Dem ist nichts hinzuzufügen.
Allerdings glaube ich schon, dass diese 7 Meter-Regel hier geschult wird. Bei meiner Ausbildung (beim Zoll) zum Polizeivollzugsbeamten und Waffenträger vor 13 Jahren, war das jedenfalls eine Thema. Da wurde ausdrücklich Zeit für aufgewendet. In der Schießanlage der Bundespolizei, wo ich regelmäßig zum Schießen hin muss, hängt ein Plakat, dass ausdrücklich auf die Problematik hinweist. Da ist auch ein Bild eines Polizisten abgebildet, dem ein "Messerkünstler" sauber den Rücken zerschnitten hat. Er hatte wohl "Glück" und der Angreifer wollte ihn nicht töten, aber man kann es schon fast als filetiert bezeichnen, so wie der Beamte aussieht. Wie es bei den Landespolizeien aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Es ist aber wirklich so, dass sich der Normalbürger keine Vorstellung davon macht, wie schnell so eine kurze Distanz überwunden ist. Vor ein paar Jahren hatten wir hier in Lübeck einen Fall, wo ein Jugendlicher im Drogenrausch seine Eltern in der Wohnung mit einem Messer angegriffen hat. Die verletzten Eltern haben dann die Polizei gerufen. Die erste Streifenwagenbesatzung die eintraf, hat dann nicht versucht in die Wohnung einzudringen, in der sich nur noch der Jugendliche befand, sondern nur das Treppenhaus in beide Richtungen, also nach oben und unten gesichert, damit der Jugendliche nicht weitere Personen angreifen konnte, z. B. durch gewaltsames Eindringen in andere Wohnungen. Die Beamten warteten auf das SEK.
Es kam dann aber dazu, dass der Jugendliche plötzlich aus der Wohnung gestürmt kam und mit gezückten Messern auf einen der Beamten zustürmte. Beide Beamte hatten natürlich die Dienstwaffen im Anschlag und der angegriffene Beamte hat geschossen. Der Jugendliche starb an der Schußverletzung. Jedem, der für solche Situationen ausgebildet oder auch nur unterwiesen war, war klar, dass der Beamte zum einen keine andere Wahl hatte und schießen musste und zum anderen keine Zeit hatte, ins Bein zu schießen. Er konnte nur die Waffe hochreißen und abdrücken, egal, wo er treffen würde. Hätte er es nicht getan, wäre er jetzt tot.
Es gab ein riesen Theater in den Medien, dass es ja wohl unmöglich sei, dass der Beamte den Jugendlichen nicht nur angriffsunfähig geschossen hatte, sondern tödlich verletzt hatte. Selbst die Eltern des Jugendlichen, die ja beinahe von ihrem Sprößling umgebracht worden waren, haben Strafanzeige gegen den Beamten gestellt und sich in der Presse als empörte und wütende Eltern dargestellt. Ich hätte kotzen können über so ein Verhalten. Anstatt Mitleid mit dem Beamten zu haben, der nun damit leben muss, einen Jugendlichen getötet zu haben, stellten sie ihren Sprößling dann als armes Opfer dar. Die bösen schießwütigen Polizisten hätten ja völlig falsch reagiert.
Meines Wissens nach ist die Angelegenheit für den Beamten straf- und disziplinarrechtlich wohl ohne Folgen geblieben.
Ralf