Navihalterung an der Frontscheibe in Californien verboten?

  • Hallo Ihr Lieben!



    Das Thema gab es zwar schon mal vor ein paar Jahren, aber mir wurde signalisiert, es besser neu aufzulegen. Also - weiß jemand, ob es im Sonnenstaat verboten ist, das Navi an der Windschutzscheibe anzubringen? ?( Habe Alternativen von Damenfeinstrumpfhosen und Aschenbechern gelesen, aber ehrlich nicht verstanden.


    Kann jemand mir weiterhelfen? Wir wollen im März rüber fliegen, drüben ein Navi kaufen und es eigentlich -wie immer- an der Scheibe befestigen.


    Liebe Grüße von Binschonweg
    :)

  • Muss nur in ner Ecke sein und nicht in der Mitte...


    A person shall not drive any motor vehicle with any object or material placed, displayed, installed, affixed, or applied upon the windshield or side or rear windows. (b) This section does not apply to (12) A portable Global Positioning System (GPS), which may be mounted in a 7- inch square in the lower corner of the windshield farthest removed from the driver or in a 5-inch square in the lower corner of the windshield nearest to the driver and outside of an airbag deployment zone, if the system is used only for door-to-door navigation while the motor vehicle is being operated.

  • ...A person shall not drive any motor vehicle with any object or material placed, displayed, installed, affixed, or applied upon the windshield or side or rear windows. (b) This section does not apply to (12) A portable Global Positioning System (GPS), which may be mounted in a 7- inch square in the lower corner of the windshield farthest removed from the driver or in a 5-inch square in the lower corner of the windshield nearest to the driver and outside of an airbag deployment zone, if the system is used only for door-to-door navigation while the motor vehicle is being operated.


    Exakt!


    An und für sich haben die meisten Neuwagen (also auch Mietwagen) aber ohnehin bereits ein GPS fix eingebaut, welches dann über den Monitor in der Mittelkonsole (bzw. im Armaturenbrett) angezeigt wird.


    Wenn doch nicht, naja dann muss man sein mitgebrachtes GPS eben in der linken oder rechten unteren Ecke der Windschutzscheibe anbringen (so wie im Text oben beschrieben). Dafür sind die gesetzlich erlaubten 12.7 x 12.7cm halbwegs ausreichend. Bei neueren (grösseren) GPS kann's ein bisschen knapp werden.
    Mir persönlich ist kein Fall bekannt, wo jemand einen Strafzettel dafür geschrieben hätte, weil das GPS vielleicht doch 13 oder gar 15(!) cm vom linken oder unteren Rand der Windschutzscheibe montiert war.
    Ok, die CHP macht sowas vielleicht, wenn ihnen gerade furchtbar fad ist... :rolleyes:


    Du solltest dir deswegen - realistisch gesehen - nicht allzuviele Sorgen machen. Sobald du hier an- und mit deinem Mietwagen auf die Strasse - kommst, wirst du sofort sehen, dass es eine gewisse "Toleranz" gibt (zBsp. Tempolimit auf Stadtautobahnen) :D .

  • Wir sind im September mit Smartphone-Navi mitten auf der Frontscheibe gefahren und haben auch viele andere Fahrzeuge gesehen, wo es genau so gemacht wurde. OK - das heißt nicht das es erlaubt ist, aber offensichtlich wird es von der Polizei nicht so stark beachtet.

  • Bei uns liegt das olle TomTom immer in der Mittelkonsole rum, weil die Autos mit denen wir unterwegs sind eh immer ein festes Navi haben. Das TomTom dient nur noch zur Routenführung zu den gespeicherten POIs mitten in der Pampa. Die Navigation klappt auch von der Mittelkonsole aus bestens :zwinker:

  • Zitat von andie

    Nachdem wir 2011 genau deswegen von der Highway Patrol gestoppt wurden, hab ich mir im Anschluss an den Urlaub eine Halterung für die Lüftungsdüse gekauft...


    Ja, wie gesagt: Die CHP macht sowas. Das ist u.a. deren Job.
    Andere Agencies/Departments fokussieren eher weniger auf kleine Vehicle Code Verletzungen. Das heisst nicht, dass Officers (speziell Verkehrs-Cops, Motors, etc. ) von anderen Agencies/Departments diese nicht auch zum Anlass einer Anhaltung nehmen können, bzw. im Kontext einer Anhaltung (zBsp. wegen Schnellfahrens, verbotenem Überholen, o.ä.) dann noch zusätzlich ein Ticket wegen des illegal angebrachten GPS schreiben.


    Wie immer gilt: Wenn man nicht angehalten werden und keine Strafe bezahlen will, hält man sich am besten einfach an die entsprechenden Gesetze. 8-)

  • ...sollte man zu Hause bleiben.


    ...Oder sich eben vorab über die Gesetze und Vorschriften der Staaten und/oder Länder in Kenntnis setzen, in denen man sich aufhalten wird. Dank Internet ist das ja gar keine Hexerei.


    Es ist ja nichts dabei, sich rechtzeitig zu informieren und so dann unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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