"Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen."
Weitere Infos findet ihr hier
Quelle: ADAC.de