EuGH-Urteil: Passagier-Entschädigung auch bei Umsteige-Flügen

  • Nicht alles was aus Brüssel von der EU kommt ist schlecht.
    Ich hab schon mal 4 x 600 Euronen von der LH bekommen weil die uns nicht mitgenommen hatten! :thumbup:

  • Man sollte allerdings wissen, das das ganze nur für Europ. Fluglinien gilt, amerk. Fluglinien scheren sich nicht wirklich um die EU-Gluggastrechteordnung...


    "Übrigens gelten diese Fluggastrechte für alle Arten von Flügen.
    Entscheidend ist, dass es sich um einen Flug mit einer
    EU-Fluggesellschaft handelt oder der Startflughafen innerhalb der EU
    liegt. Es ist völlig egal, ob es sich um einen Linienflug bei einer
    Premium-Airline handelt, einen Charterflug im Rahmen einer Pauschalreise
    oder einen Billigflug. Auch der Flugpreis spielt keine Rolle. Im
    Einzelfall kann Ihnen also eine Entschädigung bei Flugverspätung
    zustehen, die höher ist, als der Ticketpreis war. Bei Pauschalreisen
    stellen Flugverspätung außerdem Reisemängel dar, die zusätzlich eine
    Minderung des Reisepreises rechtfertigen können."


  • Aus der EU raus gilt es für alle Airlines. Ich weiß allerdings nicht, wie es mit der Durchsetzbarkeit ausschaut.


    Albert

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