Rechtliche Hinweise und Ratgeber für den Umgang mit Polizei und anderen Exekutivbeamten in den USA

  • Alle verfassungsmässigen Rechte welche US-Bürger geniessen, gelten auch für alle anderen Personen welche sich in den USA aufhalten (auch illegal!)


    1. Zusatzartikel: Meinungs- und Redefreiheit:
    Grundsätzlich ist es kein Verbrechen, auch Polizisten zu beschimpfen, bzw. mit irgendwelchen "Ehrentiteln" zu bedenken. Allerdings gibt es Gesetze gegen den Gebrauch von "Provozierender Sprache, welche dazu geeignet ist andere Leute zu provozieren." Polizisten und andere Exekutivbeamte werden im Normalfall daran gewöhnt sein, nicht immer mit umfassender Freundlichkeit bedacht zu werden. Aber es erhöht dann ggf. natürlich die Aufmerksamkeit gegenüber anderer Tatbestände, welche sich als Ordnungswidrigkeiten oder Verbrechen klassifizieren lassen.


    4. Zusatzartikel: Schutz vor ungerechtfertigter Festnahme und Durchsuchung:
    Man muss hier zwischen einer Detention ("Anhaltung" oder "Festnahme" einer Person) und Arrest ("Verhaftung") unterschieden Eine Detention liegt vor, wenn man Grund zur Annahme hat, dass man nicht einfach ohne weiteres weggehen kann und somit nicht "free to go" ist.


    Anmerkung: Exekutivbeamte sind alle Personen, die in eingeschworener Position für ein Polizei- oder Sheriff's Department arbeiten, als Marshalls, Probation- oder Parole-Officer, bei Zoll- und Grenzschutz (Customs and Boarder Protection), für das Department of Homeland Security, für ein Büro einer Staatsanwaltschaft, etc., arbeiten.


    Begriffserklärung:
    Detention: Jeder Exekutivbeamte hat das Recht eine Person anzuhalten ("detain"), sobald "Reasonable Suspicion" besteht - also der Verdacht, dass ein Verbrechen geschehen haben könnte, geschieht, oder unmittelbar bevorsteht, sowie dass die angehaltene Person in irgendeinem Zusammenhang mit dem Verbrechen steht. Sollte die Person Widerstand gegen die Anhaltung zeigen, darf das notwendige Ausmass an Gewalt ausgeübt werden, um die Person vor Ort zu halten.


    Arrest: Jeder Exekutivbeamte und jede Privatperson hat das Recht eine Person festzunehmen ("arrest"), sobald "Probable Cause" besteht - also der dringende Verdacht, dass ein Verbrechen geschehen haben könnte, oder geschieht, sowie dass die angehaltene Person dieses Verbrechens schuldig ist. Sollte die Person Widerstand gegen die Anhaltung zeigen, darf das notwendige Ausmass an Gewalt ausgeübt werden, um die Person vor Ort zu halten.
    Anmerkung: Für Verbrechen mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft und/oder $1,000 Geldstrafe (Misdemeanor) muss ein Exekutivbeamter oder eine Privatperson das Verbrechen selbst mitverfolgt haben (zBsp. als Augen- oder Ohrenzeuge). Für Verbrechen mit höherem Strafrahmen (Felony) reicht eine Zeugenaussage einer dritten Person, oder entsprechende Umstände welche den Schluss zulassen, dass die festgenommene Person das Verbrechen begangen hat.


    5. Zusatzartikel: Das Recht, sich nicht selbst beschuldigen zu müssen:
    Durch zahllose Filme und TV-Serien ist auch im Ausland bekannt, was als "Miranda" Recht bezeichnet wird-
    Jeder Exekutivbeamte ist dazu verpflichtet, einer festgenommen Person ihre "Miranda Warnung" vorzulesen und zu fragen hat, ob die Person diese Rechte verstanden hat, bevor eine rechtsgültige Befragung zu dem jeweiligen Verbrechen beginnen kann. Dies ist nicht notwendig, solange eine Person lediglich festgehalten (Detained) ist. Aussagen welche getätigt werden bevor ein Exekutivbeamter ausdrücklich sagt "You are under arrest!" können (und werden) dennoch gegen einen selbst verwendet werden. Man kann sich später nicht darauf berufen, dass einem die Miranda Warnung zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelesen worden war.
    (Es gibt dazu ein paar weitere Aspekte.)


    Man hat auch kein Recht auf einen Anwalt, solange man nicht verhaftet und vor Gericht gestellt wurde. Man hat aber das Recht, keine Fragen zu beantworten.
    Ausnahme: Wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs ist. In dem Fall muss man nachweisen, dass man eine gültige Fahrerlaubnis, Fahrzeug-Registrierung und Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung hat(eine Mietvereinbarung reicht an Stelle der beiden Letzteren aus). Man muss aber ggf. auch dann der Anordnung eines Exekutivbeamten Folge leisten und das Fahrzeug verlassen und sich ggf. einem FST ("Field Sobriety Test") unterziehen lassen. Tut man das nicht, macht man sich strafbar.
    Anmerkung: Man kann statt einem FST auch einen Blut-Test verlangen, aber diese Tests werden dann entweder auf der Polizeistation oder in einem Krankenhaus vorgenommen und bedingen daher eine vorläufige Verhaftung und den entsprechenden Zeitaufwand.


    6. Zusatzartikel: Das Recht auf einen raschen Prozess:
    Für Touristen aus dem Ausland ist diesbezüglich am ehesten interessant, das das Konsulat des Herkunftslandes des Touristen innerhalb von 2 Stunden von der Verhaftung eines deren Staatsbürgers informiert werden muss. Dafür ist das jweile Police Department oder Sheriff's Office verantwortlich, dessen Officer die Verhaftung vorgenommen hat. Ob und wann das Konsulat dann etwas unternimmt, liegt dann aber im Ermessen des Konsulats.
    Jeder Verhaftete im Alter über 18 Jahre hat das Recht auf drei komplettierte Anrufe innerhalb von drei Stunden ab der Verhaftung. D.h., dass ein Anruf welcher nur ein Besetzt-Zeichen bekommt. bzw. der am anderen Ende nicht beantwortet wird, nicht als "komplettiert" gilt. Wird der Anruf von einem Anrufbeantworter oder einer Voice-Mail beantwortet, gilt der Anruf als "komplettiert" - also ggf. gut überlegen, wo man anruft.
    Anmerkung: Für Verhaftete unter 18 Jahren sind nur 2 komplettierte Anrufe vorgeschrieben. Verhaftete unter 18 Jahren haben kein Recht darauf. dass ein Erwachsener bei Befragungen anwesend ist und sie müssen auch den Sinn der Miranda-Warnung nicht verstehen. Aber sie haben alle 14 Zusatzartikel: verfassungsmässigen Rechte.


    14. Zusatzartikel: Das Recht auf Gleichbehandlung:
    Jeder Mensch, egal welche Staatsbürgerschaft, Rasse, Religionsangehörigkeit (oder keine Religion), Hautfarbe, sexuelle Ausrichtung, etc., der sich innerhalb der USA oder innerhalb eines von den USA verwalteten Gebiets aufhält, gilt als gleichberechtigt und hat die selben Rechte und Pflichten.


    Wichtig: Ein Gesetz/Eine Vorschrift nicht zu kennen, ist keine Entschuldigung (aka: "Ignorantia juris non excusat", oder "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht").
    Das Argument "Das wusste ich nicht" oder (für Touristen) "Bei uns daheim ist das anders" hat keinerlei strafmindernde Bedeutung und wenn man sich dennoch dazu aufschwingt damit zu kommen, kann es leicht nach hinten losgehen.


    Verkehrsanhaltung:
    Jeder Normaldenkende weiss, dass man in den USA nicht vom Polizeiauto überholt und freundlich mit einer Kelle oder per Leuchtschrift "Polizei - Bitte anhalten" gefragt wird, doch bitte ganz lieb zu sein und rechts ranzufahren.
    Wenn man hier hinter sich ein markiertes (oder unmarkiertes) Polizeifahrzeug sieht, welches entweder sog. "Emergency Lights" oder áuch nur ein statisches, rotes Licht eingeschaltet hat, dann hat man an den rechten Strassenrand zu fahren.
    Auch sicher nichts Neues für die meisten hier: Man muss im Fahrzeug sitzen bleiben und die Hände entweder deutlich sichtbar auf's Lenkrad oder aus dem Seitenfenster halten (auser man bekommt andere Anweisungen vom anhaltenden Beamten).
    Man sollte niemals hektisch nach den Fahrzeugpapieren suchen, oder sonstwie im Auto herumkramen.
    Tip: Führerschein und Mietvereinbarung stets griffbereit halten. Falls man nach etwas greifen oder suchen muss, warten bis man danach gefragt wird und dann vorher genau sagen, was man wo verstaut hat und fragen ob man danach greifen darf. Dann abwarten bis der Beamte das Ok dafür gibt.


    Kontakt mit Exekutivbeamten zu Fuss:
    Grundsätzlich gilt wieder, dass man keine Fragen beantworten muss. Und umgekehrt, dass die Nichtbeantwortung von Fragen durchaus zu Verdachtsmomenten führen kann...


    Es gibt drei Arten von Kontakten:
    Einvernehmlicher Kontakt ("Consensual Encounter"):
    Also zBsp., wenn man einen Beamten nach einer Auskunft (zBsp. dem Weg) fragt), oder wenn man zBsp. unverbindlich angesprochen wird, ob man diese oder jene Beobachtung gemacht hat. Grundregel: Ein "Einvernehmlicher Kontakt" bedingt, dass man zu jeder Zeit den Eindruck hat, dass man de Kontakt beenden und einfach weggehen kann.


    Anhaltung ("Detention"):
    Also zBsp. wenn man sich im Umfeld eines Verbrechens aufhält und es für einen ermittelnden Beamten nicht gleich klar ist, ob man Unbeteiligter, Zeuge, Opfer oder gar Täter ist. Grundregel: Eine "Anhaltung" bedingt, dass man nicht den Eindruck hat, den Kontakt einfach abbrechen und weggehen zu können. Eine Anhaltung ("Detention") ist zeitlich so begrenzt, dass sie nicht länger dauern darf, als bis der Beamte entweder alle Fragen zufriedenstellend beantwortet bekommen hat, oder sich aufgrund der Befragung ausreichende Verdachtsmoment für eine Verhaftung ergeben.
    Widerstand gegen eine Anhaltung (also zBsp. dr Versuch davonzulaufen, o.ä.) kann mit angemessener Gewalt unterbunden werden. Der oder die Beamte hat das Recht, einen oberflächlich nach Waffen zu durchsuchen.


    Verhaftung ("Arrest")
    Sobald ein Exekutivbeamter (auch eine Privatperson!) ausreichend Verdachtsmomente sieht, kann er/sie eine Verhaftung vornehmen. Exekutivbeamte müssen dann eine sorgfältige Durchsuchung der Person vornehmen, sowie ggf. des Fahrzeugs der verdächtigen Person. Privatpersonen dürfen auch in diesem Fall nur eine oberflächliche Durchsuchung nach Waffen durchführen (aka: "Terry Frisk").
    Privatpersonen können eine von ihnen verhaftete Person nicht wieder freilassen, sondern müssen die Person einem Exekutivbeamten oder Magistrat übergeben. Exekutivbeamte können eine verhaftete Person freilassen, ohne sie einem Magistrat zu übergeben, wenn die Person nur eines minderen Verbrechens verdächtig ist, oder sich die Verdachtsmomente in der weiteren Investigation nicht ausreichend erhärten lassen.


    Exekutivbeamte brauchen für das Betreten und ggf. die Durchsuchung eines Hotelzimmers oder Wohnmobils einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl. Ausnahmen: Wenn ihnen der Zutritt freiwillig gewährt wird, oder wenn dringende Umstände (Exigent Circumstances) vorliegen, also zBsp. dringende Fluchtgefahr eines Verdächtige, bei der unmittelbaren Verfolgung einer verdächtigen Person ("Hot Pursuit"), Gefahr für Leib und Leben, oder die Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln.


    Falsche Angaben gegenüber Exekutivbeamten:
    Es soll schon öfters vorgekommen sein, dass manche Leute gegenüber Exekutivbeamten falsche Angaben machen. :rolleyes:
    Daher wurden Gesetze erlassen, die so etwas unter Strafe stellen. Als Exekutivbeamter wird man darauf geschult, entsprechende Fragen zu stellen ("Verbal Jiu Jitsu") und bei unbefriedigenden Antworten und/oder Widersprüchen weiter zu ermitteln. Die einzige 100%ig sichere Vorgansweise, um einer weiterführenden Ermittlung zu entgehen ist, einfach keine Unwahrheiten zu erzählen.

  • ...Danke mal für die Hinweise, aber ich hoffe mal das ich nie in eine Situation gerate wo ich diese Hinweise gebrauchen kann!
    Aber wenn dann hab ich sie zumindest mal gelesen.


    (:hutab:)

    Mit besten Grüßen Thorsten

    USA Besuche: 1999 - 2005 - 2008 - 2009 - 2010 - 2011 - 2011/12 - 2012 - 2013 - 2014 - 2015 / 1&2 - 2016 - 2017 - 2018 / 1&2 - 2019 - 2022

  • Fortsetzung:


    Wenn man einen Strafzettel bekommt:


    In den USA kann man ein allfälliges Bussgeld (also zBsp. wegen Schnellfahrens) nicht sofort beim Beamten bezahlen. Der Beamte gibt einem stattdessen eine "Promise to appear" (Also: Versprechen, zu erscheinen) zu unterschreiben. Durch die Unterschrift verspricht man, an einem vorgegebenen Termin vor Gericht zu erscheinen und dort dann ggf. seine Schuld entweder einzugestehen und das Bussgeld zu bezahlen, oder Einspruch zu erheben. Dieses Dokument ist kein Schuldeingeständnis und man muss es unterschreiben. Die Verweigerung der Unterschrift führt in praktisch allen Bundesstaaten zur unmittelbaren Verhaftung.


    Für Touristen kann es natürlich nur schwer bis unmöglich sein, so einen Gerichtstermin wahrzunehmen. Entweder man ist zum Zeitpunkt des Termins schon längst weitergereist, oder gar wieder daheim. Viele Gerichtsbezirke bieten aber bereits die Möglichkeit, Bussgelder online zu bezahlen. Sofern man keine 100%ige Aussicht auf einen erfolgreichen Einspruch hat, sollte man diese Möglichkeit nutzen. Da es je nach Gerichtsbezirk (ounty oder City) variieren kann welche Möglichkeiten es gibt oder nicht gibt, sollte man gleich vor Ort den Beamten ganz genau fragen, wie man vorgehen sollte. Speziell in Touristengebieten sind die Beamten gut mit den jeweiligen Möglichkeiten für Reisende vertraut.


    Auf gar keinen Fall sollte man sich darauf verlassen, dass "eh nichts passiert" weil man ja im Mietauto unterwegs war und schon bald ausreist! Ein "Failure to appear" (also: Nichterscheinen zu einem Gerichtstermin) ist ein Verbrechen, welches definitiv zumindest zu einer Festnahme und Strafe führt.


    Tip: In den allermeisten Fällen werden Verkehrspolizisten gerne dazu neigen, ausländische Touristen bei einfachen Verkehrsvrestössen mit einer Warnung vom Haken zu lassen. Es liegt aber sehr daran, wie man sich bei der Anhaltung verhält. Ein respektvoll und freundlich agierender Tourist, welcher alle Papiere beisammen hat, alle Fragen offen und ehrlich beantwortet und sich hinsichtlich seines Verkehrsverstosses schuldeinsichtig zeigt, wird fast immer mit einer mündlichen Verwarnung davonkommen.
    Wenn man dann 10 Meilen weiter wieder wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten wird, sieht's natürlich ganz anders aus...


    Wenn man verhaftet wird:


    Es wird allgemein kolportiert, dass man in den USA eher verhaftet wird als in manchen anderen Ländern. Mir fehlt dazu der Vergleich, da ich noch nie irgendwo verhaftet wurde. Aber für den Ernstfall:
    In Touristen-Hochburgen wie zBsp. Las Vegas, diverse Strand-Orte, et., ist der Grund dafür meistens Trunkenheit in der Öffentlichkeit ("Public Intoxication"), Ruhestörung ("Disturbing the Peace"), etc.
    Allerdings liegt auch die Toleranzschwelle in den Touristen-Hochburgen weitaus höher als zBsp. in irgendeinem ansonsten ruhige Dörfchen irgendwo im nirgendwo. D.h.: Womit man in Vegas noch keinerlei Aufsehen erregt, kann woanders schon scharf geahndet werden.


    Wenn man verhaftet wird, sollte man natürlich keinen Widerstand leisten. Als Widerstand gilt bereits, wenn man falsche Angaben (zBsp. zur eigenen Person) macht. Wer "nur" ein bisschen zuviel getankt hatte, aber ansonsten keine Probleme bereitete, kommt in der Regel am nächsten Morgen und ohne gröbere Konsequenzen wieder frei (vergleichbar mit "Ausnüchterungszelle" in Deutschland).
    Wird man wegen eines gravierenderen Verbrechens verhaftet, hat man auch als Tourist das Recht darauf, gegen eine Sicherheitsleistung ("Bail") auf freien Fuss gesetzt zu werden. Das Problem, welches die meisten Touristen ggf. haben werden ist, dass sie keine physische Adresse in den USA haben und/oder das ein Gericht (je nach Schwere des Verbrechens) eine akute Fluchtgefahr feststellen kann. In solchen Fällen wird man bis zu 72 Stunden im Gewahrsam verbringen müssen, bevor man einem Richter vorgeführt wird (Eine Verlesung der Anklagepunkte und die Feststellung ob ein weiterführendes Verfahren angestrebt wird, muss binnen 72 Stunden erfolgen).


    Als Verhafteter sollte man sich darauf einstellen, bei jeder Übergabe an einen anderen Beamten durchsucht zu werden. Das ist zweifellos sehr nervend, aber es ist eine vorgeschrieben Standard-Prozedur. Im Normalfall wird man im Zuge einer Festnahme vom verhaftenden Beamten durchsucht, dann - falls man von einem anderen Beamten zum Gefängnis gebracht wird - nochmals. Und schliesslich wird man noch im Gefängnis durchsucht. Es werden einem persönliche Gegenstände abgenommen, dokumenteiert und sichergestellt. Dazu gehören u.a. Schuhbänder, Gürtel, etc., die man während der Inhaftierung nicht behalten darf. Bei einer simplen Verhaftung wegen Trunkenheit behält man meist die eigene Kleidung an. Ansonsten kann es sein, dass man spezielle Haftkleidung anziehen muss.


    Wie im ersten Kommentar bereits erwähnt, haben auch ausländische Touristen die vollen, verfassungsmässigen Rechte. Weiters gilt auch für ausländische Touristen, dass ihnen (nach "Miranda") bei Bedarf ein Anwalt gratis zur Verfügung gestellt wird. Achtung: "Bei Bedarf" heisst, dass man sich keinen Anwalt leisten kann. D.h.: Falls später festgestellt wird, dass man doch genug Geld und/oder Besitz hat um einen Anwalt zu bezahlen, kann (und sehr wahrscheinlich wird) eine Rechnung für den zur Verfügung gestellten Anwalt kommen.

    Tip: Auch wenn man sich sehr selbstsicher im alltäglichen Umgang mit der englischen Sprache fühlt, sollte man vor Gericht nicht zwingend auf seine sprachlichen Fähigkeiten vertrauen. So wie "Juristendeutsch" ist auch hier die Sprache bei Gericht eine andere, als das was einen erfolgreich durch Outback Restaurant-Besuche und das Einchecken bei Motel 6 bringt. Man hat das Recht, für die Verhandlung(en) vor Gericht einen professionellen Übersetzer zur Verfügung gestellt zu bekommen und es ist dringend anzuraten, dieses Recht auch in Anspruch zu nehmen.


    Wie ebenfalls im ersten Kommentar erwähnt, hat man (als Volljähriger) das Recht auf drei komplettierte Anrufe. Diese müssen einem innerhalb der ersten drei Stunden ab der Verhaftung erlaubt werden, aber man muss sie nicht zwingend innerhalb dieser ersten drei Stunden in Anspruch nehmen. Wie gesagt muss die zuständige Behörde innerhalb von zwei Stunden das Konsulat eines verhafteten Ausländers informieren. Es empfiehlt sich daher, das Konsulat dann selbst erst nach dieser Information (und eben zu deren Öffnungszeiten) anzurufen, um sich nach den eigenen Optionen zu erkundigen.
    Die (für die Verhaftung) zuständige Behörde darf keinerlei Empfehlungen hinsichtlich irgendwelcher Anwälte machen. Das Konsulat kann hingegen (sofern man es sich leisten kann) einen besseren Anwalt empfehlen, als es ein zur Verfügung gestellter Pflichtverteidiger u.U. sein würde.
    Anmerkung: Pflichtverteidiger sind keinesfalls zwangsläufig schlechte bzw. schwache Anwälte. Es gibt ganz hervorragende Anwälte, welche als Pflichtverteidiger arbeiten.


    Während man in Haft ist, hat man zu jeder Zeit (also 24 Stunden am Tag) das Recht, seinen Anwalt, aber ggf. auch seinen Arzt, zu sich kommen zu lassen (sofern dies für die eigene Verteidigung Bedeutung hat). Man hat auch das Recht darauf, einen Vertreter des eigenen Glaubens (also zBsp. Priester, Imam, Rabbi, o.ä.) zu sich kommen zu lassen.


    Tip: Egal ob man nur unschuldig oder sogar tatsächlich unschuldig ist, sollte man alle Prozeduren einfach über sich ergehen lassen und einfach brav mitspielen. Jedweder Widerstand (passiv oder aktiv) führt nur zu weiteren Anklagepunkten, unangenehmen Konsequenzen und weiteren Einschränkungen der Privatsphäre. Nur bei der Verhandlung vor Gericht hat man Gelegenheit, sich effizient zu verteidigen. Und natürlich sollte man sich auch und gerade dort respektvoll und gesittet verhalten.


    Bester Tip: Erst gar keinen Blödsinn machen. :zwinker:

  • Sehr interessante Infos, die ich gleich an meine Nachbarin weitergeleitet habe. Die ist nämlich vor zwei Jahren angehalten worden und hat das Bußgeld bis heute nicht bezahlt, weil es online nicht möglich war und - wie du schreibst - der Beamte das Geld nicht annehmen durfte. Der Mietwagenfirma hat sie das zwar gesagt, die meinten aber, sie können ihr dabei nicht helfen, sie soll das eben von Österreich aus erledigen. Sie traut sich jetzt nicht mehr in die USA reisen. Inzwischen ist sie allerdings verheiratet und hat einen anderen Namen und auch einen neuen Reisepass. :D

  • In den allermeisten Fällen werden Verkehrspolizisten gerne dazu neigen, ausländische Touristen bei einfachen Verkehrsvrestössen mit einer Warnung vom Haken zu lassen. Es liegt aber sehr daran, wie man sich bei der Anhaltung verhält. Ein respektvoll und freundlich agierender Tourist, welcher alle Papiere beisammen hat, alle Fragen offen und ehrlich beantwortet und sich hinsichtlich seines Verkehrsverstosses schuldeinsichtig zeigt, wird fast immer mit einer mündlichen Verwarnung davonkommen.


    So habe ich es auch erlebt, als ich in Florida mal auf dem Tamiami geblitzt worden bin. Der sehr höfliche Sheriff hat mir sämtliche Konsequenzen genannt, falls ich noch schneller gewesen wäre oder noch schneller oder noch schneller usw. (bis hin zum "appointment with a judge"). Dann hat er mich mit einer freundlichen Ermahnung ziehen lassen, aber die "warning" bekam ich schriftlich und sie wurde auch im System vermerkt. Heißt also: beim nächsten Mal zu schnell, kriege ich keine warning mehr, sondern muss wohl blechen.


    Keine Ahnung, wann bzw. ob die jemals aus dem System entfernt werden.

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  • Fortsetzung:


    (Das Thema hatten wir schon einmal, aber ich konnte den Thread jetzt nicht finden. Daher zur Sichrheit nochmals:)


    Wie man ein Verbrechen / Einen Notfall richtig meldet (Stichwort: 9-1-1):


    Auch als Tourist kann man leicht einmal in die Situation kommen, dass man ein Verbrechen oder einen Notfall melden muss, bzw. dass man selbst Hilfe von Ersthelfern braucht. Im Folgenden möchte ich ein paar Tips dazu geben, wie man solche Hilferufe vereinfachen und effizienter durchführen kann (vieles davon gilt sicher auch für Hilferufe daheim):


    Jeder weiss (oder sollte wissen), dass die Telefonnummer für alle Notrufe in den USA 9-1-1 lautet.


    In den USA ist es so, dass 911-Anrufe über herkömmliche Telefone (also altmodische "Land-Line") automatisch zur Notrufzentrale des jeweiligen Ortes gehen. Wenn man also zBsp. von einem Telefon im Hotelzimmer aus 911 ruft, wird man unmittelbar mit der Notrufzentrale verbunden (Anmerkung: Es kann sein, dass man dennoch eine "1" vorwählen muss)
    Wenn man ein VOIP (Voice Over IP - also Internet) Telefon hat, muss dieses ggf. entsprechend mit dem 911-Service angemeldet sein, damit ein Anruf automatisch an die geographisch nächstgelegene Notrufzentrale geht (für Touristen wohl kaum von Bedeutung).
    Wenn man ein ausländisches Mobiltelefon verwendet (auch mit US-SIM-Karte), gibt es keine Gewährleistung, dass man zur unmittelbar nächstgelegenen Notrufzentrale verbunden wird.


    Daher ist es extrem(!!!) wichtig, dass man bereits zum Zeitpunkt des Anrufs ganz exakt weiss, wo man sich befindet!
    "Exakt" bedeutet in dem Fall: Die genaue Adresse des Hotels, Campingplatzes, o.ä., die eigene Zimmernummer, die Meilen-Markierung auf der Strasse und die genaue Nummer der Strasse auf welcher man sich befindet, die Fahrtrichtung in welcher man zu dem Zeitpunkt unterwegs war/ist, die nächstgelegene Ausfahrt (und ob der Notfall vor oder hinter der Ausfahrt passiert ist - und wie weit davon, in Meilen, Yards oder Feet).


    Wenn man die Nummer 9-1-1 wählt, kommt man zunächst zu einer Vermittlung und wird gefragt: "9-1-1, what is your emergency?" (9-1-1, welchen Notfall haben Sie?)


    Man sollte dann zuerst Angaben dazu machen, ob es sich um einen medizinischen Vorfall, ein Feuer oder ein Verbrechen handelt.
    Zu diesem Zeitpunkt werden bereits die Rettungskräfte alarmiert, dass ein Notfall vorliegt.


    Dann wird man gefragt, wo sich der Notfall abspielt.
    Wie bereits erwähnt, sollte man dazu unmittelbar ganz exakte Angaben machen können.
    Zu diesem Zeitpunkt wird den Rettungskräften durchgegeben, wo sie hinfahren sollen - im Normalfall bedeutet das, dass ohne Rücksicht auf die Art des Notfalls gleichzeitig Polizei, Feuerwehr/Rettung auf dem Weg sind.


    Anschliessend wird man zahlreiche weitere Fragen gestellt bekommen. Die meisten Leute glauben, dass während dieser Befragung noch nichts passiert. Aber in der Realität sind die Rettungskräfte eben bereits unterwegs und jede zusätzliche Information wird von der Notrufzentrale während des Gesprächs in Echtzeit an die Rettungskräfte durchgegeben.
    Für medizinische Notfälle sind die Leute in den Notrufzentralen entsprechend geschult, um einer anrufenden Person die entsprechenden Anweisungen für erste Hilfe zu geben - also zBsp. bei einem Atem- oder Herzstillstand, Unfallverletzungen, o.ä.


    Wichtig ist, in jedem Fall (soweit wie irgend möglich) Ruhe zu bewahren, nicht panisch loszuplappern und stets gut zuzuhören. Anweisungen der Notrufzentrale sollte unbedingt Folge geleistet werden.


    Medizinische Notfälle:
    Für Leute mit gesundheitlichen Problemen welche zu Notsituationen führen können (zBsp. Herzerkrankungen, Kreislaufstörungen, Epilepsie, Zuckerkrankheit, o.ä.), ist es sicher anzuraten dass sie sich vor Antritt der Reise mit dem entsprechenden englischen Ausdruck für ihre jeweilige Erkrankung vertraut machen. Weiters sollte man in der Lage sein, Angaben zur Unverträglichkeit gegenüber gewissen Medikamenten (bzw. auch bestehende Allergien, o.ä.) auf Englisch machen zu können. Medizinische und andere Notfallsituationen bedeuten ausnahmslos immer ein hohes Mass an Stress für alle Beteiligten. Rettungspersonal ist darauf geschult, auch dann Ruhe zu bewahren. Aber es Bedarf eben oft auch noch der Hilfe des Opfers, um eine Situation richtig evaluieren und darauf reagieren zu können.


    Verbrechen aller Art:
    Wenn man ein Verbrechen beobachtet oder beobachtet hat, sollte man sich unbedingt möglichst viele Details einprägen, um entsprechend sachdienliche Hinweise geben zu können.
    Stichworte: Wer, Wo, Wann, Wie, Warum?


    Fahrzeugbeschreibung: Sollte ein (oder mehrere( Fahrzeuge involviert sein, sollte man sich Farbe, Baujahr (sofern man es weiss), Marke, Modell, Karosserieform (2- oder 4-türig. SUV, Coupé, Van oder LKW, etc.), besondere Merkmale (zBsp. eine Firmenaufschrift, ein Unfallschaden, eine Aufkleber, o.ä.) und natürlich am besten: Das Kennzeichen - notieren oder zumindest merken.


    Personenbeschreibung: Rasse/Hautfarbe (Schwarz, Weiss, Hispanic, Asiatisch, oder anders...), Mann oder Frau, ungefähres Alter, Grösse und Gewicht, Kleidung (zBsp.: Schwarzer Sweater, Blue-Jeans, weisse Turnschuhe, graue Baseball-Kappe), besondere Merkmale (zBsp. Tättowierungen, o.ä.). Angaben zu allfälliger Bewaffnung, usw.


    Falls der oder die Täter(in) nicht mehr vor Ort ist/sind: In welcher Richtung (mit welchen Fahrzeug - si "Fahrzeugbeschreibung") ist/sind sie geflüchtet?


    Es gibt nie zuviele Details!


    Tip: Wenn man 9-1-1 anruft kann leicht der Eindruck entstehen, dass die Person in der Notrufzentrale nicht gerade überfreundlich ist, unnötige Fragen stellt und/oder augenscheinlich nicht die Aufregung teilt, die man selbst gerade hat. Dieser Eindruck ist ggf. falsch! Wer 9-1-1 anruft hat im Normalfall gerade einen der schlechtesten Tage seines Lebens. Wer bei 9-1-1 abhebt hat hingegen einen ganz normalen Arbeitstag, mit Anrufen wegen Verkehrsunfällen mit Toten, Vergewaltigungen, Mord, Totschlag, sterbenden Leuten, Feuern, andauernden Verbrechen aller Art, usw.. Das heisst nicht, dass man sich bei aller Professionalität die einzelnen Geschichten nicht zu Herzen nimmt Ich kenne persönlich eine Frau, die viele Jahre und viel Geld in ihre Ausbildung investiert hatte, um in der Notrufzentrale zu arbeiten - und dann kam der eine Anruf, der sie zur Aufgabe ihrer Karriere gebracht hat. Weil der Anruf der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte. Sie war eine der Allerbesten "am anderen Ende", aber jeder Mensch hat halt seine Grenzen, was er/sie ertragen kann.


    Daher zusammengefasst: Bei einem 9-1-1 Anruf rechtzeitig vorher alle wesentlichen Informationen bereits zur Hand haben - speziell wo genau man gerade ist - nach Möglichkeit Ruhe bewahren und alle Fragen ruhig beantworten, Anweisungen Folge leisten und Geduld haben. Selbst wenn man nicht allzu gut Englisch kann, sollte man zumindest die Adresse des Hotels oder einfache Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort machen können. Wenn man selbst nicht weiss wo man ist, kann auch die engagierteste Notrufzentrale dort keine Hilfe hinschicken.


    Ein Beispiel, das mir dazu immer wieder einfällt: Als meine Frau noch meine Freundin war, kam sie mich immer wieder besuchen. Das bedeutete für sie eine lange Autofahrt und diese in für sie damals noch ungewohntes Gebiet. Einmal rief sie mich ganz verzweifelt an: "Ich habe mich verfahren, kannst du mich abholen?" Ich antwortete "Sicher! Wo bist du gerade?" Ihre Antwort war (kein Spass) "Das weiss ich nicht!..." :rolleyes:
    Also musst ich ihr erst erklären, dass sie zur nächsten Kreuzung fahren sollte und mir dann die Namen der kreuzenden Strassen nennen sollte. Das dauerte ein paar Minuten und in einem echten Notfall hätte das entscheidend sein können. So war's halt eine kleine Verzögerung und irgendwie witzig. Aber exakt vor solche Probleme stellt man Mitarbeiter einer Notfallzentrale, wenn man schon einmal gar nicht exakt angeben kann, wo man gerade ist.

  • Ich miete meine Autos fast immer bei Alamo. Die buchen evtl. Strafen für Verkehrsvergehen von der für die Anmietung hinterlegten Kreditkarte ab. Natürlich kann man gegen das Vergehen Einspruch erheben. Aber einmal zurück in Deutschland ist das bei kleinen Beträgen einfach nur zeitaufreibend und ggfls. wird es nur noch teurer und in 99,9 % hat man das Vergehen tatsächlich begangen. Also zahlen und fröhlich sein. Und wie Thomas schreibt, am besten keinen Blödsinn machen. Ist mir in fast 40 Jahren Reisen in die USA auch nur zweimal passiert.

  • ...Unterscheidet sich gar nicht so gravierend von deutschen Vorschriften...


    Grundsätzlich sicher nicht, aber die Unterschiede finden sich dann eben im Detail. ZBsp. beim Verhalten bei Verkehrsanhaltungen, diversen verfassungemässigen Rechten, usw.


    Sehr interessante Infos, die ich gleich an meine Nachbarin weitergeleitet habe. Die ist nämlich vor zwei Jahren angehalten worden und hat das Bußgeld bis heute nicht bezahlt...


    Da deine Nachbarin inzwischen (durch ihre Heirat) einen anderen Namen hat, wird ihr höchstwahrscheinlich ohnehin nichts passieren. Man sollte Verkehrsverstösse in einer gewissen Relativität zu gravierenden Verbrechen sehen. Und von letzteren gibt es mehr als genug, um die Behörden ausreichend zu beschäftigen. Sofern deine Nachbarin keinen Unfall mit Personenschaden verursacht hat, oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden ist (in beiden Fällen wäre sie ohnehin nicht mit einem Bussgeld davongekommen) ist ihr Verkehrsverstoss - zumindest in Kalifornien - schon verjährt. Aber ich kenne die genauen Umstände nicht. Daher ist meine Aussage nur als meine persönliche Meinung und nicht als juristisch relevant anzusehen... :zwinker:


    ...die "warning" bekam ich schriftlich und sie wurde auch im System vermerkt. Heißt also: beim nächsten Mal zu schnell, kriege ich keine warning mehr, sondern muss wohl blechen.


    Woher weisst du, dass die Warnung "im System" vermerkt wurde? :zwinker:


    ...Grand Canyon, Maswik Lodge etwa 2004.
    Den Schreien nach zu urteilen, kämpft eine Frau im Nachbarzimmer die halbe Nacht um ihr Leben. An Schlaf war nicht zu denken und das ging auch anderen Gästen so. War aber dann doch kein medizinischer Notfall...


    Die halbe Nacht? Respekt dem "Täter"! :D


    ...Ich denke "keinen Blödsinn machen" ist die beste Wahl.


    Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. :)

  • Zitat von »StromerRalf«
    ...Unterscheidet sich gar nicht so gravierend von deutschen Vorschriften...



    Grundsätzlich sicher nicht, aber die Unterschiede finden sich dann eben im Detail. ZBsp. beim Verhalten bei Verkehrsanhaltungen, diversen verfassungemässigen Rechten, usw.


    Klar gibt es die von dir genannten Unterschiede, aber die sind weniger gravierend, als angenommen. Wobei das Verhalten bei Verkehrsanhaltungen ist auch in Deutschland zu empfehlen. Auf alle Fälle aber vielen Dank für dein Mühe, uns das hier mal so ausführlich dargestellt zu haben.


    Gruß


    Ralf

  • Woher weisst du, dass die Warnung "im System" vermerkt wurde? :zwinker:


    Kann ich nicht beweisen. Höchstens dem Glauben schenken, was der Sheriff gesagt hat.


    Kannste mal nachgucken??? :):):)

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  • :gbei::gbei:


    .. wie immer von Dir. Sehr interessant, vielen Dank. Gut zu wissen, was einem so blühen kann, wenn man sich nicht benimmt.


    Grüße Jens

    1997-Südwest 1 / 1999-Ostküste / 2001-Texas / 2003-Deep South / 2005-Nordwest+Westkanada / 2007-Südwest 2 / 2009-Ostkanada+Neuengland / 2011-Blue Ridge Parkway / 2013-Florida / 2015-Südwest 3 / 2017-Rockies / 2019-Südwest 4 / 2023- Ostküste 2

  • ...Klar gibt es die von dir genannten Unterschiede, aber die sind weniger gravierend, als angenommen. Wobei das Verhalten bei Verkehrsanhaltungen ist auch in Deutschland zu empfehlen...


    Ich denke, dass sich viele dieser Unterschiede (speziell in Bezug auf Verkehrsanhaltungen und diverse Taktiken) in den nächsten Jahren zunehmend relativieren werden. Alle Vorgangsweisen haben sich stets aufgrund immer neuer Erfahrungswerte und Erkenntnisse entwickelt (ein kontinuierlicher Vorgang). Die Bevölkerung in den USA ist praktisch von Beginn an eine multikulturelle Gesellschaft gewesen und es kommen ständig neue Kulturen dazu (aktuell hauptsächlich aus Asien und dem indischen Raum). Wer heute frisch bei der Polizei anfängt und gute Aufstiegschancen haben will, sollte am besten mindestens 1-2 Fremdsprachen (bei uns aktuell bevorzugt - der Klassiker - Spanisch, aber inzwischen auch ganz besonders: Vietnamesisch, Koreanisch, Tagalog. Mandarin, etc.) beherrschen und über das Polizeitraining hinausgehende Selbstverteidigungstraining haben (bevorzugt: Krav Maga, Jiu Jitsu, MMA, etc.).
    In Deutschland ist zweifellos eine ähnliche Entwicklung zu beobachten.


    ...Kannste mal nachgucken???


    Kann ich nicht. Das wäre ein Verbrechen, welches im besten Fall Jobverlust bedeutet und im schlimmsten Fall Gefängnis. Um eine solche Information legal abzurufen, muss man "Right to know and Need to know" (also das Recht UND einen nachweislich wichtigen Grund für die Abfrage) haben. Ich wage jetzt einmal zu behaupten, dass der Sheriff (wird wohl ein Deputy gewesen sein) dir eher präventiv gesagt hat, dass deine Informationen nun "im System" sind. :zwinker:


    Wie sieht es in den USA mit der Gesetzmäßigkeit bei Dashcams aus? Empfehlenswert? Nutzlos? Verboten?


    Also ich würde nie ohne Dashcam fahren wollen! :huh:


    Grundsätzlich sind Dashcams in den USA durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung geschützt und somit legal. Aber Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel und welche Ausnahmen gerade wo gültig sind, bestimmen die einzelnen Staaten. Daher sollte man sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Bundesstaat genau erkundigen (zBsp. ob auch Audio-Aufnahmen erlaubt, verboten oder gar Pflicht sind).


    Dass die Anbringung jeglicher Geräte in der Mitte an der Windschutzscheibe verboten ist, habe ich schon von Dir gelernt :).


    Wie gesagt: Die Regelungen variieren von einem Bundesstaat zum Nächsten. In Kalifornien darf man eine Dash-Cam durchaus auch in der Mitte der Windschutzscheibe anbringen (in der oberen Mitte und innerhalb einer Fläche von 5x5 Zoll - also dort wo sich der Innenrückspiegel befindet - Achtung: Das gilt nicht für Navis!). Aber: Die Camera darf nur im Fall eines Unfalls aufzeichnen und auch dann nur 30 Sekunden vor und 30 Sekunden nach einem Unfall (Stichwort: "Impact Sensor") und in Kalifornien MUSS die Camera auch den Ton aufzeichnen. Wenn man eine Camera hat, welche auch den Innenraum des Fahrzeugs aufnimmt, muss man zudem einen diesbezüglichen schriftlichen Hinweis im Fahrzeug (für Passagiere) deutlich sichtbar anbringen.


    Und nein, praktisch niemand hält sich an diese Regelungen, sondern macht was er/sie will. Es lässt sich realistisch auch gar nicht kontrollieren. Nur, wenn man dann bei einem Gerichtsverfahrens wegen eines Unfalls mit unrechtmässig vorgenommenen Aufnahmen antanzt, werden diese natürlich auch nicht als Beweismittel zugelassen. Dann ist man u.U. eben nur moralischer, bzw. zweiter Sieger.

  • War auch nicht ernst gemeint.


    Ich wage jetzt einmal zu behaupten, dass der Sheriff (wird wohl ein Deputy gewesen sein) dir eher präventiv gesagt hat, dass deine Informationen nun "im System" sind. :zwinker:


    Das könnte natürlich gut sein.

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  • In den USA kann man ein allfälliges Bussgeld (also zBsp. wegen Schnellfahrens) nicht sofort beim Beamten bezahlen. Der Beamte gibt einem stattdessen eine "Promise to appear" (Also: Versprechen, zu erscheinen) zu unterschreiben. Durch die Unterschrift verspricht man, an einem vorgegebenen Termin vor Gericht zu erscheinen und dort dann ggf. seine Schuld entweder einzugestehen und das Bussgeld zu bezahlen, oder Einspruch zu erheben. Dieses Dokument ist kein Schuldeingeständnis und man muss es unterschreiben. Die Verweigerung der Unterschrift führt in praktisch allen Bundesstaaten zur unmittelbaren Verhaftung.


    Solange es nicht zu einem Appoitment reicht, bekommt man nicht mehr ein Ticket, welches man bei der nächsten Bank innerhalb von 4 Wochen überweisen muß?

  • ...Solange es nicht zu einem Appoitment reicht, bekommt man nicht mehr ein Ticket, welches man bei der nächsten Bank innerhalb von 4 Wochen überweisen muß?...


    Wenn man auf schuldig plädiert, oder keinen Einspruch erhebt, kann man die Strafe natürlich einfach einzahlen. Wichtig: Der Zahlungseingang muss vor dem am Ticket angegebenen Gerichtstermin verbucht werden.


    Verkehrsstrafen können in den meisten Gerichtsbezirken online mittels Kreditkarte bezahlt werden (wie das ggf. mit ausländischen Karten aussieht, weiss ich nicht). Man kann auch auf dem Postweg bezahlen, wofür man aber einen Scheck oder eine Geldanweisung (Money Order) verwenden muss. Schliesslich kann man auch persönlich direkt beim Gericht bezahlen. Genauere Angaben zu den einzelnen Möglichkeiten, sowie die Adresse des jeweils zuständigen Gerichts, sind auf der Rückseite des Tickets angegeben. Man kann sich auch beim zusätzlich gleich ausstellenden Beamten erkundigen.


    In anderen Staaten kann es natürlich unterschiedlich gehandhabt werden.

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