Auf einmal Führerschein Klasse C benötigt für Buchung von Wohnmobil

  • Da stimm ich Brazo zu. Für mich heisst es, dass eine gültige Fahrerlaubnis auch in CA als gültige Fahrerlaubnis angesehen wird. Fertig.
    Andersrum, wer keinen FS hat, der hat automatisch auch keine Erllaubnis in CA ein AUto zu fahren.


    und sorry, aber die Antwort war für mich nicht plausibel :huh:

  • ...
    EDIT: das California Department of Motor Vehicles sagt eindeutig aus, solange der Führerschein im Austellungsland gültig ist, ist er dort auch gültig. Heisst doch für mich, ist in D der FS auf Gewicht oder andere Dinge beschränkt, gilt dieses dort auch...


    Nein, es kommen ausschliesslich die Erlaubnisse und Beschränkungen der kalifornischen Gesetzgebung (CVC) zur Anwendung. Umgekehrt könnte es ja sonst durchaus sein, dass irgendein Land seinen Führerscheinbesitzern daheim das Führen grösserer und schwerer Fahrzeuge erlaubt Das wäre dann in CA für den ausländischen Führerscheinbesitzer nicht zulässig.
    Oder anders ausgedrückt: In CA darf man mit einem Standard Klasse C Führerschein 2-achsige Fahrzeuge bis 26,000 Pfund höchstem zulässigen Gesamtgewicht und/oder Wohnmobile bis zu einer maximalen Lange von 40 Fuss fahren. Ob im Herkunftsland oder -Staat des Besuchers mit seiner dortigen Standard-Lizenz nur Fahrzeuge bis 4,000 Pfund oder vielleicht sogar über 40,000 Pfund Gesamtgewicht gefahren werden dürfen, ist hier nicht von Belang.


    Zitat

    ..."Visitors over 18 years old with a valid driver license from their home state or country may drive in California without getting a California driver license as long as their home state license is valid."


    Korrekt. Aber das bezieht sich eben nur darauf, dass der Besucher generell eine gültige Lizenz für die in Kalifornien äquivalente Führerscheinklasse haben muss. Also eben zBsp. eine Standard-Klasse C Lizenz für PKW's -welche in CA nun einmal auch Wohnmobile bis max. 26,000 Pfund Gesamtgewicht und max. 40 Fuss Lange beinhaltet. Ob die äquivalente Führerscheinklasse im Heimatland oder- Staat des Besuchers andere Gewichte und Längen erlaubt und/oder verbietet, ist in CA bedeutungslos.


    Dass sich u.U. eine europäische Versicherung weigert, unfallresultierende Schadenersatzforderungen zu befriedigen, bzw. überhaupt einen europäischen Führerscheinbesitzer für das Führen eines Fahrzeuges zu versichern, für welches seine EU-Lizenz nicht passend wäre, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Darauf hat die kalifornische Gesetzgebung natürlich keinen Einfluss, da es sich ja um ein rein ausländisches Vertragsverhältnis handelt.

  • Sorry das ich nicht soviel Zeit hatte jeden Tag was zu dem Thema von mir zu geben. Finde es witzig das manche meinen nur weil man weniger postet als andere und erstmal Info's einholt das diese dann weniger verlässlich sind. Wir hatten "leider" noch standesamtliche Hochzeit in der Woche. Daher hatten wir zwischendrin noch was anderes zu tun. Außerdem war der Sinn meiner Aussage nicht anderen einen rechtlichen Rat zu erteilen sondern von meinen Infos zu berichten. Bzw ich wollte eben wissen ob andere ebenfalls betroffen sind und wissen welche Kenntnisse sie erhalten haben.


    @ Oliver: Und zum Thema "meldet sich wie Dschinn aus der Flasche zurück mit der Antwort diverser Anwälte": Sorry das ich mich erstmal informiert hab bevor ich irgendwas von mir gebe. Kommt nicht wieder vor. Ich hatte halt die Möglichkeit diese Kontakte zu fragen. Und es ging mir hier nur um meine Reise. Daher ist es meine Sache ob ich mich darauf verlasse oder nicht. Btw da die Diskussion ziemlich neu war (da DERTOUR das ja erst im November geändert hat) habe nicht nur ich mich damit beschäftigt sondern auch andere.


    Siehe:


    https://www.womo-abenteuer.de/…he-fuehrerschein-fuer-rvs



    Der für mich wichtigste Punkt ist aber:


    Ich habe von TUI die schriftliche Zusage das ich mit meinem Führerschein Klasse B und dem Motorhome C25 von El Monte im Schadensfall voll durch TUI versichert bin (7,5 Mio).
    Somit werden wir diese Reise mit Führerschein Klasse B antreten. :thumbup:

  • Hi Leute!
    Ich bin selbst betroffen und habe keinen Führerschein B und habe Alaska 2016 mit einem C25 bei Dertour gebucht.


    Nach umfangreichen Recherchen möchte ich nur davor warnen, mit Klasse B in den USA unterwegs zu sein. Das Thema hat der Deutsche Reiseverband (DRV) aufgerührt und ist das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung durch den ADAC. In Österreich ist das selbe in blassgrün. Es gelten immer die Gewichtslimite des Heimatlandes im Ausland !!!! und da können wir noch so maulen. B ist eben nur 3,5t. Und im Schadensfall - worst case Personenschaden - bleibt man übrig. Da kann TUI oder wer auch immer bestätigen was sie wollen. Und davor hat der DVR gewart und Dertour hat die Fahrberechtigungen im Mietbertrag auf C1 /C gesetzt. Der Wahnsinn ist aber, dass diverse www.de Seiten weiterhin Führerschein B vorschreiben. M.E. ist das grob fahrlässig, weil Konsumenten im Fall der Fälle übrig bleiben. Ich wollte von FTI ein Bestätigung der Leistungsübernahme der Versicherung haben. Nie bekommen.
    Das Risiko ist jetzt am Tisch mit Führerschein B zu fahren. Ich werde es nicht machen, bin doch nicht wahnsinnig ohne Versicherungsschutz zu fahren. Ich werde mich bei der Fahrschule anmelden und C1 absolvieren.


    Ich war heuer in Kanada. Bin mit einem C21 mit 5,7t gefahren. War alles kein Problem. Ich hatte abre auch keinen Unfall.
    PS: Es gibt keinen Camper in den USA unter 3,5t !!!

  • Hi Leute!
    Ich bin selbst betroffen und habe keinen Führerschein B und habe Alaska 2016 mit einem C25 bei Dertour gebucht.

    dann bist du ja eh ohne Führerschein unterwegs :zwinker: grob fahrlässig (:fluecht:)


    Nach umfangreichen Recherchen möchte ich nur davor warnen, mit Klasse B in den USA unterwegs zu sein.

    der Satz sagt dass man in USA nicht mit Führerschein B fahren darf :8o: :8o: :8o: so ganz allgemein, generell, mit Fahrrad, Auto, Bus??? (:fluecht:)


    Wie alt bist du?
    Beim 51er Bj würde ich mal vermuten, dass du eh den FS zum fahren eines LKW etc hast
    irgendwie passt das für mich alles nicht zusammen bei dir :zwinker:

  • Ich finde in den Kommentaren immer wieder so Aussagen über Fahrberechtigungen und Genehmigungen im Reiseland.


    Erkundigt Euch doch bitte an einer kompetenten Stelle.
    Die Führerscheinsituation und Gültigkeiten sind in internationalen Abkommen geregelt. Und diese abkommen regeln, was wo zu gelten hat. Hat man eine Fahrberechtigung von 3,5t, in Deutschland und Österreich Führerschein B, dann ist es eben so, dass man nur 3,5t in den USA lenken darf. Auch dann, wenn die Ami einen Fahrberechtigung im Zuge einer PKW Führerscheinprüfung von 16t (!) hat. Und ein US Staatsbürger kann daher in Deutschland oder Österreich auch 16t mit seinem Führerschein fahren.


    Glaubt doch bitte nicht Latrinengerüchten. Undunterscheidet zwischen was man so hört, was Gewohnheitsrecht ist udn wie die Gesetzeslage ist. Keine Versicherng zalt erfahrungsgemäß gerne. Schon gar nicht overult sie den Gesetzgeber und internationale Bestimmungen. Und Schreiben von Reiseunternehmer sind im Fall der Fälle für die "Fisch" wenn es ums zahlen geht.


    Übrigens können US Polizisten Camper mit einem falschen gewichtsrelevanten Führerschein abstrafen

  • Hat sich irgendwer hier in Deutschland zum Ziel gemacht den USA-RV Unternehmen das Geschäft zu versauen. :rolleyes: ?


    Ist doch jedem selbst überlassen was er macht, Leute denen storniert wurde wegen der Versicherung bei DER Tour und Camperbörse können zu gleichen Konditionen bei anderen Unternehmen buchen.


    Mein Gott, hier sind alles erwachsene Menschen, was macht man jetzt wieder so nen Stress?


    Im Übrigen:

    Reini, herzlich willkommen im Forum.

  • Erkundigt Euch doch bitte an einer kompetenten Stelle.

    Rechtsanwälte (beider Länder), Auswärtige Ämter etc sind für dich keine kompetenten Stellen ?(


    Was sind den deine allwissenden und damit "richtigen" Quellen? Bisher lese ich hier nur irgendwelche Behauptungen, die du irgendwo gelesen hast???


    Bei mir schlägt hier der "Troll-Alarm" (:fluecht:)

  • Einmal antworte ich Dir noch.


    1. deutscher Reiseverband DRV
    2. ÖAMTC Rechtsabteilung
    3. österreichischer Versicherungsverband
    4. Verkehrsministerium
    5. Führerscheinbehörde
    6. Internationale Führerscheinübereinkommen von Genf, Wien und Paris


    Das sollte auch für Dich reichen



    Das

  • du hast geschrieben das du KEIN Führerschein B hast ! ! !


    was sind deine Recherchen??? Du "stürmst" hier rein und behauptet einfach was. Kann doch jeder.


    Sag mir einen Grund, warum man dir auch nur ansatzweise Glauben schenken sollte.


    Ich ätze nicht über dein Alter sondern wollte wissen warum du einer 3,5t Begrenzung unterliegst, da du offensichtlich (was zu vermuten ist, da keine Info) deinen FS vor 1999 gemacht hast, womit du mit einem normalen PKW eh bis 7,5t fahren darfst :zwinker:

  • Und habe die 7,6t nicht geschenkt bekommen.


    Ja, wenn ich auch reinstürme. Es ist eben ein Unterschied ob eben nur nett geplaudert wird oder ob man eine Rechtslage betrachtet. Wer von den Forumsmitgliedern fährt doch in seinem Heimatland ohne Versicherungsschutz ? Würdet ihr das jemals tun?


    Ich nicht. Wie gesagt, jeder kann entscheiden wir er will. Ist mir völlig egal. Ich setze jedenfalls nicht meine Existenz aufs Spiel und mache eben der Führerschein C1.


    Das war es.
    Tschüß


    PS Der Hinweis von Kate ist schon richtig. Der USA/Kanadamarkt wird den Tourismusbüros wegbrechen. Es gibt nicht einmal die Möglichkeit so ewtas wie Camper Führerscheine zu erfinden, weil derartige Regelungen auch erst international abzustimmen sind.

  • im Gegensatz zu Österreich hat Deutschland das Genfer Abkommen nicht unterzeichnet


    das Wiener Abkommen dagegen schon


    es scheint also für beide Länder nicht die exakt gleichen Gesetze zu gelten
    diese Abkommen regeln u.a. wohl dass die vertragsparteien die Regelungen des anderen akzeptieren, wenn ich das in der kürze richtig gelesen habe


    vereinfacht: USA - Österreich haben durch Unterzeichnung des Genfer abkommens die gegenseitigen Regeln akzeptiert


    USA - Deutschland sind nicht durch das Genfer Abkommen vertraglich gebunden


    https://de.wikipedia.org/wiki/…ionaler_F%C3%BChrerschein


    scheint also weiterhin mehr als kompliziert zu sein :rolleyes:

  • Also mein halbwegs gesunder Menschenverstand sagt mir folgendes:
    Wenn ich ein Angebot buche, welches ausdruecklich einen Fuehrerschein Klasse B voraussetzt, denn kann ich nicht dafuer verantwortlich gemacht werden wenn etwas passiert - ganz unabhaengig davon ob ich nun wirklich eine gueltige Fahrerlaubnis habe oder nicht. Ich bin mir ziemlich sicher dass - spaetestens nach Einschalten eines Rechtsanwalts - entweder die Versicherung oder eben der Reiseveranstalter einspringen muss um einen eventuellen Schaden zu zahlen. Ideal waere natuerlich eine ausdrueckliche Erwaehnung in den Versicherungsbedingungen oder eine Bestaetigung.
    Ein anderes Thema ist eine Polizeikontrolle: falls wirklich die Polizei prueft und B wirklich keine gueltige Farherlaubnis ist, dann kann ich sicherlich ein Problem mit der oertlichen Polizei bekommen. Aber wie hoch ist bitte die Wahrscheinlichkeit hierfuer? Imho noch DEUTLICH geringer als ein Schadensfall.


    Auch dann, wenn die Ami einen Fahrberechtigung im Zuge einer PKW Führerscheinprüfung von 16t (!) hat. Und ein US Staatsbürger kann daher in Deutschland oder Österreich auch 16t mit seinem Führerschein fahren.


    Reini, Du scheinst ja gut informiert zu sein - aber bei "amerikanischen Fuehrerscheinen" hast Du offensichtlich noch Nachholbedarf. (:peace:)
    Es gibt keinen einheitlichen amerikanischen Fuehrerschein. Unterschiedliche Regelungen ueberall. Ich darf bis 26,000 lb fahren, was 13 tons oder 11,8 t entspricht. Keine Ahnung in welchem Staat 16 t (wohl eher 16 short tons) gilt. (:ratlos:)


    Gruss
    Michael

  • USA - Deutschland sind nicht durch das Genfer Abkommen vertraglich gebunden
    scheint also weiterhin mehr als kompliziert zu sein


    Genau das ist der Punkt, warum sich die Rechtsanwälte in verschiedenen deutschen Foren nicht einig sind,was jetzt für deutsche Fahrer gilt.
    Bei fast allen europäischen Ländern ist das klar geregelt, weil sie das Genfer Abkommen unterschrieben haben, was auf dem Führerschein drauf steht gilt auch in den USA.


    Wenn ich ein Angebot buche, welches ausdruecklich einen Fuehrerschein Klasse B voraussetzt, denn kann ich nicht dafuer verantwortlich gemacht werden wenn etwas passiert - ganz unabhaengig davon ob ich nun wirklich eine gueltige Fahrerlaubnis habe oder nicht. Ich bin mir ziemlich sicher dass - spaetestens nach Einschalten eines Rechtsanwalts - entweder die Versicherung oder eben der Reiseveranstalter einspringen muss um einen eventuellen Schaden zu zahlen.
    ...
    Ein anderes Thema ist eine Polizeikontrolle: falls wirklich die Polizei prueft und B wirklich keine gueltige Farherlaubnis ist, dann kann ich sicherlich ein Problem mit der oertlichen Polizei bekommen. Aber wie hoch ist bitte die Wahrscheinlichkeit hierfuer? Imho noch DEUTLICH geringer als ein Schadensfall.


    Bei einem Blechschaden denke ich auch, dass man das auf den Veranstalter abwälzen kann, wenn er das so bestätigt hat, aber die Frage ist was passiert mit dem Fahrer, wenn bei so einem Unfall ein Mensch stirbt und es wird festgestellt das der "B" doch nicht ausreicht?
    Wir Laien werden da sowieso keine Antworten finden, die könnten nur die US Behörden geben.


  • Ich möchte dich mal auf die Netiquette hier aufmerksam machen. Vermutlich hast du das in der kurzen Zeit noch nicht gelesen.


    Eric


  • Genau das ist der Punkt, warum sich die Rechtsanwälte in verschiedenen deutschen Foren nicht einig sind,was jetzt für deutsche Fahrer gilt.
    Bei fast allen europäischen Ländern ist das klar geregelt, weil sie das Genfer Abkommen unterschrieben haben, was auf dem Führerschein drauf steht gilt auch in den USA.



    Bei einem Blechschaden denke ich auch, dass man das auf den Veranstalter abwälzen kann, wenn er das so bestätigt hat, aber die Frage ist was passiert mit dem Fahrer, wenn bei so einem Unfall ein Mensch stirbt und es wird festgestellt das der "B" doch nicht ausreicht?
    Wir Laien werden da sowieso keine Antworten finden, die könnten nur die US Behörden geben.

    Danke Kerstin für deinen Beitrag. Das ist der Punkt. Ein abgebrochener Spiegel scheint nicht das Problem zu sein.


    Spätestens bei gravierenden Schäden, insbesondere Personenschaden, können wir uns von unserem Rechtswissen verabschieden. Bei solchen Verfahren tickt der Rechtsstandpunkt anders. Selbst wenn wir in den USA direkt buchen und uns versichern lassen ist die Frage, welches Recht gilt. US oder europäisches Recht. Das kann keiner beantworten - zumindest im Vorfeld. Weil eines ist immer klar. Mit B haben wir keine gewichtsrelevante Fahrberechtigung. Punkt. Und da können wir diskutieren wie wir wollen. Mit Personenschaden in den USA, ohne gültiger Fahrberechtigung und ohne Versicherungsschutz - gute Nacht. Wir wissen, die Ami sind nicht zimperlich.
    Wenn man mir als newcomer schon nicht glaubt, dann bitte wenigstens Kerstin.
    Bedenkt bitte immer eines? Bei Deutschen Anbietern steht zumeist eine Deutsche Versicherung hinter dem Mietvertrag. Glaubt wirklich irgendwer im Forum, dass diese Versicherung zahlt, wenn man mit einem "falschen" Führerschein unterwegs ist? Und mit einem Camper ist man mit B falsch unterwegs. Und da kann TUI, FTI und wer immer bestätigen was sie wollen. Schlussendlich ist immer der Lenker verantwortlich das Fahrzeug lenken zu dürfen wofür er berechtigt ist. Und aus.

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