Das nenne ich doch mal Glück. Viel Spaß mit dem neuen Equipment. Warum eigentlich der Wechsel?
Schöne Grüße
Ralf
Das nenne ich doch mal Glück. Viel Spaß mit dem neuen Equipment. Warum eigentlich der Wechsel?
Schöne Grüße
Ralf
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag ![]()
Ralf
Dann will auch ich mich für diesen interessanten Bericht und das Fazit bedanken. Hat Spaß gemacht, ihn zu lesen.
Ralf
Ein schöner Tag. Wir hatten damals die gleiche Reihenfolge wir ihr, also erst Monument Valley und dann Valley of the gods. Ich muss sagen, wir hatten kein Problem damit. VotG waren wir auch klasse.
Gruß
Ralf
Viel Spaß und guten Flug.
Ralf
Guten Flug und viel Spaß. Macht viele Fotos und ausreichend Notizen, damit der anschließende Reisebericht nicht zu kurz wird. ![]()
Ralf
Sehr nachträglich dann auch von mir noch die besten Wünsche zum Geburtstag. Genieße Österreich.
Ralf
Happy Birthday!
Ist schon erstaunlich. Alle Airlines ausser AB machen riesige Gewinne. ....
An dir und Andie kann es eigentlich nicht liegen................ ![]()
Bin natürlich auch dabei!
Gruß
Ralf
Thomas, nachträglich alles Gute zum Geburtstag!
LG
Carola und Ralf
Wir haben legal keine Möglichkeit, die Dienstwaffe als "less lethal" einzusetzen und zBsp. jemanden absichtlich "in's Knie" zu schiessen, oder so. Wenn die Entscheidung zum Einsatz der Schusswaffe erst einmal gefallen ist, dann kann das nur aufgrund des Eindrucks geschehen sein, dass man selbst oder andere unmittelbar von einer tödlichen Gefahr bedroht werden. Die Waffe muss dann auch als tödlich eingesetzt werden - also gezielte Schüsse auf das vitale Zentrum.
Hätte der Beamte den Eindruck, dass die Gefahr dadurch abgewendet werden kann, dass der Angreifer einfach nur "unbeweglich" gemacht wird, gibt es keinen rechtlich haltbaren Grund überhaupt zur Schusswaffe zu greifen. Das wäre ein "Bad Shoot" und man würde sich dadurch strafbar machen - von Zivilklagen ganz zu schweigen.
Das ist bei uns grundsätzlich auch so. Auch für mich gibt es im Falle eines abzuwehrenden Angriffs die Abstufung erst körperliche Gewalt, dann Pfefferspray, dann die Schusswaffe. Das jetzt bitte nicht als Reihenfolge der eingesetzten Mittel sehen, sondern abhängig davon, welche Gefahr von dem Gegenüber ausgeht. Wobei bei uns, anders als bei der Landes- oder Bundespolizei, der Einsatz von Pfefferspray bereits als Waffeneinsatz gilt. Bei den Polizeien ist Pfefferspray ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, bei uns eine Waffe. (Ich bin übrigens Polizist im Zolldienst).
Bei meiner Antwort ging ich von einer ausreichenden Distanz zum Gegner aus. Eine Pistolen- oder Gewehrkugel würde diese Distanz im Bruchteil einer Sekunde überbrücken, weshalb der möglichst tödliche Schuss nicht diskutiert werden muss. Eine Person mit Schlagstock ist auch schnell. Ich hoffe und wünsche mir aber, dass ich dadurch den Bruchteil an Sekunde mehr Zeit hätte, genauer zu zielen, um nicht den Rest meines Lebens mit der Frage leben zu müssen, ob der tödliche Schuss wirklich notwendig war. Denn auch ich sehe zwar den Schlagstock (oder die Dachlatte / den Spaten usw.) als tödliche Waffe, möchte aber grundsätzlich niemandem das Leben nehmen. Im Zweifelsfall würde es aber auch für mich heißen: Draufhalten! In einem solchen Fall ist zurückweichen und ggf. weglaufen übrigens durchaus eine Option, die Seitens meines Dienstherrn eher gewünscht wird, als der Schusswaffeneinsatz.
11.5 Jahre ist noch eine lange Zeit (in etwa so lang hab' ich voraussichtlich auch noch) und da sich die Bedrohungslage in Deutschland aktuell ja rasch verändert, bleibt nur zu hoffen dass du bis zur Pensionierung ohne Schusswaffeneinsatz durchkommst. Ich drück* dir die Daumen!
Da meine Aufgaben anders gelagert sind, als beispielsweise bei einem Landespolizisten, dessen Tätigkeit ja mit deiner am ehesten zu vergleichen ist, bin ich da guter Hoffnung. Einsätze wegen häuslicher Gewalt oder ähnlich, gibt es für mich nicht. In der Regel bin ich nicht allein. Die Wahrscheinlichkeit, dass mein Gegenüber bewaffnet ist, ist vorhanden, aber (noch) nicht sehr groß, bei bekannten Gefährdungslagen im Zuge von Durchsuchungen kommen eigene oder externe Spezialkräfte zum Einsatz, die die Lage erst einmal "klären". Trotzdem danke ich dir fürs Daumen drücken und mache das natürlich für dich auch.
Schusswaffengebrauch ist stets die allerletzte Option und die Rechtmässigkeit ist daran gebunden, dass man den nachvollziehbaren Eindruck hatte dass vom Angreifer in der Situation unmittelbar eine tödliche Bedrohung ausging, welche eben nur durch die Anwendung tödlicher Gewalt abgewendet werden konnte.
Fast genauso ist es in Deutschland.
Ein gezielter/absichtlicher "Schuss in's Knie" ist daher keine Option, denn wenn ich absichtlich jemanden nicht tödlich verletzen (sondern nur dessen Attacke stoppen) will, hatte ich ja von vornherein selbst keine Berechtigung tödliche Gewalt (die Schusswaffe) einzusetzen. Ich hatte somit offensichtlich die Bedrohung zu dem Zeitpunkt gar nicht als potenziell "tödlich" angesehen (sonst hätte ich ja auf das vitale Zentrum gezielt) und ich hätte daher selbst nur eine nicht-tödliche Waffe (eben zBsp. Pfefferspray oder Taser) einsetzen dürfen.
Wie ich oben schrieb, ist das bei uns grundsätzlich auch so. Trotzdem soll hier, falls ein Angriff mit einer tödlichen Waffe erfolgt, versucht werden, den Angreifer möglichst nicht zu töten, wenn dafür eine Chance besteht. Deshalb gehört bei meinem Waffentraining und dem jährlich abzulegenden Schießtest auch immer das Schießen aufs -stilisierte- Bein dazu. Mir ist aber klar, dass in den meisten Fällen dafür keine Zeit bleiben wird.
Als selbst waffentragender Beamter muss ich gestehen, dass ich jede der abgebildeten Schuss-Waffen als tödliche Waffe ansehe. Ich kann nicht zwischen echt und "Spielzeug" unterscheiden. Wobei ich den Teleskop-Schlagstock nicht als solchen erkannt habe und das Teil eher für einen getarnten "Schussapparat" gehalten hätte. Käme ich in die Situation, dass eine Person eine solche Schuss-Waffe auf mich richtet, gehe ich davon aus, dass ich meine Waffe einsetzen würde und zwar um denjenigen zu töten. Ich formuliere das jetzt bewusst so, denn jetzt habe ich Zeit, mir Gedanken dazu zu machen. Im realen Leben muss ich die Entscheidung innerhalb von Sekundenbruchteilen treffen. Käme ich in eine solche Situation hieße es für mich ER oder ICH. Im Zweifelsfall möchte ich dann derjenige sein, der abends wieder zu seiner Familie nach Hause kann. Trotz aller juristischer Folgen.
Anders wäre es bei den Schlagstöcken. Da würde ich versuchen, einen Angriff verbal oder durch den Einsatz von Pfefferspray zu verhindern. Eine körperliche Auseinandersetzung würde ich aber auf alle Fälle versuchen zu vermeiden. Das wäre mir zu gefährlich. Als letzte Abwehr käme natürlich immer noch die Dienstwaffe in Frage, dann aber versuchend, sie nicht tödlich einzusetzen.
Ich hoffe jedoch, dass ich in den verbleibenden 11 1/2 Jahren nie in die Situation kommen werde, meine Waffe wirklich einzusetzen.
Gruß
Ralf
Zitat von »StromerRalf«
...Unterscheidet sich gar nicht so gravierend von deutschen Vorschriften...
Grundsätzlich sicher nicht, aber die Unterschiede finden sich dann eben im Detail. ZBsp. beim Verhalten bei Verkehrsanhaltungen, diversen verfassungemässigen Rechten, usw.
Klar gibt es die von dir genannten Unterschiede, aber die sind weniger gravierend, als angenommen. Wobei das Verhalten bei Verkehrsanhaltungen ist auch in Deutschland zu empfehlen. Auf alle Fälle aber vielen Dank für dein Mühe, uns das hier mal so ausführlich dargestellt zu haben.
Gruß
Ralf
Der schwindende Respekt vor Vollzugsbeamten ist auch hier in Deutschland ein zunehmendes Problem. Gerade gestern hatten wir ein solches Erlebnis. Wir haben Döner-Läden hinsichtlich der Einhaltung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften hin überprüft. In einem Laden, wir waren zu dritt, befanden wir uns im hinteren Teil des Ladens, also außerhalb des Gastraumes und des Tresens, in der sog. Vorbereitungsküche. Wir waren in Dienstkleidung mit offen getragenen Waffen und somit als Zoll-/Polizeivollzugsbeamte erkennbar. Die Maßnahme selbst lief ruhig und gesittet ab. Auch seitens der Beschäftigten gab es keinerlei Probleme. Nachdem wir fertig waren, wollten wir den Laden verlassen. Dazu mussten wir durch den Gastraum und zuvor eine sehr enge Stelle zwischen Tresen und Wand passieren, was grundsätzlich schlecht ist, aber mit den örtlichen Gegebenheiten müssen wir leben. Daran können wir nichts ändern.
Es standen Gäste vor dem Tresen und einer blockierte eben diese Engstelle. Der Kollege der vorn ging, fragte diesen Typen in wirklich freundlichen Ton, ob er wohl so nett wäre, uns einmal durchzulassen. Die Antwort des Typen war: "Für Bullen mache ich keinen Platz". Natürlich blieb er auch stehen, wollte also provozieren. Der Kollege hat sich allerdings nicht provozieren lassen, sondern hat ihm einen deutlichen Text verpasst und ihn dabei beiseite geschoben. Der Typ hat dann nichts weiter gesagt und auch sonst keine weitere Aggressionen gezeigt, sodass wir es auf sich beruhen ließen. Aber es zeigte mal wieder, dass einige Zeitgenossen ihre vorhandene Respektlosigkeit Vollzugsbeamten gegenüber einfach ausleben müssen.
Selbst Feuerwehr und Rettungskräfte können davon inzwischen auch in Deutschland ein Lied singen.
Ich habe mir inzwischen übrigens die Videos angesehen. M. E. hätte der LAPD-Officer wirklich nicht viel mehr falsch machen können, als er es getan hat. Da aber die Videos nicht den ganzen Vorfall zeigen, insbesondere der Beginn fehlt ja, möchte ich darüber nicht urteilen. Nur soviel, konsequentes und respekteinflössendes Auftreten und Handeln sieht anders aus.
Gruß
Ralf