Falls sich wer jemals gefragt hat, was aus dem kleinen Mädchen aus "Der Exorzist" seither geworden ist :

Für Film-Fans:
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Die Lautstärke ist schon schlimm genug, aber diese Frequenzen tun einfach nur weh ......
Grüße Jens
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Die Lautstärke ist schon schlimm genug, aber diese Frequenzen tun einfach nur weh ......
Stimmt! Aber zumindest kannst du die Lautstärke des Videos nach Bedarf runterdrehen. Im richtigen Leben geht das leider nicht.
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Falls sich wer jemals gefragt hat, was aus dem kleinen Mädchen aus "Der Exorzist" seither geworden ist
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wer/ was so alles hinter dem Lenkrad sitzt -
Die gehört nicht hinters Lenkrad, aber vor Gericht, und dann in jedem Fall mal für nen Kurzbesuch in die Psychatrie...
Der arme Officer. Gehören eigentlich Oropax zur Standardausrüstung?
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War "Der Exorzist" nicht sowieso ein zutiefst missverstandener Film, siehe Link...
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...Der arme Officer. Gehören eigentlich Oropax zur Standardausrüstung?
Hahaha, nein Gehörschutz ist bestenfalls bei SWAT-Teams Bestandteil der Ausrüstung - Aber Training zur Selbstbeherrschung ist Standard. Und wie man sieht (und vor allem hört) ist das auch absolut unverzichtbar.
Ich gehe davon aus, dass der Officer eine Beförderung dafür bekommen hat, angesichts wie sehr er sich trotz des Verhaltens dieser Frau unter Kontrolle hatte. Respekt!Der Deputy aus diesem Video bekam jedenfalls eine schöne Beförderung aufgrund seiner Selbstbeherrschung.
War "Der Exorzist" nicht sowieso ein zutiefst missverstandener Film, siehe Link...
https://www.youtube.com/watch?v=eM97z8-fiv8Genial!
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Der Deputy aus diesem Video bekam jedenfalls eine schöne Beförderung aufgrund seiner Selbstbeherrschung.
Donnerlüttchen!So als Anmerkung: Ich find's krass, dass die Videos dieser Personen auf öffentlichen Videoplattformen rumliegen. Das wäre mit dem Datenschutz hier nicht vereinbar...
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...So als Anmerkung: Ich find's krass, dass die Videos dieser Personen auf öffentlichen Videoplattformen rumliegen. Das wäre mit dem Datenschutz hier nicht vereinbar...
Also vom zweiten Video weiss ich mit Bestimmtheit, dass dieses von der jungen "Dame" selbst in's Internet gestellt wurde.
Aber ja... Selbst gerichtlich verurteilte Verbrecher gelten in Deutschland - zumindest in vielen Medien dort - dann bestenfalls noch als "mutmassliche" Täter, deren Identität um jeden Preis zu schützen ist (verpixelte Gesichter, abgekürzte Namen, usw.) und was nicht noch alles - eben Täterschutz vor Opferschutz. Ich verstehe somit, von wo du kommst.
Nur haben wir hier eben ein anderes Verständnis was die Bestrafung von Verbrechern angeht. Wer ein Schwerverbrechen (Felony) begeht, verliert nicht nur seine persönliche Freiheit, sondern auch einen Grossteil der verfassungsmässigen Rechte (zBsp. das Wahlrecht). ZBsp.: Sexualverbrecher müssen sich amtlich registrieren lassen und deren Wohnorte sind dann für die Öffentlichkeit einsehbar. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Schutz der Opfer und möglicher, weiterer Opfer.
Die "Damen" aus den beiden o.g. Videos haben keine Schwerverbrechen begangen. Ich nehme an, dass die Frau aus dem ersten Video versucht hat, irgendeinen Schadenersatz für ihre furchtbaren Misshandlungen zu erpressen. Das führt dann zu einem Zivilprozess und im Zuge eines solchen Prozesses werden dann eben auch Beweismittel wie Dash- und/oder BodyCam-Videos veröffentlicht. Damit muss eine klagende Partei aber rechnen.
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Aber ja... Selbst gerichtlich verurteilte Verbrecher gelten in Deutschland - zumindest in vielen Medien dort - dann bestenfalls noch als "mutmassliche" Täter, deren Identität um jeden Preis zu schützen ist (verpixelte Gesichter, abgekürzte Namen, usw.) und was nicht noch alles - eben Täterschutz vor Opferschutz. Ich verstehe somit, von wo du kommst.
Nö, diesmal nicht...Ich komme aus der Schweiz, nicht aus Deutschland, aber das ist vermutlich nicht relevant... es geht auch gar nicht um Täter, Opfer oder Verbrechen generell.
Ich bin da eher in meinem Beruf als Informatiker involviert. Als Informatiker muss ich das Datenschutzgesetz kennen. Das besagt, dass man Fotos und Videos, auf denen die Gesichter von Personen erkennbar sind nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn diese Personen ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Ausnahmen sind Aufnahmen, wo anzunehmen ist, dass man fotografiert wird und die Aufnahmen später veröffentlicht werden, also z.B. an touristischen Orten (vor dem Eiffelturm etc.).
Ich kenne das Datenschutzgesetz von Deutschland nicht, aber ich muss annehmen, dass es sich da ähnlich verhält, weil sonst in Google StreetView die Gesichter nicht verpixelt sein müssten.
Und ja, ich glaube auch, dass die "Freie Bürgerin, welche die Rechte, aber nicht die Pflichten der US Bürgerschaft akzeptiert" ihr Video selbst gepostet hat...
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Ich als Amerikaner bin nicht dazu verpflichtet, den Unterschied zwischen der Schweiz und Deutschland zu kennen.
Hauptsache ihr habt alle Schnitzel mit Pommes und Ketchup und einem weiss-blauen Fähnchen drauf.Bzgl. Datenschutz:
Wer sich bei uns in einem öffentlich zugänglichen Bereich (Also: Public Space - Achtung: Ein Public Space muss nicht zugleich auch Public Property sein!) aufhält, hat keine Erwartung auf Privatsphäre und muss zu jeder Zeit damit rechnen photgraphiert und/oder gefilmt zu werden, solange sich der/die photographierende/filmende Person das Recht hat sich an dem Ort aufzuhalten, von wo aus die Aufnahmen gemacht werden.
Beispiel: Wenn ich dich in deinem Auto kontrolliere und dabei meine Body-Cam alles aufnimmt (also auch dein Gesicht, das Kennzeichen deines Autos, usw...) und du dich in einem Public Space befindest (wo ich mich ja auch legal aufhalten darf), dann hast du kein Recht darauf, die Aufnahmen zu verweigern. Umgekehrt darfst du aber auch mich aufnehmen.
Allerdings dürfen diese Aufnahmen nicht kommerziell verwertet werden! Das ist ein wichtiger Punkt, denn sobald man solche Aufnahmen zBsp. auf YouTube stellt UND Werbeeinschaltungen zulässt, gelten die Aufnahmen als kommerziell verwertet - und das ist dann wieder an das Einverständnis der aufgenommenen Personen gebunden. Hat man das Einverständnis der aufgenommenen Person(en) nicht, dann können diese im Falle einer kommerziellen Verwertung der Aufnahmen Schadenersatzansprüche auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen.
(Ich warte schon lange darauf, dass endlich einmal jemand ein Video von mir kommerziell verwertet ohne mich zu fragen... Bis dahin muss das Strandhaus in Malibu noch auf mich warten)
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