Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte
Flugpassagiere haben auch dann Anspruch auf Betreuungsleistungen durch ihre Airline, wenn sie aufgrund einer Naturkatastrophe festsitzen. Das Urteil hat Signalwirkung für alle zurückliegenden Fälle.
Eine Fluggesellschaft muss ihre Passagiere selbst dann betreuen, wenn deren gebuchte Flüge wegen "außergewöhnlicher Umstände" wie zum Beispiel bei Luftraumsperrungen durch einen Vulkanausbruch gestrichen wurden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten einer Kundin der Fluggesellschaft Ryanair in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil.
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