Wegen Regelneuerung: Frucht darf nicht mehr ins Flugzeug mitgenommen werden
ZitatAlles anzeigenMesser und Scheren sind im Handgepäck verboten. Das wissen die meisten Reisenden. Neuerdings darf auch eine Frucht nicht mehr mit an Bord genommen werden.
Viele Reisende nehmen gerne einen kleinen Snack für unterwegs mit in die Flugzeugkabine. Gummibärchen, Schokolade, Nüsse – es gibt vielfältige Möglichkeiten. Die internationale Luftfahrtvereinigung IATA (International Air Transport Association) sperrt jetzt allerdings eine tropisch-fruchtige Erfrischung aus Flugzeugen aus: Getrocknetes Kokosnuss-Fruchtfleisch, auch genannt Kopra, darf nicht mehr an Bord von Passagierflugzeugen transportiert werden.
Die sogenannte „Liste der gefährlichen Güter“, die in Passagierflugzeugen verboten sind, wird laufend von der IATA aktualisiert. Kopra ist jetzt auch auf dieser Liste gelandet, weil es viel Öl enthält und einen niedrigen Brennpunkt hat. Deswegen kann es sich schon bei relativ geringen Temperaturen entzünden. „Der Staub des Fruchtfleisches kann schon durch einen einzigen Funken in Brand geraten“, wird der Luftfahrt-Dachverband durch die britische Zeitung The Indipendent zitiert.
Teilweise kann es auch zu einer sogenannten „Selbstentzündung“ kommen, bei der sich das Fruchtfleisch ohne Außeneinwirkung immer weiter erhitzt. Deswegen hat die IATA Kopra als Gefahrgut der Klasse Vier eingestuft. Damit gilt es genauso wie Feueranzünder, Streichhölzer oder etwa Natriumbatterien als „leicht entflammbarer Stoff“.
Anders als scharfe Gegenstände wie Messer oder Scheren, oder größere Mengen Flüssigkeiten, die zwar nicht ins Handgepäck dürfen, sehr wohl aber in Koffer, die eingecheckt werden, muss das Kokosnuss-Fruchtfleisch komplett am Boden bleiben. Wegen der Brandgefahr darf es auch nicht ins Aufgabegepäck. Denn in der Luftfahrt gilt Feuer als eines der gefährlichsten Risiken überhaupt für Flugzeuge, deswegen gilt es natürlich, gefährliche Situationen um jeden Preis zu verhindern.
Flugzeuge sind mit komplexen Schutzsystemen ausgestattet: Frachträume sind luftdicht und feuerfest gebaut. Jede mögliche Rauchentwicklung wird durch dort installierte Rauchmelder schnell entdeckt und gemeldet. Sollte doch mal der Problemfall eintreten, können eingebaute Löschsysteme sich entwickelnde Brände je nach Zulassung stundenlang unterdrücken.
Wer als Passagier trotzdem nicht auf seinen tropischen Fruchtsnack verzichten will, kann sich einen Umweg zu Nutze machen: Im Einzelhandel verpackte Kokosnussprodukte sind von der Regelung ausgenommen, berichtet etwa Travelbook. Produkte wie Kokoswasser, Kokosmilch oder Kokosöl dürfen an Bord mitgeführt werden, heißt es dort. Zur Begründung schreibt das Portal, durch die Einzelhandelsverpackungen würde sichergestellt werden, dass die Produkte versiegelt sind. Daher würden sie weniger wahrscheinlich eine Brandgefahr darstellen.
Auch Aufstriche wie Nutella und sogar Weichkäse sind nicht im Handgepäck erlaubt