Ist das B1 Visum für mich das richtige?

  • Sehr geehrtes Forum
    Für meinen USA-Aufenthalt möchte ich euch um Eure Einschätzung bitten. Ich habe mich denke ich gut informiert und meiner Meinung auch die richtige Wahl des Visums getroffen. Es wäre schön wenn einer drüber schaut.
    Ich schildere euch gerne meine Reise. Ich schreibe derzeit in einem Unternehmen meine Masterarbeit und schließe damit Ende Januar meine Masterarbeit ab.
    Über das Unternehmen reise ich über einen Entsendungsvertrag (internes Traineeprogramm/Fortbildung) von März bis Ende Juni nach NY. Dieser Zeitraum ist auch in dem Entsendungsvertrag so definiert. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich vom deutschen Unternehmen und ich bekomme keine Zahlungen in den USA. Der Hin- & Rückflug ist entsprechend der Daten schon gebucht. Mein fester Vertrag beginnt im Juli in Deutschland (und steht auch schon mit diesem Datum).
    Dementsprechend denke ich, dass das B1/B2 Visum das richtige ist. Im letzten Monat (Juni) muss ich nicht mehr in der Firma sein und kann dementsprechend reisen.



    Habe ich etwas übersehen oder muss ich etwas beachten?
    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Fabian


    Als Visum habe ich das „B-1 / B-2“ rausgesucht:
    "Das B-Visum ermöglicht den Aufenthalt als Geschäftsreisender (B-1 Business Visitor) oder als Tourist (B-2 Tourist Visa) für bis zu 180 Tage am Stück oder für mehrere Einreisen innerhalb eines Jahres"
    "Dies bedeutet, dass sich Visuminhaber z. B. innerhalb der nächsten zehn Jahre für maximal 180 Tage pro Einreise in den USA aufhalten dürfen."
    "Eine geschäftliche Reise dient dazu, die Handels- oder Berufsinteressen im Ausland zu fördern, schließt aber eine Arbeitsaufnahme oder Bezahlung in den USA aus.
    Es ist wichtig zu betonen, dass das B-1 Visum kein Arbeitsvisum darstellt. Typische Einreisegründe unter B-1 Visa stellen z. B. Meetings, Konferenzen, Messebesuche, After-Sales Service in Form von Montagearbeiten, Installationen etc. oder Firmengründungen, Vertragsverhandlungen, Kundenbetreuung usw. dar."
    "Im Übrigen wird bei der Ausstellung des B-Visums häufig keine Unterteilung in B-1 und B-2 Visum vorgenommen. Viele Visa enthalten deshalb den Vermerk "B-1/B-2", womit die touristische und gleichzeitig geschäftliche Einreise ermöglicht wird."
    EDIT: Werbe Link gelöscht


    B1 Geschäftsvisum
    Einreisen für geschäftliche Zwecke:
    - Innerbetriebliche Ausbildung"



    Beantragung:
    Grundsätzlich müssen Antragsteller beim Interviewtermin das gängige Antragsformular DS-160 und die "Appointment Confirmation" mit sich führen und ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans
    Heimatland
    (nicht USA!) sowie ihre Rückkehrabsichten ins Heimatland belegbar nachweisen. Darüber hinaus sollten Belege zum konkreten Aufenthaltszweck (z. B. touristische Reisepläne, Geschäftsreise etc.) beigefügt werden.
    (z. B. Arbeitsstelle im Heimatland, finanzielle Mittel etc.)


    Wichtige Faktoren für das Visum und für die erfolgreiche Beantragung
    - Keine Bezahlung in den USA (Durch den Entsendungsvertrag durch deutsche Bezahlung erfüllt -> finanzielle Mittel ebenfalls erfüllt)
    - Befristeter Aufenthalt (Im Vertrag dargestellt und durch den Hin- & Rückflug zu beweisen)
    - Feste berufliche und private Bindung ans Heimatland -> Rückkehrabsichten! (Fester Arbeitsvertrag in Deutschland ab Juli 2016)

  • Bereite dich darauf vor, dass du dem Immigration Officer am Port of Entry den gesamten Sachverhalt ausführlich und schlüssig erklären und belegen kannst.


    Halte dafür geeignete Korrespondenz und ggf. andere Unterlagen, wie den Entsendungsvertrag - in Englischer Sprache(!) - bereit, wenn du am Flughafen ankommst.
    Du musst das alles im Handegepäck mitführen, da du erst nach dem POE an dein eingechecktes Gepäck kommst.


    Der IO bestimmt, ob und wie lange du im Land bleiben darfst. Ein B-Visum ist absolut keine Garantie dafür, dass der IO jemandem automatisch die 180 Tage Aufenthaltsdauer erlaubt.

  • Guten Morgen,
    Vielen Dank für Eure Antworten und Tipps.


    Ich werde also meinen Entsendungsvertrag zusätzlich in die englische Sprache übersetzen lassen.
    Derzeit heißt es dort dass es ein Vertrag zwischen MIR und der Deutschen Firma ist, dass ich zum Zwekce eines Auslandspraktikums in die Niederlassung USA entsendet werde. Der Zeitraum ist von 01.03.2016-30.06.2016 eingetragen. Dann sind Aufgaben definiert. Die Vergütung ist eingetragen als monatliche Praktikumsvergütung, die Zahlung erfolt über Deutschland.


    Im Handgepäck trage ich mit:
    - Entsendungsvertrag
    - Reisepass
    - Visa
    - Entsendungsvertrag
    - Flugticket Hin-& Rückreise (Reiseplan)
    - Folgevertrag der direkt an Entsendungsvertrag anknüpft (Deutsche Sprache)
    - Kontaktpersonen Firma DE, Firma USA


    Glaubt ihr es ist notwendig das ganze nochmal mit einem spezialisierten Anwalt in den USA abzusichern?


    LG,
    Fabian

  • Bis aufs Ticket auch alles mitnehmen zu dem Gespräch auf der Botschaft, dann geht es dort auch relativ schnell. Ach ja und die Passbilder die du brauchst haben ein besonderes Format musst du mal Googeln.

  • @Kersin - vielen Dank für den Tipp mit dem Foto. Der Photograph hat mir ja tatsächlich gesagt, dass das biometrische Photo (Reisepass) auch für Visa USA taugt. Dass die 5x5cm (2"x2") benötigen war mir neu... Muss ich mal schauen ob er mir die Photos von mir auch in diesem Format drucken kann.

  • Glaubt ihr es ist notwendig das ganze nochmal mit einem spezialisierten Anwalt in den USA abzusichern?...


    Du wirst sicher Anwälte finden, die das für unabdingbar erachten. :zwinker:


    Nein, sobald du dein Visum hast, kann dir kein Anwalt mehr helfen. Din Visum wird in Deutschland von der US-Botschaft oder dem US-Konsulat ausgestellt. Neim Antrag könnte dir ein Anwalt allenfalls noch helfen, aber spätter brauchst du keinen Anwalt mehr. Die Liste der Dokumente die du mitbringen kannst, ist schon recht gut so. Merke: Zuviele Belege - sowas gibt's praktisch nicht. Du könntest noch den laufenden Mietvertrag deiner Wohnung oder deines Hauses, Nachweise über Vermögen/Besitz in Deutschland, Familienbande, etc. beibringen. 99.9% der IO's wird das aber schon gar nicht mehr intersssieren.

  • kurze Frage:
    Es soll nicht schaden wenn man folgendes bei dem Interview bei sich führt:
    "Your ability to pay all costs of the trip"
    Was genau bedeutet dass, wollen die einen Kontoauszug sehen welches ausreichend gedeckt ist? Was bedeutet ausreichend? Unter anderem habe ich meinen Vertrag dabei (aus Deutschland) über den ich ein monatliches Gehalt beziehe. Wie hoch muss dieses sein dass die "Ability" gedeckt ist?
    Wäre schön wenn mir da jemand weiter helfen könnte.


    kurze zweite Frage:
    "Application fee payment receipt"
    Ist das die MRV Fee Receipt Activated -> Receipt number 7xxxxx die auch im Verwendungszweck der Überweisung steht?



    Grüße,
    Fabian

  • Scheint so als wüsste das hier auch niemand, es sind auch nicht viele hier die mit Visum in die USA reisen. Wenn du ein Konto mit Geld drauf besitzt würde ich den Auszug mitnehmen.
    Bei meinem Mann hat alles die Firma organisiert fürs Arbeitsvisum.

  • Hallo Zusammen,
    Ich möchte euch ein kleines Update geben. Ich habe in Frankfurt das kombinierte B1/B2 Visum erhalten. Ich hatte noch ein englisches Schreiben aus der US-Firma erhalten welches für das Gespräch sehr sinnvoll war. Das Interviewgespräch ist auf Englisch und auf dieses schreiben wurde sich bezogen.
    Folgende Fragen wurden gestellt:
    - Was machen Sie in der Firma in den USA
    - Wie lange wollen Sie in den USA bleiben
    - Was machen Sie genau in Ihrem Job, was sind ihre Aufgaben.


    Danach wurde mir gleich gesagt, dass das Visum approved wurde. Der Reisepass mit eingetragenem Visum ist bereits wenige Tage danach per Einschreiben angekommen.


    LG,
    Fabian

  • Glückwunsch! :thumbup:

    Glückwunsch zum Visum. :thumbup:


    Aber vergiss' nicht: Erst der IO legt fest, wie lange du dich tatsächlich in den USA aufhalten darfst.


    Mach ihm keine Angst, ich kenne niemanden der Probleme hatte einen Urlaub dran zu hängen. Du kannst ja einen Reiseplan ausarbeiten und ausgedruckt mitnehmen. Die Officer sehen dir normalerweise schon an, dass deine Angaben stimmen und du nach dem Urlaub wieder zurück gehst, vor allem wenn du ein entsprechendes Flugticket und deinen Arbeitsvertrag als Kopie dabei hast.

  • Ich will ihm keine Angst machen, aber er sollte eben ggf. noch Dokumente zur Hand haben, wenn er zum IO kommt. Nur ein Rückflugticket und ein nettes Lächeln können durchaus nicht ausreichend sein, um mehr als 90 Tage Aufenthaltszeit zu bekommen.

  • Um das ganze noch zu finalisieren. Ich kann die vollen 180Tage bleiben wenn ich möchte.
    Es gab gar keine Zeitbegrenzung bei Ankunft und ich wurde easy peasy sofort durchgewunken.
    Grüße aus NYC ;),
    Fabian

  • Danke für die Rückmeldung und schön, dass alles so gut geklappt hat.
    Besser vorher mal ein bisschen mehr Sorgen machen als hinterher dumm dastehen.
    Dann genieß die Zeit... :D

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