück förmlich an. Da gibt es in Downtown Las Vegas einen Schnellimbiss, der mit dem Spruch “a burger to die for” wirbt, den vielversprechenden Namen “Heart Attack Grill” trägt und wo die Gäste von den Angestellten als “patients” behandelt werden. Außerdem warnt ein Schild: “Caution: This establishment is bad for your health.” Ihr ahnt, was passiert ist. Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hat ein Gast dort einen Herzinfarkt erlitten. Der Besitzer Jon Bassa sagte, es sei am Samstag geschehen als die Betroffene einen Hamburger namens “double bypass” aß. Sie wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht und wird sich erholen. Bereits im Februar erlitt ein Mann an gleicher Stelle einen Herzinfarkt.
Das Spitzenmodell der angebotenen Burger, der “quadruple bypass burger” hat schlanke 8.000 Kalorien und wurde schon ausgezeichnet als eines der “world’s worst junk foods”. Es besteht aus vier 226 Gramm schweren Hackfleischeinlagen, acht Scheiben amerikanischen Käse, einer ganzen Tomate und einer halben Zwiebel. Das ganze wird in einem schmalzummantelten Brötchen serviert.
Quelle: http://www.ktnv.com/news/local/148485875.html 23.04.2012
Seit dem 21.04.2012 ist der Eintritt in alle National Parks und National Monuments der Vereinigten Staaten kostenlos. Im Rahmen der jährlich stattfindenden National Park Week werden die Eintrittspreise in allen 397 Nationalparks vom 21.04. bis 29.04.2012 erlassen. Gleichzeitig finden zahlreiche Veranstaltungen statt, die die Schönheit und Einzigartigkeit der jeweiligen Landschaften vor Augen führen.
Die Schutzgebiete umfassen insgesamt rund 340.000 Quadratkilometer an besonderen Landschaftsformen sowie historisch oder kulturell wichtige Stätten.
Quelle: http://www.nationalparks.org/national-park-week-2012
Gemäß des snow survey vom 1. April 2012 beträgt die Schneedecke im Merced River basin 47 Prozent des Durchschnitts für diese Jahreszeit, im Tuolumne River basin sogar nur 43 Prozent. Wenn man sich fragt, in welchem Zusammenhang diese Zahlen zu den Öffnungszeiten der Passstraßen in den vergangenen Jahren stehen, hier einige Beispiele. Im besonders milden Jahr 2007 betrug die Schneedecke im Merced River basin zum gleichen Zeitpunkt 45 Prozent und im Tuolumne River basin 46 Prozent. Damals öffnete der Tioga Pass am 11. Mai 2007 und die Glacier Point Road am 6. Mai 2007. Bei ähnlichen Schneemengen öffnete der Tioga Pass am 24. Mai 1994 und 17. Mai 1990.
Aktuell wird am 15. April 2012 mit den Schneeräumarbeiten am Tioga Pass begonnen. Der Fortschritt kann ab dann auf http://www.nps.gov/yose/planyourvisit/tioga.htm verfolgt werden.
Quelle: https://www.facebook.com/YosemiteNPS 05.04.2012
Die Pipeline, die die Phantom Ranch im Grand Canyon National Park mit Trinkwasser versorgt, ist etwa 2 Meilen nördlich der Ranch in einem Gebiet, das “The Box” genannt wird, geborsten. Eine Arbeitercrew des National Park Service ist dabei, das Leck abzudichten.
Während eines Pipelinebruchs sollten Wanderer, die sich zur Phantom Ranch aufmachen, eine zusätzliche Trinkwasseraufbereitungsmöglichkeit mitführen. Das Wasser des Bright Angel Creek ist derzeit aufgrund der Schneeschmelze am North Rim sehr trüb. Ein Filter ist hierbei eine bessere Wahl als chemische oder ultraviolette Reinigungsmethoden. Der Colorado ist ebenfalls aufgrund der Schmelze schlammig.
Phantom Ranch vom Mather Point aus gesehen. Foto: Stefan Kremer
Sobald die Pipeline repariert ist wird die Wasserversorgung des Cottonwood Campground und der Roaring Springs Day Use Area (1 Meile nördlich von Cottonwood) wieder eingeschaltet. Auf dem Bright Angel Trail wird die Wasserversorgung in den 1 1/2 mile und 3 mile water stations voraussichtlich in etwa zwei Wochen aktiviert.
Quelle: http://www.nps.gov/grca/planyourvisit/trail-closures.htm#CP_JUMP_624080 05.04.2012
Der National Park Service hat heute die neuesten Details für die Umsetzung des Merced River plan im Yosemite National Park bekannt gegeben. Dieser fordert aus Umweltschutzgründen die Reduzierung der täglichen Besucherzahlen in der Hauptsaison auf 20.500 (wir berichteten am 26.03.2012). Wie dieses Ziel erreicht werden kann ist Gegenstand aktueller Überlegungen.
Zwei der erarbeiteten Vorschläge können ab heute im Visitor Center des Yosemite eingesehen und mit Parkmitarbeitern in offenen Diskussionsrunden besprochen werden. Das Ergebnis des Gedankenaustauschs fließt in die endgültige Ausarbeitung des Merced River plan mit ein, dessen Maßnahmen im kommenden Jahr umgesetzt werden.
Vorschlag 1 sieht vor, den Besuchern, die den Half Dome im Yosemite Valley besteigen wollen, eine alternative Möglichkeit zum Aufstieg zu eröffnen, die zudem das Befahren des Yosemite Valley unnötig macht. Hierzu soll vom Glacier Point aus eine Sesselliftbahn quer über das Yosemite Valley zur Spitze des Half Dome errichtet werden. Dies kommt auch den steigenden Sicherheitsbemühungen entgegen, denn die Kletterpartie auf den Half Dome ist nicht ungefährlich. Unklar ist bisher, ob die Konstruktion mit drei oder vier Stützpfeilern realisiert wird. Man glaubt jedoch, dass die optische Beeinträchtigung im Hinblick auf die prognostizierten enormen Einnahmen – man rechnet mit einer stärkeren Anziehungskraft als am Sky Walk des Grand Canyon – hinnehmbar ist. Um den Interessen der indianischen Ureinwohnern gerecht zu werden hat man den bekannten Paiute-Künstler Blank Canvas verpflichtet, der die Säulen im stammestypischen Totempfahldesign gestalten soll.
Von hier aus könnte bald eine Seilbahn zum Half Dome führen. Foto: Stefan Kremer
Vorschlag 2 sieht die Auskleidung des Tales mit 17 Millionen Energiesparlampen vor. Dadurch wird der Park geschickt ausgeleuchtet, mit illuminierten Wasserfällen, glitzernden Flüssen und farblich angestrahlten Granitwänden. So ist er auch Nachts für Besucher attraktiv. Dies wiederum wirkt dem Besucherandrang am Tag entgegen, was eine schonendere Verteilung der Besuchermassen bewirkt. Der enorme Energiebedarf soll durch einen neuen Windpark auf dem Gipfel des besonders zugigen El Capitan gedeckt werden. Dies soll gleichzeitig ein Monument für diese besonders umweltbewusste Energiegewinnung darstellen. Die Tierwelt des Yosemite Valley wird zu ihrem eigenen Schutz durch genmanipulierte Züchtungen ersetzt, die die spezielle Frequenz des Kunstlichts nicht wahrnehmen können und besonders geräuschunempfindlich sind.
Die Diskussionen dauern bis zum 30. April an. Ob beide Vorschläge realisiert werden und wenn ja, in welcher Form, wird man im nächsten Monat erfahren.
Quelle: http://www.nps.gov/yose/parknews/newsreleases.htm 01.04.2012
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 18.05.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi und anderen Städten). Seit Oktober 2011 kam es in Nairobi und Mombasa zu mehreren kleineren Anschlägen, zuletzt in Mombasa am 16.05.2012; es waren Todesopfer zu beklagen. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es zudem mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.orgdringend empfohlen.
Terrorismus
Auch in Kenia können sich jederzeit terroristische Anschläge ereignen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld/Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europäischer Banken nur noch selten bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden, da deutsche Banken ihre Sicherheitsmerkmale verschärft haben. Abhebungen mit Kreditkarten (z.B. Visa) sind in der Regel noch möglich. Reiseschecks werden in Kenia in der Regel nicht akzeptiert, weder in Forex-Büros noch zum Bezahlen von Hotels usw.
In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Aufnahme einer Arbeit
Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigration.go.ke
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Ferner wird dringend dazu geraten, sich für die Dauer des Aufenthalts bei der deutschen Botschaft in Nairobi online mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann. Die elektronische Online-Registrierung für Auslandsdeutsche finden Sie unter diesem Link:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://service2.diplo.de/elefandextern/registration.de
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt ab 1. Januar 2011 US$ 50,00. Visa (single entry) können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen - mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung - gültig. Alle Zahlungen werden nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es vermehrt Schwierigkeiten, die Gebühr in einer anderen Währung als in USD zu bezahlen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Reisepass | Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis zum 26.06.2012: Besser nicht! Eintrag der Kinder, insbesondere ohne Foto, in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | nein | |
| Weitere Anmerkungen | Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt.
Das erste Mal seit 11 Jahren treten wieder Schlafkrankheit-Infektionen (ostafrikanische Trypanosomiasis) bei Touristen nach Rückkehr aus Kenia auf. Zwei Patienten haben sich Ende Januar /Anfang Februar 2012 in der Masai Mara infiziert und sind in Deutschland bzw. Belgien 8-10 Tage später diagnostiziert und behandelt worden. Die unbehandelt immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel) geachtet werden. Bei Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Jährlich treten über. 100.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV/AIDS
Ca. 2 Mio. Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 für Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist für Riskoreisende nach ärztlicher Beratung möglich.
Einige Grundregeln zur Hygiene
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure. Nie Leitungswasser trinken! Eiswürfel nur, wenn sie zweifelsfrei mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Kann eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste sein. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Polio (Kinderlähmung)
Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofälle gemeldet (alle im nördlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende südliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrüche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 18.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Verschiedene politische Gruppen und Organisationen haben für die kommenden Tage Protestaktionen sowie General- und Transportstreiks angekündigt, u.a. für den 19.05.2012 im Kathmandutal, für die Tage 20. bis 22.05.2012 landesweit. Auch für die weiteren Tage vor der am 27.05.2012 auslaufenden Frist zur Erstellung einer Verfassung und für die Tage danach ist mit weiteren Streiks und Auseinandersetzungen zu rechnen. Besonders angespannt ist die Lage derzeit auch im Terai (südliches Flachland, Grenzgebiet zu Indien) und in der Region Ferner Westen („Far West“), wo der Verkehr tagelang komplett blockiert wurde. Bereits in der Vergangenheit kam es in ganz Nepal wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte. Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen. Am 30.04.2012 gab es während eines friedlichen Sitzprotestes eine Bombenexplosion in der Stadt Janakpur (im südöstlichen Nepal) mit mehreren Toten und Verletzen. Am 27.02.2012 ereignete sich in Kathmandu in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien („Singha Durbar“) eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen.
Es wird daher um äußerste Vorsicht gebeten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai-Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Am 18.09.2011 wurde die Himalaya-Region von einem Erdbeben der Stärke 6,9 an der Grenze zwischen Indien und Nepal erschüttert, das Zentrum des Bebens lag nahe des bei Bergwanderern beliebten Kangchenjunga Nationalparks ca. 270 km östlich von Kathmandu. Im östlichen Nepal sind einige Häuser eingestürzt, in Folge des Bebens und des anhaltenden Monsunregens kam es auch zu Erdrutschen, wovon insbesondere kleinere Bergstraßen betroffen sind. Der Betrieb des Internationalen Flughafens Kathmandu ist nicht betroffen.
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Es wird daher ständig um Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen (Gebühr 10 US-Dollar) als auch für Individualtrekker (Gebühr 20 US-Dollar) ausgestellt wird. Die Gebühr muss zum aktuellen Wechselkurs in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja,Gültigkeit 6 Monate | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen: | ||
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate | |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Danach benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr |
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immi.gov.np . Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Nepal ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 70% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. In ca. 30% muss aber mit Malaria tropica Fällen gerechnet werden.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Nepal, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Nepal ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer sind meist mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Trinkwasser aus den ACAP Filteranlagen entlang des Annapurna Treks gilt allgemein als sicher. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen.
Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt besonders im Süden des Landes, während und unmittelbar nach der Regenzeit auch in den mittleren Landesteilen bis in Höhen von circa 1500 Metern vor.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Vogelgrippe
In Nepal, u. a. auch im Raum Kathmandu, sind im Frühjahr 2012 vereinzelt Fälle von klassischer Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza oder „Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking mitzuführen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht meist nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. Im Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Nepal bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Nepal mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Die Deutsche Botschaft in Kathmandu verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Letzte Änderung:Landesspezfische Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen (Visum), besondere Zollvorschriften
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums der VAE unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.moh.gov.ae
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist mit einem EU-Führerschein möglich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. |
| Vorläufiger Reisepass | Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten. |
| Reisedokumente Kinder / Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja; der Kinderreisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. |
| Reisepass | Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja; mit Einschränkungen (siehe unten) |
| Weitere Anmerkungen | Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
|
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und ist gebührenpflichtig.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.vae-botschaft.de
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für die VAE können Sie auf der Website von Dubai Customs einsehen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://dubaicustoms.ae/Content/TravelersInfo/TravelersAffair/PermittedItems.htm), wo es unter "Travellers Guide" eine Übersicht der aktuellen Zollfreimengen und verbotenen Gegenständen gibt.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Als Folge werden Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr bei Anzeige strafrechtlich geahndet. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekanntgeworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Terrorismus
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in Kuwait zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kuwait ist Standort für eine größere US-Truppenpräsenz, die grundsätzlich Ziel von Terroranschlägen sein kann. US-Soldaten zeigen sich jedoch nur selten außerhalb ihrer militärischen Einrichtungen in der Öffentlichkeit. Es wird empfohlen, sich von US-Militäreinrichtungen fernzuhalten.
Reisen von Kuwait in den Irak
Auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die für den gesamten Irak gilt, wird verwiesen.
Reisende von Kuwait aus in den Südirak müssen damit rechnen, dass der Grenzübergang Abdalli zum Irak ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden kann. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden und der Koalitionsstreitkräfte möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden.
Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
Minengefahr
Auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen besteht eine generelle Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper, die aus der Zeit der irakischen Invasion stammen. Unfälle können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen
In einigen Stadtteilen von Kuwait kommt es gelegentlich zu bisweilen gewalttätigen Demonstrationen der hier ansässigen „Bidoun“ (Staatenlosen). Demonstrationen finden vermehrt auch im Zusammenhang mit parlamentarischen Auseinandersetzungen statt. Es wird grundsätzlich geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten
Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: | |
| Reisepass | Ja; kein israelischer Einreisestempel | |
| Vorläufiger Reisepass | Nein | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist und dass Ihr Reisedokument bei Einreise eine verbleibende Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten haben muss. | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Nein | |
| Reisepass | Ja; kein israelischer Einreisestempel | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | ||
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis 26.06.2012: Von dieser Möglichkeit wird abgeraten, da häufig Probleme wegen des fehlenden Bildes des Kindes auftreten. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein. | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist und dass Ihr Reisedokument bei Einreise eine verbleibende Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten haben muss. |
Visum
Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.
Für Deutsche gilt folgendes Verfahren:
Bei Ausreise nach Ablauf des Visums ist eine Strafe von derzeit 10,00 KD (ca. 28,00 Euro) pro Tag zu zahlen. Weitergehende Sanktionen wie ein Strafverfahren oder die Verhängung einer Einreisesperre sind möglich.
Grenzübergang zum Irak, Einreise aus dem Irak nach Kuwait
Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak. Die Grenze zum Irak ist für Zivilpersonen geschlossen. Ein Ausreise aus Kuwait und Einreise in den Irak ist nur mit Sondergenehmigung der kuwaitischen Innenbehörden möglich.
Eine Einreise aus dem Irak nach Kuwait ist nur mit kuwaitischem Visum und Grenzübertrittsgenehmigung möglich. Grenzübertrittsgenehmigung und Visum müssen in einem zeitaufwendigen Verfahren vorab in Kuwait beantragt und beschafft werden.
Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, öffentliche Obszönität, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit gesetzlich verboten. Auch darüber hinaus wird während dieser Zeit eine besondere Zurückhaltung empfohlen.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Photographieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.
In arabischen Ländern sollte man Personen nur zurückhaltend fotografieren und vorher ihre Zustimmung einholen.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de), sie sollten auf aktuellem Stand sein (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu)
HIV / Aids kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis empfiehlt es sich, die geltenden Regelungen des Landes zum Nachweis eines HIV-Testergebnisses jeweils aktuell bei der kuwaitischen Botschaft zu erfragen.
Prophylaxe
Die hygienischen Verhältnisse in Kuwait können aufgrund des hohen Entwicklungsstandards als gut bezeichnet werde. Die Gewässer um Kuwait sind stellenweise durch eingeleitete Abwässer (Kanalisation, Industrie) belastet. Das Abwasserreinigungssystem wird ausgebaut. Grundsätzlich gilt: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene (ausschließlich Verzehr von abgekochten Speisen u. Getränken) lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Es wird empfohlen, gegen durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten, Repellentien zu verwenden, ggf. unter einem Mückennetz zu schlafen und den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kuwait durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Klima
Das Wüstenklima ist belastend und fordert u.a. regelmäßiges und häufiges Trinken (sauberer!) Getränke über den Tag verteilt und besondere Vorsicht für Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte. Hierfür sollte vor der Ausreise der persönliche Rat des Hausarztes und des Tropen- und Reisemediziners eingeholt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Der Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte unter australischer Führung („RAMSI“) hat die Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes deutlich verbessert. Insbesondere in der Hauptstadt Honiara kann es jedoch vereinzelt zu politischen Spannungen kommen. Besuchern wird geraten, Versammlungen zu meiden, da die Möglichkeit gewalttätiger Unruhen besteht. Der Wiederaufbau einer verlässlichen staatlichen Verwaltung nach Jahren der politischen und wirtschaftlichen Zerrüttung ist eine langfristige Aufgabe. Dies gilt auch für die Reorganisation der Sicherheits- und Polizeikräfte, so dass nur mit eingeschränkter Hilfe in einer Notlage gerechnet werden kann.
Kriminalität
Auf den Inseln Guadalcanal (einschließlich der Hauptstadt Honiara) und Malaita besteht Gefahr von kriminellen Übergriffen und Diebstählen. Es wird dazu geraten, insbesondere in Honiara nach Einbruch der Dunkelheit von Spaziergängen und Radtouren abzusehen. Es wird dazu geraten, Kundgebungen, Demonstrationen und ähnliche Versammlungen zu meiden, da es zu Spannungen zwischen rivalisierenden Gruppen kommen kann. Auch bei Sportveranstaltungen kann es zu Zwischenfällen kommen.
Alle Deutschen, die auf die Salomonen reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit auf den Salomonen leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav
Auf den Salomonen gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra /Australien.
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: (0061 2) 6270 1911
Fax: (0061 2) 6270 1951
E-Mail:info@canberra.diplo.de
Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.canberra.diplo.de
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Honiara/Salomonen um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Herr Gerald Stenzel
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
c/o Tradco Shipping Ltd
City Centre Building, Medana Avenue
P.O. Box 114
Honiara
Salomonen
Tel.: 00677-2 14 02 (Büro)
00677-2 03 63 (privat)
Fax: 00677-2 38 87
E-Mail: tradco@solomon.com.sb
Die Salomonen unterhalten keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die salomonische Botschaft in Brüssel/Belgien.
Adresse:
Botschaft der Salomonen
Avenue Edouard Lacomble, 17
1040 Bruxelles
Belgien
Tel.: 0032-2-732 70 85
Fax: 0032-2-732 68 85
Infrastruktur
Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Auf den Salomonen herrscht Linksverkehr. Straßen und Fahrzeuge befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es gibt nur wenige asphaltierte Straßen, die meisten davon auf den Inseln Guadalcanal und Malaita. In einigen Gegenden sind Brücken eingebrochen. Wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn sowie wegen fehlender Straßenbeleuchtung sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Über Inlandsflüge und Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Diese Verkehrsmittel sind jedoch unzuverlässig und entsprechen nicht den in Europa gewohnten Sicherheitsstandards. Der einzige internationale Flughafen und gleichzeitig einziger Flughafen mit beleuchteter Start- und Landebahn befindet sich in Honiara.
Währung
Landeswährung ist der salomonische Dollar (SBD). 100 SBD entspricht derzeit etwa 9,26 EUR.
Naturkatastrophen
Das gesamte Inselgebiet der Salomonen ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt weit unter dem europäischer Staaten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate nach Einreise | |
| Vorläufiger Reisepass | ||
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | ||
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate nach Einreise | |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate nach Einreise | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | ||
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ||
| Weitere Anmerkungen |
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist ein Visum erforderlich, das bei Einreise am Flughafen unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets beantragt werden kann. Das Visum wird für 3 Monate erteilt, kann aber verlängert werden. Die zuständigen Behörden achten auf genaue Einhaltung der Einreisebestimmungen und bestrafen Verstöße.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Derzeit dürfen 200 Zigaretten oder 250g Tabak und 2 Liter alkoholhaltige Getränke zollfrei ein- oder ausgeführt werden. Waren im Wert von mehr als 500 SBD (das entspricht etwa 50 EUR) unterliegen der Zollpflicht.
Besucher sollten sich mit den salomonischen Zollbehörden oder der salomonischen Botschaft in Brüssel in Verbindung setzen, soweit andere Güter ein- oder ausgeführt werden sollen. Ausfuhrverbote können sich insbesondere aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale, historische Kulturgüter) ergeben. Die Ausfuhr jeglicher Militärrelikte ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden.
Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material ist nicht erlaubt und kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Die medizinische Versorgung auf den Salomonen ist rudimentär, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht vorhanden. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar. Die nächstgelegene moderne medizinische Versorgung befindet sich in Australien und Neuseeland.
Die Salomonen haben eine der höchsten Malaria-Infektionsraten der Welt. Daneben besteht Typhus- und Hepatitis A-Gefahr. In letzter Zeit wurde zudem von Fällen von Dengue-Fieber berichtet. HIV/AIDS ist ebenfalls ein Problem. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen, vor allem Malaria, sollte bereits mehrere Wochen vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.
Taucher sollten beachten, dass es auf den Salomonen keine Dekompressionskammern gibt. Die nächstgelegenen Dekompressionskammern befinden sich in Australien und Neuseeland.
Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien oder Neuseeland erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Daher sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung (einschl. Rückholung) abgeschlossen werden. Mit dem Versicherer ist auch zu klären, ob Krankentransporte zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort abgedeckt werden und ob der Versicherte für Rechnungen in Vorlage treten muss.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Für Nauru besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
In Nauru gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/Australien.
Alle Deutschen, die nach Nauru reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Nauru leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben.
Zur Registrierung: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: 0061-2-62 70 19 11
Fax: 0061-2-62 70 19 51
E-Mail: info@canberra.diplo.de
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.canberra.diplo.de
Nauru unterhält keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Auskünfte erteilt das nauruische Generalkonsulat in Brisbane/Australien.
Adresse:
Consulate General of the Republic of Nauru
Level 3, 99 Creek Street
Brisbane QLD 4000
Tel.: 0061-7-3220 3044
E-Mail: nauru_aust@optusnet.com.au
In Einzelfällen kann auch der nauruische Honorarkonsul in London/Großbritannien um Auskunft gebeten werden.
Adresse:
Nauru Government Office
Martin Weston, Representative
Romshed Farm
Underriver, Near Sevenoaks, Kent
TN15OSD
United Kingdom
Tel.: 0044-1732-746-061
Fax: 0044-1732-454-136
E-Mail: nauru@weald.co.uk
Infrastruktur
Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Es herrscht Linksverkehr, öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht. Die einzige asphaltierte Straße ist die rund um die Insel führende Ringstraße. Autofahrer sollten wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn erhöhte Vorsicht walten lassen.
Währung in Nauru ist der australische Dollar (AUD). 100 AUD entsprechen derzeit etwa 74,92 EUR. Generell wird in bar bezahlt; Kreditkarten werden kaum akzeptiert. Es gibt keine Banken oder Geldautomaten in Nauru.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja | |
| Vorläufiger Reisepass | - | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | Gültiges Rückflugticket und Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person müssen bei Einreise vorliegen. | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | - | |
| Reisepass | Ja | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | - | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | - | |
| Weitere Anmerkungen | Gültiges Rückflugticket und Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person müssen bei Einreise vorliegen. |
Visum
Bei Vorlage der vorgenannten Unterlagen kann bei Einreise ein Touristenvisum für 30 Tage ausgestellt werden. Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien in Verbindung zu setzen (Kontaktinformationen siehe oben).
Für Geschäftsreisende ist ein Visum erforderlich, für das eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) eines dort ansässigen Unternehmens oder einer in Nauru wohnhaften Person vorzulegen ist. Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien empfohlen.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Derzeit sind keine besonderen Zollvorschriften bekannt. Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jeder Art wird mit harten Strafen geahndet.
Besucher sollten sich direkt mit den nauruischen Zollbehörden oder einer der oben genannten Auslandsvertretungen der Republik Nauru in Verbindung setzen, soweit sie andere Güter als kleine Geschenke ein- oder ausführen möchten. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tiere und pornographisches Material. Generelle Ausfuhrverbote können sich aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jedweder Art wird mit harten Strafen geahndet.
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können strafrechtlich verfolgt werden.
Die medizinischen Einrichtungen auf Nauru sind ausreichend für alltägliche gesundheitliche Probleme. Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar.
Reisende sollten daher eine angemessene Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abschließen. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Für Vanuatu besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Deutschland unterhält keine Botschaft in Vanuatu. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra, Australien.
Alle Deutschen, die nach Vanuatu reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Vanuatu leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: 0061-2-6270 1911
Fax: 0061-2-6270 1951
E-mail: info@canberra.diplo.de
Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.canberra.diplo.de
Vanuatu unterhält weder eine diplomatische Vertretung in Deutschland, noch verfügt es hier über einen Honorarkonsul. Die nächstgelegene Vertretung Vanuatus ist die Botschaft in Brüssel:
Embassy of the Republic of Vanuatu
3/125 Avenue Paul Hymans
1200 Brussels
Tel: 0032 2 736 9093
Fax: 0032 2 732 1711
Naturkatastrophen
Die Inselgruppe Vanuatu ist Teil eines aktiven Vulkangürtels („Ring of Fire“). Vulkanische Aktivität und dadurch verursachte Erdbeben sind jederzeit möglich, dies gilt auch für den bei Touristen beliebten Vulkan Mount Yasur auf der Insel Tanna. Anweisungen der örtlichen Behörden, insbesondere Zutrittsbeschränkungen für die Gefahrenzone, sollten unbedingt beachtet werden. Allgemein wird geraten, sich vor Reisen zum Mount Manaro (Ambae), Mount Bembow (Ambrym), Mount Gharet (Gaua / Santa Maria) und Mount Yasur (Tanna) mit dem Vanuatu Tourism Office in Verbindung zu setzen und Vulkane nur aus sicherer Entfernung zu beobachten.
Das gesamte Inselgebiet Vanuatus ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt unter dem mitteleuropäischer Staaten.
Geldversorgung
Währung in Vanuatu ist der Vatu. 100 Vatu (VUT) entsprechen etwa 0,78 EUR. Geldautomaten gibt es nur in Port Vila sowie in Luganville.
Verkehrsinfrastruktur
Vanuatu verfügt über Tiefseehäfen in Forari, Port Vila (Efate) und Luganville (Espiritu Santo) sowie über weitere 8 kleinere Häfen für den Verkehr zwischen den Inseln. Die Straßen sind größtenteils unbefestigt. Insbesondere nach starken Regenfällen oder längeren Trockenperioden können die Straßen meist nur unter größter Vorsicht befahren werden. Auf den kleineren Inseln bestehen oft nur Fußwege zwischen den Dörfern. Fahrzeuge befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Mehrere internationale Fluggesellschaften verbinden Vanuatu u.a. mit Australien, Neuseeland, den Fidschi-Inseln und Neukaledonien. Über Inlandsflüge oder Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Flugzeuge oder Boote verkehren jedoch nur in unregelmäßigen Abständen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus | |
| Vorläufiger Reisepass | ||
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | Gültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein. | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | ||
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | ||
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ||
| Weitere Anmerkungen | Gültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein. |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Nach der Einreise kann gegebenenfalls eine Verlängerung der erlaubten maximalen Aufenthaltsdauer auf bis zu vier Monaten beantragt werden.
Besucher über 15 Jahre dürfen maximal 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren zollfrei einführen. Überdies ist es gestattet, 1,5 Liter Alkohol, 2 Liter Wein, 0,025 Liter Eau de Toilette oder 0,010 Liter Parfüm einzuführen. Bei der Einreise dürfen maximal Güter im Wert von 50.000 Vatu (etwa 360 Euro) in das Land gebracht werden. Persönliche Gegenstände sind bei der Einreise zollfrei. Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten.
Ausfuhrverbote können sich allgemein aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben. Bei beabsichtigter Ausfuhr von Gütern, die unter diese Bestimmungen fallen könnten, sollten sich Besucher mit den örtlichen Zollbehörden in Verbindung setzen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Drogendelikte werden in der Regel mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Der Besitz, die Produktion und der Vertrieb von pornographischem Material sind strafbar.
Trinkwasserversorgung und Trinkwasserqualität sind größtenteils mangelhaft. Vor allem außerhalb der touristisch erschlossenen Gebiete und der Städte ist von einem allgemein hohen Infektionsrisiko auszugehen. Gegenwärtig sind offiziell drei Fälle von HIV-Infektion oder AIDS bekannt. Malaria-Erkrankungen sind in letzter Zeit zurückgegangen und auf bestimmte Inseln beschränkt.
Die medizinische Grundversorgung in touristisch erschlossenen Gebieten ist gewährleistet. Einfach ausgestattete Krankenhäuser existieren in Port Vila auf der Insel Efate und in Luganville auf der Insel Espiritu Santo. Taucher sollten beachten, dass es in Vanuatu nur eine einzige Dekompressionskammer in Port Vila gibt. Für schwierigere medizinische Behandlungen empfiehlt sich eine Ausreise nach Australien oder Neuseeland. Reisende sollten in jedem Fall sicherstellen, dass sie über ausreichenden Versicherungsschutz für medizinische oder sonstige Notfälle verfügen (einschl. Rückholung oder Rettungsflug zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort bei schwereren Verletzungen oder Erkrankungen).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 19.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
Löschen des Hinweises auf Maul- und Klauenseuche
Der am 08.10.2011 über die Provinzen San Pedro und Concepción verhängte Ausnahmezustand lief am 12.12.2011 aus. Gleichwohl gelten diese Provinzen weiterhin als Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejercito Popular Paraguayo), die in letzter Zeit erneut mit Erpressungen und Anschlägen in Erscheinung getreten ist. Nicht unbedingt notwendige Reisen in diese Gebiete sollten deshalb unterbleiben.
Kriminalität
Die Sicherheitslage hat sich in der letzten Zeit sowohl in den Städten als auch auf dem Land deutlich verschlechtert. Die Zahl der Überfälle hat zugenommen, auch in den bei Deutschen beliebten Siedlungsgebieten in Guairá (Independencia), Cordillera und Paraguarí. Wertgegenstände sollten nicht offen gezeigt werden. Bei Unterkünften sollte auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlagen etc.) geachtet werden.
Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter häufig bewaffnet sind und teilweise schon aus geringfügigem Anlass von der Waffe Gebrauch machen.
Reisen über Land
Von nächtlichen Überlandfahrten wird (auch wegen der schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnisse) abgeraten.
Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung. Nach Ciudad del Este besteht auch eine regelmäßige Flugverbindung von Asunción aus.
Bei und nach starken Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.
Flughafensteuer bei Ausreise
Bei der Ausreise aus Paraguay über den Flughafen von Asunción muss eine Flughafensteuer in Höhe von z. Zt. 31 USD entrichtet werden. Diese Steuer ist, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel bereits im Preis des Flugtickets enthalten.
Geld/Kreditkarten
Es wird empfohlen, Geld nur bei offiziellen Wechselstellen bzw. Banken zu wechseln und keine größeren Barbeträge mit sich zu führen.
Mit ec-Bankkarten sowie Kreditkarten und PIN kann an Geldautomaten (in größeren Städten) Bargeld abgehoben werden, je nach Bank jedoch oft nur bis zu 150 EUR pro Tag.
Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen- allerdings werden 100-Dollar-Noten der Serien CB aus 2001 und D aus 2003 derzeit nicht akzeptiert, auch nicht bei Banken!
Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nur in Asunción und Ciudad del Este und auch dort nicht überall möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kfz besteht nicht.
Straßen- und Flugverkehr
Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa.
Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, auch kommt es immer wieder zu Überbuchungen der Flüge. Auch ist aufgrund der notwendigen Umsteigeverbindungen (idR über Sao Paulo) nicht immer sichergestellt, dass das Gepäck zeitgleich mit dem Reisenden eintrifft.
Immobiliengeschäfte
Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht: Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise. Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben. Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind. Grundlage für die Übertragung des Eigentums ist die sog. „escritura pública“, ein notarieller Vertrag, der zur Umschreibung des Eigentums beim Katasteramt vorgelegt werden muss. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich. Die Botschaft empfiehlt, in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar einzuschalten.
Auswanderung nach Paraguay
Personen, die erwägen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rückholversicherung in Deutschland abzuschließen. Ausführliche Hinweise zum Thema „Leben und Arbeiten in Paraguay“ können Sie der Website der Deutschen Botschaft in Asunción unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.asuncion.diplo.de/auswandern entnehmen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Paraguay möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | ja | |
| Vorläufiger Reisepass | ja | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Weitere Anmerkungen | - | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | ja | |
| Reisepass | ja | |
| Personalausweis | nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis 26.06.2012: wird bis zum 5. Lebensjahr akzeptiert. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | wird derzeit noch akzeptiert, es empfiehlt sich aber, nur Kinderausweise mit Bild zu verwenden | |
| Weitere Anmerkungen | siehe Ausführungen zum Punkt „allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige“ im nachfolgenden Text |
Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen gültigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von über 10.000,- USD eingeführt werden.
Das Einreisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige, die nicht dauerhaft in Paraguay leben, benötigen für die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten (mit beglaubigter Unterschrift) und eine Geburtsurkunde. Geburtsurkunde und Vollmacht müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt sein.
Leben Eltern und Kind dauerhaft in Paraguay und es reist nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit, muss von dem anderen Elternteil vor einem paraguayischen Friedensrichter eine entsprechende Zustimmung in Form eines „permiso de menor“ abgegeben werden. Diese Ausreisegenehmigung muss anschließend vom Justizministerium sowie dem Außenministerium legalisiert und bei der Aus- und Einreise im Original vorgelegt werden.
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von zur Zeit 160.000 Gs. (ca. 30 EUR) zu zahlen.
Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, ist es ratsam, die Strafe nicht erst am Flughafen zu bezahlen, sondern dies schon 1-2 Tage vor Abflug bei der zuständigen Behörde (Migraciones) zu erledigen.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden. Dies muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 492.908 und 446.066, beantragt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein. Die Haftbedingungen sind hart (Überbelegung der Haftanstalten, mangelnde Hygiene und Versorgung), die Prozesse langwierig. Zu den Betreuungsmöglichkeiten der Botschaft gehört die Vermittlung eines Vertrauensanwalts.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund festgenommen werden, bitten Sie in jedem Fall um sofortige Unterrichtung der Botschaft, die über ein Bereitschaftsdiensttelefon jederzeit zu erreichen ist.
Impfvorschriften
Bei Einreise aus gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Die offizielle Liste der Gelbfiebergebiete findet sich unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/ith/chapters/ith2011annexs.pdf.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de)
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. gegen Polio (Kinderlähmung); gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und ggf. gegen Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Malaria
Es besteht ein geringes Risiko in den Grenzprovinzen Canindeyú, Alto Paraná, Caaguazú.
Als malariafrei gelten der Rest des Landes sowie Städte.
Die Mitnahme einer Notfallmedikation mit Chloroquin kann je nach Reisestil nach Rücksprache mit einem Reise-/ Tropenmediziner sinnvoll sein.
Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.).
Leishmaniose
In Paraguay wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniose und weniger selten die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.
Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken (z.B. auch Dengue-Virusinfektionen) wird allen Reisenden empfohlen:
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - mit Ausnahme der Hauptstadt Asunción - insbesondere in vielen ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Paraguay durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
| KW | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 18 | 30 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| 19 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
| 20 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
| 21 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
| 22 | 28 | 29 | 30 | 31 | 1 | 2 | 3 |
moknoell(17. Mai 2012, 15:03)
Vegas Vic(13. Mai 2012, 16:30)
anjais(12. Mai 2012, 21:53)
Hagen/Katja(8. Mai 2012, 16:31)
GeeBee(7. Mai 2012, 22:01)