Abmahn-Betrüger zocken mit Megaupload ab

  • Online-Kriminelle nutzen die Schließung des Dateihosters Megaupload aus, um Internet-Nutzer mit falschen Abmahnungen zu betrügen. Seit dem Wochenende werden diese im großen Stil als E-Mail verschickt. Mit dem Vorwurf, urheberrechtsgeschützte Inhalte widerrechtlich bei Megaupload herunter geladen zu haben, werden die Empfänger zur Zahlung von knapp 150 Euro aufgefordert.


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  • Oberlandesgericht zerreißt Filesharing-Abmahnung in der Luft


    In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W 132/11). Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" und dafür dürften keine Gebühren verlangt werden. Nun könnten tausende Abmahnungen unwirksam werden.


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