• Cyberangriff: Easypark-Kunden müssen mit Phishing rechnen

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    Datenklau bei der Parkschein-App Easypark: Hacker haben bei einem Cyberangriff Kundendaten gestohlen. Worauf App-Nutzer jetzt achten sollten.

    Beim Anbieter der Parkschein-App Easypark wurden digitale Kundendaten gestohlen. Das Unternehmen selbst benennt in einer Mitteilung einen Cyberangriff als Ursache für den Datenschutz-Zwischenfall und rät Kundinnen und Kunden, nun ganz besonders auf der Hut vor Phishing-Angriffen zu sein. Was Phishing genau ist und wie Sie die Gefahr erkennen, lesen Sie hier.

    Die Hacker hatten womöglich Zugriff auf Kontaktinformationen wie Name, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse. Zudem seien einige Ziffern der zum Zahlen des Parkvorgangs hinterlegten Kreditkarte, Debitkarte oder IBAN abgeflossen, heißt es von Easypark.

    Mit diesen unvollständigen Informationen sei es aber nicht möglich, Zahlungen vorzunehmen, heißt es auf einer Info-Seite, die das Unternehmen zu dem Zwischenfall eingerichtet hat. Zudem seien keine Daten zu Standorten, Parkvorgängen oder registrierten Fahrzeugen abgegriffen worden. Es habe auch keine unberechtigten Parkvorgänge gegeben.

    Betroffene Kundinnen und Kunden sollen per Info-Banner beim Öffnen der App bereits über den Vorfall informiert worden sein oder noch informiert werden.


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  • Rewe, Netto, DM und Rossmann: Technische Panne: Supermärkte buchen bei der Kartenzahlung doppelt ab


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  • Abzock-Welle zu Jahresanfang mit diesen E-Mails und SMS


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  • Spenden für sich selbst gesammelt: Selbstloser Influencer in Wahrheit ein raffgieriger Clan-Krimineller


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    Der Erbärmlichkeit mancher ist nach unten hin wohl keine Grenze mehr gesetzt. (:kotz:)

  • Frustrierende Abzocke: Zehntausende Beschwerden über versuchte Enkeltricks 2023

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    Die sogenannte Enkeltrick-Betrugsmasche, bei der Kriminelle sich als Verwandte ausgeben und die Gutgläubigkeit von Menschen ausnutzen, hat im vergangenen Jahr für viel Frust bei Bürgern gesorgt. 2023 seien circa 60.000 Beschwerden eingegangen, teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage mit. Die allermeisten dieser Fälle betrafen Enkeltricks, in einem kleinen Teil dieser Wortmeldungen ging es um andere kriminelle Vorgehensweisen. Eine Vergleichszahl zu den Beschwerden gibt es nicht, da die Enkeltrick-Betrugsart erst im Herbst 2022 bei der Bundesbehörde im größeren Ausmaß aktenkundig wurde, damals wurde sie in der Statistik aber noch nicht gesondert erfasst. Im vergangenen Jahr deaktivierte die Bundesnetzagentur rund 6500 Nummern über die Enkeltrick-Nachrichten verschickt wurden. "Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat höchste Priorität", sagte Netzagentur-Präsident Klaus Müller. "Wir dämmen den Missbrauch konsequent ein." Inklusive anderer Fälle des Rufnummernmissbrauchs wurden sogar fast 10.000 Nummern abgeschaltet.


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    Glückwunsch!!!
    Unsere Namen sind Herr und Frau Tammy Cliff Webster. (Drei Millionen Fünfhunderttausend Euro) wurde Ihnen von der Familie Webster gespendet. Ihre E-Mail-Adresse wurde online zufällig ausgewählt, um eine Geldspende in Höhe von €3.500.000.00 für wohltätige und weniger privilegierte Zwecke in Ihrem Land zu erhalten. Wir haben am 7. Februar 2022 die Powerball-Lotterie im Wert von 316.3 Millionen US-Dollar gewonnen und haben uns freiwillig entschieden, den Betrag von €3.500.000.00 an Sie zu spenden. Nach Erhalt dieser E-Mail können Sie sich als glücklicher Mensch/Gewinner betrachten. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Erhalt der Spende. Vielen Dank!

    mit lieben Grüßen aus dem Norden

    Alles rund um unsere Reisen findet Ihr auf unserer Webseite
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  • Abzocke auf Parkplatz: Rentner soll Strafe zahlen, weil er nicht genug einkauft

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    Immer mehr Geschäfte überwachen ihre Parkplätze und gehen gegen Autofahrer vor, die entweder im Markt nicht einkaufen oder zu lange parken. In Bremen soll ein Rentner nun eine saftige Strafe zahlen, obwohl er die gültige Parkdauer gar nicht überschritten hatte.

    Seit einiger Zeit wird der Parkplatz der Bremer Lidl-Filiale „In der Vahr“ von Kameras überwacht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kunden den Parkbereich nicht ausnutzen und dort nicht länger als für den Einkauf benötigt stehen. Die Höchstparkdauer beträgt 90 Minuten. Wer länger parkt, erhält ein von Mitarbeitern des Überwachungsunternehmen Parkpoint ein Knöllchen. So erging es auch einem Rentner, der nur kurz bei Lidl einkaufen war. Gegen die Vertragsstrafe will er nun vorgehen, denn statt 90 Minuten parkte er nur 39 Minuten auf dem Lidl-Parkplatz. Wie der Weser Kurier berichtet, gibt es bei der Überwachung jedoch eine Überschneidung mit anderen Parkplätzen, die nicht zum Unternehmen gehören. Parkpoint will die Strafe nicht aufheben und argumentiert, dass der Kunde für die Nutzung des Lidl-Parkplatzes schlichtweg zu wenig eingekauft habe.

    Während der 39 Minuten kaufte der Rentner Waren für rund 34 Euro. Für das Überwachungsunternehmen reicht das nicht aus. Nach einer Beschwerde und Vorlage der Lidl-Quittung antwortete das Unternehmen: „Leider steht die nachgewiesene Einkaufshöhe nicht in Relation zu der festgestellten Parkdauer.“ Auf Nachfrage des Weser Kuriers äußerte sich Parkpoint nicht zu dem Fall, sondern verwies an Lidl. Doch auch der Discounter wollte sich nicht dazu äußern und gab nur eine allgemeine Antwort. Die Vertragsstrafe in Höhe von 35 Euro soll der Rentner zahlen.

    Aber warum hat der Lidl-Kunde überhaupt ein Knöllchen erhalten, wenn er nur 39 Minuten auf dem Parkplatz parkte? Das Problem besteht darin, dass sich hinter der Lidl-Filiale zwei weitere Parkplätze eines Fitnessstudios und eines Getränkehandels befinden, die nur über die Lidl-Einfahrt zu erreichen sind. Bei der Einfahrt zum Fitnessstudio erfasst die Kamera also das Fahrzeug auch dann, wenn es gar nicht auf dem Lidl-Parkplatz parken will. Das war auch bei dem Rentner der Fall. Er parkte vor dem Fitnessstudio und erledigte anschließend seinen Einkauf bei Lidl. Die Überwachungskameras erfassten jedoch nicht nur die Zeit auf dem Lidl-Parkplatz, sondern auch die Zeit beim Sport. Dadurch kam er auf eine Parkdauer von über 90 Minuten. Der Parknachweis des Studios erkannte das Überwachungsunternehmen ebenfalls nicht an. Es beharrt weiterhin auf der Begründung, dass der Einkaufswert des Kunden für die Parkdauer zu gering war.


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  • Guten Tag Volker,

    Vor drei Monaten haben Sie an unserem Online-Wettbewerb teilgenommen. Leider haben Sie nicht den Hauptpreis gewonnen, aber ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der zweite Preis auf Ihren Namen lautet. Falls Sie sich nicht erinnern, der zweite Preis ist eines unserer brandneuen Fernsehgeräte. Das Paket steht hier neben meinem Schreibtisch und ist versandbereit. Da ich Sie jedoch nicht telefonisch erreichen konnte, benötige ich, dass Sie Ihre Angaben auf unserer Online-Plattform erneut bestätigen : .............................

    Wir haben Anfang dieser Woche versucht, Sie per Telefon und E-Mail zu erreichen, aber leider ohne Erfolg. Entweder haben wir eine falsche Nummer in unserem System, oder es gab ein vorübergehendes Problem mit Ihrer E-Mail. In letzterem Fall sollte diese E-Mail Sie problemlos erreichen :)

    Bitte beachten Sie, dass Sie laut den Wettbewerbsbedingungen Ihre Angaben innerhalb von 24 Stunden vervollständigen müssen, da sonst Lagerkosten in Höhe von 30 Euro anfallen und ich gezwungen sein könnte, einen anderen Gewinner auszuwählen.

    Bestätigen Sie Ihre Angaben und organisieren Sie den Versand hier: ..............................

    Genießen Sie den Rest Ihres Tages und bleiben Sie sicher.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nikolas Leffler

    ALDl

    Bitte beachten Sie: Dieser Link ist gültig bis morgen 12:00 Uhr.


    Schade um den Fernseher, aber ich habe nie irgendwo teilgenommen....

  • AVM-Router : Fritz.box führt plötzlich auf externe Website


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  • NDR berichtet über neue Online-Abzocke bei Amazon und Ebay


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  • Vorsicht Betrug: App installiert – Bankkonto leer


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  • Auftritte in Deutschland - Hinter dieser Tanzshow steckt eine umstrittene Sekte


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  • Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz – ADAC-Experte erklärt simplen Trick, um Extrem-Strafen zu entgehen


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  • Booking.com: Mit dieser fiesen Masche wollen Abzocker Ihr Geld klauen!


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  • So viele Menschen sind von Identitätsdiebstahl betroffen


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  • Mogelpackung des Monats: Deutliche Preiserhöhung bei Cremissimo-Eis und Magnum von Unilever

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    Die Eissaison hat begonnen. Das freut nicht nur Leckermäuler, sondern auch Unilever. Das Unternehmen hat die Preise für sein Eis deutlich erhöht.

    Um bis zu 44 Prozent hat Unilever die Preise für seine Eismarke Cremissimo erhöht. Und zwar, indem es die Füllmenge reduziert hat. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) Cremissimo-Eis zur Mogelpackung des Monats gekürt.

    Die Verbraucherschützer haben zudem herausgefunden: Einige Eissorten sind von der Preiserhöhung besonders stark betroffen.

    Bei der "Familienpackung" Cremissimo Bourbon Vanille hat Unilever die Füllmenge von 1.300 Milliliter auf 900 Milliliter verringert. Der Verkaufspreis (3,99 Euro) blieb jedoch gleich. Die versteckte Preiserhöhung liegt laut vzhh bei etwa 44 Prozent.

    Bei anderen Eissorten, die als normale Größe angeboten werden, hat Unilever den Inhalt der Eisdose ebenfalls reduziert: von 900 auf 825 Milliliter. Auch hier blieb der Verkaufspreis auf demselben Niveau. Die versteckte Preiserhöhung beträgt demnach 9 Prozent.


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  • Fluggast ärgert sich über Abzocke bei Gepäck-Gebühr - seine Reaktion ist urkomisch!


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  • Sani Unfair


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