Kaution und Zoll

  • Hey,


    da ich gestern angefangen hab mit Hotel Buchungen, zur Sicherheit, bin ich bei einem kleineren Inn in Seaside auf die Kaution gestoßen. 500 Dollar und Rücküberweisung nach 10 bis 30 Tagen! Ist das normal? Eine kleine Kaution scheint ja üblich zu sein, aber 500 Dollar? ?( bei 10 Hotels in 2 Wochen würden dann ja 5.000 Dollar zusammenkommen...


    Bei der Suche bin ich dann noch auf den Zoll gestoßen. Da man ja einiges an elektronischen Zeugs mitnimmt, könnte ja der Zoll behaupten man hätte alles in US gekauft. Allein die Kamera knackt ja die 400 Euro locker. Kam das schon mal vor? Man kann sich ja irgendwie alles vorher bestätigen lassen, macht aber sicher niemand?


    Grüße aus Dresden

  • Die Hotels die ich so kenne nehmen um die 50$ und nach checkout wird das sofort wieder gut geschrieben. 500$ ist ja mehr wie für einen Mietwagen :huh: Ich würde ne andere Hütte suchen...


    Zoll: Nämlichkeitsbescheinigung heißt das Ding, kannst Du vorher hier ausfüllen lassen mit den Geräten und Originalrechnungen dazu, alternativ kannst Du die Rechnungen mitnehmen. Im Zweifel mußt Du halt nachweisen, das dass Gerät hier/EU gekauft wurde bzw schon mal Steuern dafür gezahlt wurden.


    Erlebt hab ich das noch nicht, kommt aber schon mal vor wenn man in einigen Fotoforen rumliest.

  • Die $500,- sind meiner Meinung nach für ein Zimmer nicht normal, da zahle ich Ostern weniger für das Haus was wir in Florida bewohnen. :whistling:
    Zum Zoll es soll vereinzelt vorkommen, dass ein Nachweis verlangt wird, aber wohl eher wenn es sich um US Geräte handelt, zur Sicherheit kannst du bei neuen Geräten die Kaufbelege als Kopie mitnehmen oder eben abfotografieren und auf dem Handy dabei haben.

  • Kam das schon mal vor? Man kann sich ja irgendwie alles vorher bestätigen lassen, macht aber sicher niemand?

    Wir hatten diesbezüglich noch nie Probleme mit dem Zoll, aber haben uns einmal um eine "Nämlichkeitsbescheinigung" gekümmert (infos dazu hier). Das ist minimaler Aufwand, erspart aber unter Umständen entsprechende Diskussionen. Wir haben das aber vor zwei jahren oder so einmal gemacht und da sich die Geräte (und damit deren Seriennummern) noch nicht geändert haben, haben wir die alte Bescheinigung dabei und noch keine neue wieder erstellen lassen. Ansonsten würde ich zumindest Anschaffungsnachweise in Kopie mitführen, um den Nachweis zu haben, dass Laptop und Smartphone schon vorher dein Eigentum waren.

    In diesem Sinne
    liebe Grüße von Stefan :)



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  • Wir hatten diesbezüglich noch nie Probleme mit dem Zoll, aber haben uns einmal um eine "Nämlichkeitsbescheinigung" gekümmert (infos dazu hier). Das ist minimaler Aufwand, erspart aber unter Umständen entsprechende Diskussionen.


    Mal davon abgesehen, dass ich bisher noch nicht einmal kontrolliert wurde (und es somit auch keine Diskussionen um die Herkunft von technischen Geräten geben konnte), wäre es nicht möglich, den Kaufbeleg einfach später vorzuzeigen?


    Abgesehen von einem alten iPod nano habe ich noch nie derartiges in den USA gekauft ... aber heißt es nicht immer, der Zoll erkennt die Herkunft ggf. an der Seriennummer?

  • wäre es nicht möglich, den Kaufbeleg einfach später vorzuzeigen?

    Ich denke, das geht schief. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr erhoben. Wenn ich dort nicht plausibel machen kann, dass das Gerät nicht außerhalb der EU erstanden wurde hab ich halt Pech. Zudem besteht das Risiko der Anzeige, weil ich ja eigentlich das Gerät bei der Einfuhr nicht angegeben hab (was ich ja nicht mache, wenn es schon hier gekauft wurde :whistling: ). Also ich würde und werde immer dafür sorgen, dass ich die Nachweise für die Technik dabei habe. Wir hatten auch immer noch den Beleg für unsere Videokamera dabei, weil wir die im ersten Urlaub in den Staaten gekauft hatten, nicht dass die uns irgendwann später noch mal auf den Freibetrag angerechnet würde :zwinker:

    In diesem Sinne
    liebe Grüße von Stefan :)



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  • wäre es nicht möglich, den Kaufbeleg einfach später vorzuzeigen?


    Kannst Du machen, nur wird der Kram dann erstmal eingezogen bis zur Klärung... Wer in der Nähe vom Flughafen wohnt hat da sicher nicht so ein Problem mit, wer 300 km fahren muß, die Arschkarte :rolleyes: Seriennummer geht sicher, ob sie es auch anwenden? Ich denke mal der amtliche Weg ist die Rechnung... Ich hab ja auch öfter mal mit dem Zoll zu tun wenn ich was vom Zoll abholen muß, da gibt es Leute die locker drauf sind und das alles nicht sooo eng sehen, dann hast Du Krümelkacker die alles ganz genau nach Vorschrift machen... :whistling:

    Gruß
    Carsten


    Bei Stammtischtreffen dabei

    Einmal editiert, zuletzt von Carsten ()

  • Ich denke mal der amtliche Weg ist die Rechnung...


    Klar, aber dem schließt sich ja sofort wieder die Frage an, reicht dann auch eine Kopie oder gar eine pdf (bei online-Einkäufen ja durchaus üblich), die ich dann per Handy vorzeige? Aber wie Du schon schreibst hängt das sicher auch vom Zollbeamten vor Ort ab.


    Wir hatten auch immer noch den Beleg für unsere Videokamera dabei, weil wir die im ersten Urlaub in den Staaten gekauft hatten, nicht dass die uns irgendwann später noch mal auf den Freibetrag angerechnet würde :zwinker:


    Das ist aber auch der einzige Fall, bei dem ich den Beleg immer mitführen würde. Bei in Deutschland gekauften Geräten spare ich mir auch weiterhin die Nämlichkeitsbescheinigung (hab ja auch keine Ausrüstung für 5000 € oder mehr dabei) und krame im Zweifel meine Online-Belege aus dem Handy hervor ...

  • krame im Zweifel meine Online-Belege aus dem Handy hervor

    um wieder auf den Zöllner vor Ort zurück zu kommen, denn auch mit der Rechnung ist u.U. noch nicht nachgewiesen, dass es genau das Gerät ist, was aus- und wieder eingeführt wurde. Auf der Nämlichkeitsbescheinigung muss das Gerät eindeutig identifizierbar angegeben sein (ob das der Zöllner beim unterstempeln wirklich prüft ist sein Problem, nicht deines). Ansonsten könnte ja ich die Rechnung eines hier gekauften Smartphones kopieren und kauf den gleichen Typ dann noch mal und führ ihn ohne zu verzollen ein.


    Und was die 5000-Euro-Ausrüstung betrifft, erinnere ich nur an zwei DSLR's für die eine Wandertransportoption hinterfragt wurde :whistling: und an die Reisefreimengengrenze von 430 Euro pro Erwachsenem.


    Wir diskutieren hier sicher einige eher theoretische Optionen, aber warum soll ich mich im Ernstfall stressen, wenn ich mit vergleichbar geringem Aufwand eine offizielle Rundumsorgloslösung (Nämlichkeitsbescheinigung) bekommen kann. Vorbereiten kann ich die zuhause, Zöllner gibt es auf jedem Flughafen und zur Not schafft man das auch noch am Abflugtag.

    In diesem Sinne
    liebe Grüße von Stefan :)



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  • denn auch mit der Rechnung ist u.U. noch nicht nachgewiesen, dass es genau das Gerät ist,

    Ich habe auch Rechnungskopien dabei, zumindest von den Kameras. Auf den Rechnungen habe ich mir vom Händler die Seriennummern der Geräte vermerken lassen. Damit sollten sie eindeutig identifizierbar sein.


    An die Handys habe ich zugegebenermaßen noch gar nicht gedacht, wobei zumindest meines so uralt ist, dass es schon eher als Antiquität anzusehen ist :whistling: . Man kann mit dem fast nur telefonieren :rolleyes:

  • Und was die 5000-Euro-Ausrüstung betrifft, erinnere ich nur an zwei DSLR's für die eine Wandertransportoption hinterfragt wurde :whistling:


    Die es ja ne nach Modell zu sehr viel niedrigeren Preisen gibt. btw: Eine davon ist eine (inzwischen etwas zerkratzte D90) und sicher keine 200 € mehr wert.


    Den hohen Betrag habe ich ja auch nur genannt, um zu verdeutlichen, für wen die Nämlichkeitsbescheinigung vorrangig in Frage kommt. Auch der Zoll empfiehlt diese ja vor allem für "Waren von höherem Wert", um Zweifel über die Herkunft der Ware zu vermeiden. Also anders gesagt: Bei einer Ausrüstung im Wert eines Kleinwagens (und da reichen ja schon 2 Profi-Kameras und ein paar teure Objektive) würde ich mir sicher auch die Arbeit machen und mir diese Bescheinigung besorgen. Aber davon bin ich weit entfernt ... ^^:whistling:



    Ansonsten könnte ja ich die Rechnung eines hier gekauften Smartphones kopieren und kauf den gleichen Typ dann noch mal und führ ihn ohne zu verzollen ein.


    Auf den Rechnungen habe ich mir vom Händler die Seriennummern der Geräte vermerken lassen. Damit sollten sie eindeutig identifizierbar sein.


    Das ist nun wirklich sehr theoretisch. Aber sollte ein Zollbeamter so genau sein, dass nichtmal der Kaufbeleg ausreicht, suche ich zu Hause gerne die Garantiekarte, auf der die Seriennummer ja auch vermerkt ist.

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