Alle verfassungsmässigen Rechte welche US-Bürger geniessen, gelten auch für alle anderen Personen welche sich in den USA aufhalten (auch illegal!)
1. Zusatzartikel: Meinungs- und Redefreiheit:
Grundsätzlich ist es kein Verbrechen, auch Polizisten zu beschimpfen, bzw. mit irgendwelchen "Ehrentiteln" zu bedenken. Allerdings gibt es Gesetze gegen den Gebrauch von "Provozierender Sprache, welche dazu geeignet ist andere Leute zu provozieren." Polizisten und andere Exekutivbeamte werden im Normalfall daran gewöhnt sein, nicht immer mit umfassender Freundlichkeit bedacht zu werden. Aber es erhöht dann ggf. natürlich die Aufmerksamkeit gegenüber anderer Tatbestände, welche sich als Ordnungswidrigkeiten oder Verbrechen klassifizieren lassen.
4. Zusatzartikel: Schutz vor ungerechtfertigter Festnahme und Durchsuchung:
Man muss hier zwischen einer Detention ("Anhaltung" oder "Festnahme" einer Person) und Arrest ("Verhaftung") unterschieden Eine Detention liegt vor, wenn man Grund zur Annahme hat, dass man nicht einfach ohne weiteres weggehen kann und somit nicht "free to go" ist.
Anmerkung: Exekutivbeamte sind alle Personen, die in eingeschworener Position für ein Polizei- oder Sheriff's Department arbeiten, als Marshalls, Probation- oder Parole-Officer, bei Zoll- und Grenzschutz (Customs and Boarder Protection), für das Department of Homeland Security, für ein Büro einer Staatsanwaltschaft, etc., arbeiten.
Begriffserklärung:
Detention: Jeder Exekutivbeamte hat das Recht eine Person anzuhalten ("detain"), sobald "Reasonable Suspicion" besteht - also der Verdacht, dass ein Verbrechen geschehen haben könnte, geschieht, oder unmittelbar bevorsteht, sowie dass die angehaltene Person in irgendeinem Zusammenhang mit dem Verbrechen steht. Sollte die Person Widerstand gegen die Anhaltung zeigen, darf das notwendige Ausmass an Gewalt ausgeübt werden, um die Person vor Ort zu halten.
Arrest: Jeder Exekutivbeamte und jede Privatperson hat das Recht eine Person festzunehmen ("arrest"), sobald "Probable Cause" besteht - also der dringende Verdacht, dass ein Verbrechen geschehen haben könnte, oder geschieht, sowie dass die angehaltene Person dieses Verbrechens schuldig ist. Sollte die Person Widerstand gegen die Anhaltung zeigen, darf das notwendige Ausmass an Gewalt ausgeübt werden, um die Person vor Ort zu halten.
Anmerkung: Für Verbrechen mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft und/oder $1,000 Geldstrafe (Misdemeanor) muss ein Exekutivbeamter oder eine Privatperson das Verbrechen selbst mitverfolgt haben (zBsp. als Augen- oder Ohrenzeuge). Für Verbrechen mit höherem Strafrahmen (Felony) reicht eine Zeugenaussage einer dritten Person, oder entsprechende Umstände welche den Schluss zulassen, dass die festgenommene Person das Verbrechen begangen hat.
5. Zusatzartikel: Das Recht, sich nicht selbst beschuldigen zu müssen:
Durch zahllose Filme und TV-Serien ist auch im Ausland bekannt, was als "Miranda" Recht bezeichnet wird-
Jeder Exekutivbeamte ist dazu verpflichtet, einer festgenommen Person ihre "Miranda Warnung" vorzulesen und zu fragen hat, ob die Person diese Rechte verstanden hat, bevor eine rechtsgültige Befragung zu dem jeweiligen Verbrechen beginnen kann. Dies ist nicht notwendig, solange eine Person lediglich festgehalten (Detained) ist. Aussagen welche getätigt werden bevor ein Exekutivbeamter ausdrücklich sagt "You are under arrest!" können (und werden) dennoch gegen einen selbst verwendet werden. Man kann sich später nicht darauf berufen, dass einem die Miranda Warnung zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelesen worden war.
(Es gibt dazu ein paar weitere Aspekte.)
Man hat auch kein Recht auf einen Anwalt, solange man nicht verhaftet und vor Gericht gestellt wurde. Man hat aber das Recht, keine Fragen zu beantworten.
Ausnahme: Wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs ist. In dem Fall muss man nachweisen, dass man eine gültige Fahrerlaubnis, Fahrzeug-Registrierung und Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung hat(eine Mietvereinbarung reicht an Stelle der beiden Letzteren aus). Man muss aber ggf. auch dann der Anordnung eines Exekutivbeamten Folge leisten und das Fahrzeug verlassen und sich ggf. einem FST ("Field Sobriety Test") unterziehen lassen. Tut man das nicht, macht man sich strafbar.
Anmerkung: Man kann statt einem FST auch einen Blut-Test verlangen, aber diese Tests werden dann entweder auf der Polizeistation oder in einem Krankenhaus vorgenommen und bedingen daher eine vorläufige Verhaftung und den entsprechenden Zeitaufwand.
6. Zusatzartikel: Das Recht auf einen raschen Prozess:
Für Touristen aus dem Ausland ist diesbezüglich am ehesten interessant, das das Konsulat des Herkunftslandes des Touristen innerhalb von 2 Stunden von der Verhaftung eines deren Staatsbürgers informiert werden muss. Dafür ist das jweile Police Department oder Sheriff's Office verantwortlich, dessen Officer die Verhaftung vorgenommen hat. Ob und wann das Konsulat dann etwas unternimmt, liegt dann aber im Ermessen des Konsulats.
Jeder Verhaftete im Alter über 18 Jahre hat das Recht auf drei komplettierte Anrufe innerhalb von drei Stunden ab der Verhaftung. D.h., dass ein Anruf welcher nur ein Besetzt-Zeichen bekommt. bzw. der am anderen Ende nicht beantwortet wird, nicht als "komplettiert" gilt. Wird der Anruf von einem Anrufbeantworter oder einer Voice-Mail beantwortet, gilt der Anruf als "komplettiert" - also ggf. gut überlegen, wo man anruft.
Anmerkung: Für Verhaftete unter 18 Jahren sind nur 2 komplettierte Anrufe vorgeschrieben. Verhaftete unter 18 Jahren haben kein Recht darauf. dass ein Erwachsener bei Befragungen anwesend ist und sie müssen auch den Sinn der Miranda-Warnung nicht verstehen. Aber sie haben alle 14 Zusatzartikel: verfassungsmässigen Rechte.
14. Zusatzartikel: Das Recht auf Gleichbehandlung:
Jeder Mensch, egal welche Staatsbürgerschaft, Rasse, Religionsangehörigkeit (oder keine Religion), Hautfarbe, sexuelle Ausrichtung, etc., der sich innerhalb der USA oder innerhalb eines von den USA verwalteten Gebiets aufhält, gilt als gleichberechtigt und hat die selben Rechte und Pflichten.
Wichtig: Ein Gesetz/Eine Vorschrift nicht zu kennen, ist keine Entschuldigung (aka: "Ignorantia juris non excusat", oder "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht").
Das Argument "Das wusste ich nicht" oder (für Touristen) "Bei uns daheim ist das anders" hat keinerlei strafmindernde Bedeutung und wenn man sich dennoch dazu aufschwingt damit zu kommen, kann es leicht nach hinten losgehen.
Verkehrsanhaltung:
Jeder Normaldenkende weiss, dass man in den USA nicht vom Polizeiauto überholt und freundlich mit einer Kelle oder per Leuchtschrift "Polizei - Bitte anhalten" gefragt wird, doch bitte ganz lieb zu sein und rechts ranzufahren.
Wenn man hier hinter sich ein markiertes (oder unmarkiertes) Polizeifahrzeug sieht, welches entweder sog. "Emergency Lights" oder áuch nur ein statisches, rotes Licht eingeschaltet hat, dann hat man an den rechten Strassenrand zu fahren.
Auch sicher nichts Neues für die meisten hier: Man muss im Fahrzeug sitzen bleiben und die Hände entweder deutlich sichtbar auf's Lenkrad oder aus dem Seitenfenster halten (auser man bekommt andere Anweisungen vom anhaltenden Beamten).
Man sollte niemals hektisch nach den Fahrzeugpapieren suchen, oder sonstwie im Auto herumkramen.
Tip: Führerschein und Mietvereinbarung stets griffbereit halten. Falls man nach etwas greifen oder suchen muss, warten bis man danach gefragt wird und dann vorher genau sagen, was man wo verstaut hat und fragen ob man danach greifen darf. Dann abwarten bis der Beamte das Ok dafür gibt.
Kontakt mit Exekutivbeamten zu Fuss:
Grundsätzlich gilt wieder, dass man keine Fragen beantworten muss. Und umgekehrt, dass die Nichtbeantwortung von Fragen durchaus zu Verdachtsmomenten führen kann...
Es gibt drei Arten von Kontakten:
Einvernehmlicher Kontakt ("Consensual Encounter"):
Also zBsp., wenn man einen Beamten nach einer Auskunft (zBsp. dem Weg) fragt), oder wenn man zBsp. unverbindlich angesprochen wird, ob man diese oder jene Beobachtung gemacht hat. Grundregel: Ein "Einvernehmlicher Kontakt" bedingt, dass man zu jeder Zeit den Eindruck hat, dass man de Kontakt beenden und einfach weggehen kann.
Anhaltung ("Detention"):
Also zBsp. wenn man sich im Umfeld eines Verbrechens aufhält und es für einen ermittelnden Beamten nicht gleich klar ist, ob man Unbeteiligter, Zeuge, Opfer oder gar Täter ist. Grundregel: Eine "Anhaltung" bedingt, dass man nicht den Eindruck hat, den Kontakt einfach abbrechen und weggehen zu können. Eine Anhaltung ("Detention") ist zeitlich so begrenzt, dass sie nicht länger dauern darf, als bis der Beamte entweder alle Fragen zufriedenstellend beantwortet bekommen hat, oder sich aufgrund der Befragung ausreichende Verdachtsmoment für eine Verhaftung ergeben.
Widerstand gegen eine Anhaltung (also zBsp. dr Versuch davonzulaufen, o.ä.) kann mit angemessener Gewalt unterbunden werden. Der oder die Beamte hat das Recht, einen oberflächlich nach Waffen zu durchsuchen.
Verhaftung ("Arrest")
Sobald ein Exekutivbeamter (auch eine Privatperson!) ausreichend Verdachtsmomente sieht, kann er/sie eine Verhaftung vornehmen. Exekutivbeamte müssen dann eine sorgfältige Durchsuchung der Person vornehmen, sowie ggf. des Fahrzeugs der verdächtigen Person. Privatpersonen dürfen auch in diesem Fall nur eine oberflächliche Durchsuchung nach Waffen durchführen (aka: "Terry Frisk").
Privatpersonen können eine von ihnen verhaftete Person nicht wieder freilassen, sondern müssen die Person einem Exekutivbeamten oder Magistrat übergeben. Exekutivbeamte können eine verhaftete Person freilassen, ohne sie einem Magistrat zu übergeben, wenn die Person nur eines minderen Verbrechens verdächtig ist, oder sich die Verdachtsmomente in der weiteren Investigation nicht ausreichend erhärten lassen.
Exekutivbeamte brauchen für das Betreten und ggf. die Durchsuchung eines Hotelzimmers oder Wohnmobils einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl. Ausnahmen: Wenn ihnen der Zutritt freiwillig gewährt wird, oder wenn dringende Umstände (Exigent Circumstances) vorliegen, also zBsp. dringende Fluchtgefahr eines Verdächtige, bei der unmittelbaren Verfolgung einer verdächtigen Person ("Hot Pursuit"), Gefahr für Leib und Leben, oder die Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln.
Falsche Angaben gegenüber Exekutivbeamten:
Es soll schon öfters vorgekommen sein, dass manche Leute gegenüber Exekutivbeamten falsche Angaben machen.
Daher wurden Gesetze erlassen, die so etwas unter Strafe stellen. Als Exekutivbeamter wird man darauf geschult, entsprechende Fragen zu stellen ("Verbal Jiu Jitsu") und bei unbefriedigenden Antworten und/oder Widersprüchen weiter zu ermitteln. Die einzige 100%ig sichere Vorgansweise, um einer weiterführenden Ermittlung zu entgehen ist, einfach keine Unwahrheiten zu erzählen.