Ich sach mal nich "ja", sonst hab ich ein Abo

Abzocke
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Cyberangriff: Easypark-Kunden müssen mit Phishing rechnen
ZitatDatenklau bei der Parkschein-App Easypark: Hacker haben bei einem Cyberangriff Kundendaten gestohlen. Worauf App-Nutzer jetzt achten sollten.
Beim Anbieter der Parkschein-App Easypark wurden digitale Kundendaten gestohlen. Das Unternehmen selbst benennt in einer Mitteilung einen Cyberangriff als Ursache für den Datenschutz-Zwischenfall und rät Kundinnen und Kunden, nun ganz besonders auf der Hut vor Phishing-Angriffen zu sein. Was Phishing genau ist und wie Sie die Gefahr erkennen, lesen Sie hier.
Die Hacker hatten womöglich Zugriff auf Kontaktinformationen wie Name, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse. Zudem seien einige Ziffern der zum Zahlen des Parkvorgangs hinterlegten Kreditkarte, Debitkarte oder IBAN abgeflossen, heißt es von Easypark.
Mit diesen unvollständigen Informationen sei es aber nicht möglich, Zahlungen vorzunehmen, heißt es auf einer Info-Seite, die das Unternehmen zu dem Zwischenfall eingerichtet hat. Zudem seien keine Daten zu Standorten, Parkvorgängen oder registrierten Fahrzeugen abgegriffen worden. Es habe auch keine unberechtigten Parkvorgänge gegeben.
Betroffene Kundinnen und Kunden sollen per Info-Banner beim Öffnen der App bereits über den Vorfall informiert worden sein oder noch informiert werden.
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Rewe, Netto, DM und Rossmann: Technische Panne: Supermärkte buchen bei der Kartenzahlung doppelt ab
ZitatBetroffen sind Kunden von Netto, DM, Rewe oder Rossmann: Wegen einer IT-Störung bei einem Bankdienstleister kam es zu doppelten Kartenzahlungen.
Eine technische Panne beim Zahlungsdienstleister Payone hat für doppelte Abbuchungen nach dem Einkauf bei Rewe, Netto, Rossmann und DM gesorgt. Das teilte Payone der "Rheinischen Post" mit, wie die Zeitung berichtet. Betroffen seien demnach vor allem Kunden der DKB, ING oder bestimmter Sparkassen.
"Aufgrund einer technischen Störung in unserem System kam es am Samstag, dem 23. Dezember, bei einem Teil der durchgeführten Visa-Transaktionen zu einer doppelten Verarbeitung", so Payone. Man habe die Ursache gefunden und arbeite an einer Lösung, heißt es weiter.
Die fehlerhaften Buchungen sollen "zeitnah" korrigiert und zurückerstattet werden. Wie Payone zudem mitteilt, seien keine Girocards von der Störung betroffen.
Erst im vergangenen Jahr hatte Payone tagelang mit einer bundesweiten Störung von Kartenzahlungsgeräten zu kämpfen. Damals konnten Tausende Kunden bei deutschen Einzelhändlern nicht mehr mit Giro- oder Kreditkarte zahlen. Betroffen waren unter anderem Filialen von Aldi Nord, Edeka und Rossmann.
Erst nach einem manuellen Eingriff an den Kartenterminals vor Ort konnte das Problem behoben werden. Hintergrund war eine Störung im weitverbreiteten Verifone-Gerät H5000.
Das Terminal wird unter anderem von Payone und dem Konkurrenten Concardis eingesetzt. Die Dienstleister stellen die Geräte bereit und wickeln die Zahlungen ab. Die Terminals selbst und die Software dafür kommen von Verifone.
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Abzock-Welle zu Jahresanfang mit diesen E-Mails und SMS
ZitatSo schlimm war es gefühlt noch nie. Zum Jahresanfang bekommen viele Deutsche eine Flut an Betrugs-Mails und SMS-Nachrichten. Welche Maschen gehen gerade um?
Es ist eine regelrechte Abzock-Welle, die zu Jahresbeginn über Deutschland hereinbricht – E-Mails mit falschen Gewinnbenachrichtigungen, angeblich im Zoll festhängende Pakete und getürkte Schreiben von der Bank.
"Es gibt wirklich unzählige gefährliche Betrugsmethoden im Netz", warnt Ralf Scherfling bei t-online. "Der Jahreswechsel ist bekannt für diverse Änderungen, beispielsweise durch den Gesetzgeber. Da Cyberkriminelle gerne auch aktuelle Themen aufgreifen, kann dies zu steigenden Zahlen beitragen." Der Experte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vzbv) erklärt, mit welchen Maschen Betrüger gerade auf Opferjagd gehen und was sie so gefährlich macht.
Aktuell seien besonders Mails und Nachrichten zu vermeintlichen Paketen im Umlauf, erklärt der Verbraucherschützer. Hier werden die Leute häufig über SMS-Nachrichten belästigt, die angeblich von Paketdiensten stammen, so Scherfling. Enthalten ist jedes Mal ein Link auf seltsame Internetseiten.
Die Absichten der unbekannten Absender sind dabei unterschiedlich. Einige haben es darauf abgesehen, schädliche Apps zu verbreiten, die Daten auslesen und massenweise SMS an gespeicherte Kontakte senden. Andere wollen ahnungslose Opfer in Abo-Fallen locken oder Zollgebühren abkassieren.
"Aber auch typische Phishing-Mails, die angeblich von Banken oder Sparkassen kommen, waren im Dezember 2023 bei den bösen Buben sehr beliebt", sagt Scherfling. Hier "informieren" die Betrüger zum Beispiel darüber, dass sich angeblich Kontozugangsdaten geändert haben – natürlich vor dem Hintergrund, dass sie mit dieser Masche an die neuen Daten kommen und das jeweilige Konten ausräubern können.
"Zahle Bitcoins oder ich veröffentliche Videos von dir, auf denen du masturbierst". Kriminelle wollen mit solchen Drohungen Bitcoins per E-Mail erpressen und setzen darauf, dass sich die Empfänger ertappt fühlen und reagieren, warnen die Verbraucherschützer.
Die unbekannten Absender schreiben dabei an offenbar wahllos ausgewählte Empfänger, dass sie deren Webcam gehackt und sie beim Pornogucken und "sexuellen Handlungen an sich selbst" gefilmt hätten. Nur wer einen gewissen Betrag in Bitcoins überweise, könne verhindern, dass die Filme an Familien und Freunde weitergegeben oder veröffentlicht würden.
In einer anderen Version behaupten die Absender, sie hätten den Computer der Empfänger mit einer Software infiziert, die pornografische Dateien gefunden habe, und drohen damit, Freunde und Familienmitglieder darüber zu informieren. Manchmal hängen auch Dateien an diesen Erpressungsnachrichten, die Sie keinesfalls öffnen sollten, rät die Verbraucherzentrale NRW. "Denn sie beschädigen sehr wahrscheinlich Ihr Gerät damit."
Häufig erhöhen die Erpresser den Druck auf ihre Opfer mit weiteren E-Mails. Darin nutzen sie sogar teilweise persönliche Daten der Empfänger, die tatsächlich aus Hacks stammen oder aus Adressdatenbanken.
Die Verbraucherschützer raten: "Auch wenn es nicht gut aussehen mag: Am besten kleben Sie Ihre Webcam ab, wenn Sie sie nicht nutzen. Das gilt auch für Smartphone-Kameras." Außerdem sollte unbedingt ein aktuelles Virenschutzprogramm aufgespielt werden.
Verbraucher werden derzeit auch wieder vermehrt mit Verträgen unter Druck gesetzt, die angeblich am Telefon abgeschlossen worden sind. Betroffene berichten laut der Verbraucherzentrale NRW, dass sie am Telefon laut und deutlich "Ja" sagen sollten. Dazu stellen die Anrufer zum Beispiel Fragen wie: "Hören Sie mich?" Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt.
"Wir kennen Berichte, wonach im Extremfall das Telefonat so zusammengeschnitten wurde, dass das 'Ja' an der passenden Stelle gesagt wurde, um einen Vertrag abzuschließen. Dabei hat es tatsächlich nie einen Vertragsschluss gegeben", schreiben die Experten.
Hier die gute Nachricht: Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen. Sie sollten sie jedoch auch nicht einfach ignorieren, sondern sich dagegen wehren. Dazu können Sie diese Musterbriefe der vzbv kostenlos verwenden. 1. Abwehr einer unberechtigten Forderung (z.B. Zeitschriftenabo), 2. Abwehr überhöhter Inkassoforderungen.
Laut Scherfling kann jeder potenziell Opfer von Betrügern werden. "Seit Jahren erleben wir, dass mit neuen Themen immer wieder neue Betrugsmaschen aufkommen. Und was heute eine Welle ist, kann nächste Woche vielleicht schon wieder veraltet sein, kommt aber in ein paar Monaten noch mal in leicht abgewandelter Form wieder", so der Verbraucherschützer.
Einen ultimativen Schutzmechanismus gibt es seiner Ansicht nach nicht. Aber jeder Einzelne könne viel tun, um die Gefahr zu minimieren, selber Opfer von Cybercrime zu werden. Scherfling: "Da sind zum einen die technischen Aspekte. Insbesondere Virenschutzprogramm, Betriebssystem und Internetbrowser sollten stets auf dem neuesten Stand sein."
Der menschliche Faktor sei aber mindestens genauso wichtig. Scherfling: "Ein gesundes Misstrauen gegenüber jeder unerwarteten Nachricht ist ein ganz zentraler Schutz. Auf keinen Fall sollte man übereilt reagieren. Bei unerwarteten Nachrichten niemals auf Links klicken, keine Anhänge öffnen und auch nicht auf die Mail antworten. Wer unsicher ist, ob die Mail echt oder Betrug ist, sollte beim echten Anbieter nachfragen."
Es sei ein bisschen wie im Straßenverkehr. Scherfling: "Als Fußgänger schaue ich ja auch nach links und rechts, bevor ich die Straße überquere. Damit habe ich zwar keine endgültige Gewissheit, sicher auf der anderen Seite anzukommen, erhöhe aber deutlich die Wahrscheinlichkeit. Und wer sich im Internet an Regeln hält, reduziert deutlich die Gefahr, Opfer von Cybercrime zu werden."
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Spenden für sich selbst gesammelt: Selbstloser Influencer in Wahrheit ein raffgieriger Clan-Krimineller
ZitatMit einem Video rief ein Influencer zum Spenden für einen Obdachlosen auf. Tausende machten mit. Das meiste Geld behielt der Influencer aber selbst.
Ein Influencer mit rund 1,2 Millionen Followern soll einen Obdachlosen in Essen (NRW) für eine Riesen-Abzocke ausgenutzt haben. Die Polizei wirft dem 23-Jährigen vor, im großen Stile Spendengelder abgezockt zu haben. Tausende hilfsbereite Spender sollen geschädigt worden sein. Und die Vorwürfe gehen noch darüber hinaus.
Der Betrug fiel eher zufällig auf, als Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt auf einer Streife im August 2023 auf einen 24-jährigen Obdachlosen in der Essener Innenstadt getroffen sind. „Einem Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes war der 24-Jährige aus Videos in den sozialen Medien bekannt“, teilt die Polizei mit.
Der Influencer, der rund 1,2 Millionen Follower auf den Plattformen TikTok und Instagram hat, nahm ein Video mit dem Obdachlosen auf und startete darin einen Spendenaufruf für den 24-Jährigen. Durch die Aktion kam laut Polizei „ein mittlerer fünfstelliger Spendenbetrag“ zusammen, der eigentlich dem Obdachlosen zugutekommen sollte. Das war auch dem Ordnungsdienstmitarbeiter bekannt. Der wunderte sich daher im August, warum sich die Lebenssituation des 24-Jährigen nicht verbessert hat.
Dann kam heraus: Von der stattlichen Summe hat der Obdachlose offenbar nur einen Bruchteil gesehen. Der 24-Jährige sagte den Einsatzkräften, dass der Influencer ihm einen mittleren dreistelligen Betrag ausbezahlt habe. Den Rest der Spendengelder soll sich der Influencer einfach in die eigene Tasche gesteckt haben.
Dann soll der Influencer den Obdachlosen sogar noch unter Druck gesetzt haben, damit dieser noch weitere inszenierte Videos mit ihm aufnimmt.
Jetzt ermitteln Clan-Experten der Polizei gegen den 23-jährigen Verdächtigen, der einer arabischen Großfamilie angehören soll. Bereits am 22. August wurde demnach ein Durchsuchungsbeschluss durchgesetzt. Dabei wurden mehr als 2500 potenzielle Spender ermittelt. Die werden aufgrund des Spendenbetrugs jetzt von der Polizei als Geschädigte betrachtet. Ihnen wurden Briefe mit entsprechenden Anhörungsbögen zugesandt. Gegen den Influencer laufen die Ermittlungen derweil weiter. Die Vorwürfe: Betrug, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung.
Der Erbärmlichkeit mancher ist nach unten hin wohl keine Grenze mehr gesetzt.
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Frustrierende Abzocke: Zehntausende Beschwerden über versuchte Enkeltricks 2023
ZitatDie sogenannte Enkeltrick-Betrugsmasche, bei der Kriminelle sich als Verwandte ausgeben und die Gutgläubigkeit von Menschen ausnutzen, hat im vergangenen Jahr für viel Frust bei Bürgern gesorgt. 2023 seien circa 60.000 Beschwerden eingegangen, teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage mit. Die allermeisten dieser Fälle betrafen Enkeltricks, in einem kleinen Teil dieser Wortmeldungen ging es um andere kriminelle Vorgehensweisen. Eine Vergleichszahl zu den Beschwerden gibt es nicht, da die Enkeltrick-Betrugsart erst im Herbst 2022 bei der Bundesbehörde im größeren Ausmaß aktenkundig wurde, damals wurde sie in der Statistik aber noch nicht gesondert erfasst. Im vergangenen Jahr deaktivierte die Bundesnetzagentur rund 6500 Nummern über die Enkeltrick-Nachrichten verschickt wurden. "Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat höchste Priorität", sagte Netzagentur-Präsident Klaus Müller. "Wir dämmen den Missbrauch konsequent ein." Inklusive anderer Fälle des Rufnummernmissbrauchs wurden sogar fast 10.000 Nummern abgeschaltet.
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Glückwunsch!!! Unsere Namen sind Herr und Frau Tammy Cliff Webster. (Drei Millionen Fünfhunderttausend Euro) wurde Ihnen von der Familie Webster gespendet. Ihre E-Mail-Adresse wurde online zufällig ausgewählt, um eine Geldspende in Höhe von €3.500.000.00 für wohltätige und weniger privilegierte Zwecke in Ihrem Land zu erhalten. Wir haben am 7. Februar 2022 die Powerball-Lotterie im Wert von 316.3 Millionen US-Dollar gewonnen und haben uns freiwillig entschieden, den Betrag von €3.500.000.00 an Sie zu spenden. Nach Erhalt dieser E-Mail können Sie sich als glücklicher Mensch/Gewinner betrachten. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Erhalt der Spende. Vielen Dank!
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Abzocke auf Parkplatz: Rentner soll Strafe zahlen, weil er nicht genug einkauft
ZitatImmer mehr Geschäfte überwachen ihre Parkplätze und gehen gegen Autofahrer vor, die entweder im Markt nicht einkaufen oder zu lange parken. In Bremen soll ein Rentner nun eine saftige Strafe zahlen, obwohl er die gültige Parkdauer gar nicht überschritten hatte.
Seit einiger Zeit wird der Parkplatz der Bremer Lidl-Filiale „In der Vahr“ von Kameras überwacht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kunden den Parkbereich nicht ausnutzen und dort nicht länger als für den Einkauf benötigt stehen. Die Höchstparkdauer beträgt 90 Minuten. Wer länger parkt, erhält ein von Mitarbeitern des Überwachungsunternehmen Parkpoint ein Knöllchen. So erging es auch einem Rentner, der nur kurz bei Lidl einkaufen war. Gegen die Vertragsstrafe will er nun vorgehen, denn statt 90 Minuten parkte er nur 39 Minuten auf dem Lidl-Parkplatz. Wie der Weser Kurier berichtet, gibt es bei der Überwachung jedoch eine Überschneidung mit anderen Parkplätzen, die nicht zum Unternehmen gehören. Parkpoint will die Strafe nicht aufheben und argumentiert, dass der Kunde für die Nutzung des Lidl-Parkplatzes schlichtweg zu wenig eingekauft habe.
Während der 39 Minuten kaufte der Rentner Waren für rund 34 Euro. Für das Überwachungsunternehmen reicht das nicht aus. Nach einer Beschwerde und Vorlage der Lidl-Quittung antwortete das Unternehmen: „Leider steht die nachgewiesene Einkaufshöhe nicht in Relation zu der festgestellten Parkdauer.“ Auf Nachfrage des Weser Kuriers äußerte sich Parkpoint nicht zu dem Fall, sondern verwies an Lidl. Doch auch der Discounter wollte sich nicht dazu äußern und gab nur eine allgemeine Antwort. Die Vertragsstrafe in Höhe von 35 Euro soll der Rentner zahlen.
Aber warum hat der Lidl-Kunde überhaupt ein Knöllchen erhalten, wenn er nur 39 Minuten auf dem Parkplatz parkte? Das Problem besteht darin, dass sich hinter der Lidl-Filiale zwei weitere Parkplätze eines Fitnessstudios und eines Getränkehandels befinden, die nur über die Lidl-Einfahrt zu erreichen sind. Bei der Einfahrt zum Fitnessstudio erfasst die Kamera also das Fahrzeug auch dann, wenn es gar nicht auf dem Lidl-Parkplatz parken will. Das war auch bei dem Rentner der Fall. Er parkte vor dem Fitnessstudio und erledigte anschließend seinen Einkauf bei Lidl. Die Überwachungskameras erfassten jedoch nicht nur die Zeit auf dem Lidl-Parkplatz, sondern auch die Zeit beim Sport. Dadurch kam er auf eine Parkdauer von über 90 Minuten. Der Parknachweis des Studios erkannte das Überwachungsunternehmen ebenfalls nicht an. Es beharrt weiterhin auf der Begründung, dass der Einkaufswert des Kunden für die Parkdauer zu gering war.
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Guten Tag Volker,
Vor drei Monaten haben Sie an unserem Online-Wettbewerb teilgenommen. Leider haben Sie nicht den Hauptpreis gewonnen, aber ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der zweite Preis auf Ihren Namen lautet. Falls Sie sich nicht erinnern, der zweite Preis ist eines unserer brandneuen Fernsehgeräte. Das Paket steht hier neben meinem Schreibtisch und ist versandbereit. Da ich Sie jedoch nicht telefonisch erreichen konnte, benötige ich, dass Sie Ihre Angaben auf unserer Online-Plattform erneut bestätigen : .............................
Wir haben Anfang dieser Woche versucht, Sie per Telefon und E-Mail zu erreichen, aber leider ohne Erfolg. Entweder haben wir eine falsche Nummer in unserem System, oder es gab ein vorübergehendes Problem mit Ihrer E-Mail. In letzterem Fall sollte diese E-Mail Sie problemlos erreichen
Bitte beachten Sie, dass Sie laut den Wettbewerbsbedingungen Ihre Angaben innerhalb von 24 Stunden vervollständigen müssen, da sonst Lagerkosten in Höhe von 30 Euro anfallen und ich gezwungen sein könnte, einen anderen Gewinner auszuwählen.
Bestätigen Sie Ihre Angaben und organisieren Sie den Versand hier: ..............................
Genießen Sie den Rest Ihres Tages und bleiben Sie sicher.
Mit freundlichen Grüßen,
Nikolas Leffler
ALDl
Bitte beachten Sie: Dieser Link ist gültig bis morgen 12:00 Uhr.
Schade um den Fernseher, aber ich habe nie irgendwo teilgenommen....
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AVM-Router : Fritz.box führt plötzlich auf externe Website
ZitatWer eine Fritzbox zu Hause hat, sollte die Adresse "fritz.box" kennen: Eingetippt in den Browser, führt sie zur Anmeldeseite des Routers – eigentlich.
Wer aktuell wie gewohnt den Domainnamen "fritz.box" in die Adresszeile eintippt, um auf die Benutzeroberfläche des Gerätes zu gelangen, landet derzeit auf einer dubiosen Werbeseite, wenn man gerade nicht mit dem heimischen WLAN verbunden ist.
Vorsicht gilt vor allem mit Routern des Herstellers AVM: Um sicherzugehen, unter allen Umständen auch wirklich die Fritzbox aufzurufen, verwendet man im Browser am besten die Adresse "192.168.178.1" oder "169.254.1.1", rät das Fachportal "heise online".
Es seien aber auch Konstellationen möglich, bei denen Nutzerinnen und Nutzer auf der dubiosen, derzeit für Kryptowerte (NFT) werbenden Seite landen, obwohl sie mit ihrem Gerät mit dem heimischen WLAN verbunden sind. Die Adressen "192.168.178.1" und "169.254.1.1" seien hingegen in jedem Fall sicher, weil sie nur für private Netzwerke gedacht sind.
Hintergrund für das Problem mit "fritz.box" ist dem Bericht zufolge, dass Unbekannte kürzlich die Adresse registriert hätten. Und außerhalb des AVM-gestützten Heimnetzwerks sei "fritz.box" eben eine Domain wie jede andere auch: weltweit erreichbar und von ihrer Besitzerin oder Besitzerin mit beliebigen Inhalten belegbar.
Was die Unbekannten mit der Adresse vorhaben, sei vollkommen unklar. Es könne darum gehen, mit Hilfe des populären Namens Klicks und Werbeeinnahmen zu generieren. Aber auch Betrug sei denkbar: etwa eine gefälschte Fritzbox-Anmeldeseite zum Abgreifen der Zugangsdaten, die die Nutzerinnen und Nutzer vielleicht unterwegs aus einer gefälschten E-Mail heraus öffnen, erklärt "heise online".
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NDR berichtet über neue Online-Abzocke bei Amazon und Ebay
ZitatAuf den Plattformen Amazon und Ebay lauert eine neue Betrugsmasche, mit der Kunden in eine Falle gelockt werden.
Das NDR Verbrauchermagazin „Markt“ konnte mit einer Recherche dort einen neuartigen Dreiecksbetrug aufdecken, mit dem Kriminelle derzeit Käuferinnen und Käufer um ihr Geld bringen.
Die Betrüger bieten über Fakeshops oder gehackte Verkäufer-Accounts günstig Produkte an, die sie allerdings gar nicht besitzen.
Bestellt ein Kunde die Ware, ordern die Betrüger diese im Namen des Kunden und auf Rechnung bei einem seriösen Onlineshop (Drittanbieter).
Dieser versendet das Produkt zum Kunden. Da der Kunde den bestellten Artikel als Neuware erhält, schöpft er über Wochen oder Monate keinen Verdacht.
„Genau das ist der Plan der Kriminellen“, sagt Andreas Mackenthun vom LKA Hamburg. „Der Betrug soll so spät wie möglich auffallen. In dieser Zeit können die Betrüger noch weitere Kunden abzocken, das Geld in Sicherheit bringen und ihre Spuren im Internet verwischen“.
Das Perfide an der Masche: Das Betrugsopfer steht am Ende als Täter da, der seine Rechnungen nicht bezahlt.
Der Drittanbieter, der die Ware versendet hat, fordert sein Geld. Mahnungen, Inkassoschreiben, aber auch polizeiliche Anzeigen sind möglich.
Auf Nachfrage vom NDR antworten Amazon und Ebay nur allgemein, dass sie ihre Kunden vor möglichen Betrügern warnen würden.
Amazon erklärt: „Verstöße gegen die (Amazon-) Richtlinien können dazu führen, dass Angebote entfernt, Konten geschlossen und Guthaben einbehalten werden.“
Ebay schreibt: „Wir arbeiten mit Risikomanagement-Systemen und hochentwickelter Sicherheitssoftware, um Betrugsversuche so früh wie möglich zu identifizieren.“
Bezogen auf die gehackten Verkäufer-Accounts schreibt Ebay: Jeder Verkäufer sei „für die Sicherheit seines Mitgliedskontos selbst verantwortlich“.
Nach „Markt“-Recherchen reagieren die Drittanbieter, die die Ware versendet haben, aber auch die Plattformen bei Vorlage von Beweisen für den Betrug häufig kulant und stellen ihre Forderungen ein.
Wer auf diese neue Masche des Dreiecksbetruges hereingefallen ist, sollte sofort die Plattform und den Drittanbieter informieren. Außerdem empfiehlt die Polizei, dringend eine Anzeige zu erstatten.
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Vorsicht Betrug: App installiert – Bankkonto leer
ZitatEine scheinbar harmlose PDF-Viewer-App, die allerdings Schadsoftware auf das Smartphone schleust: Verbraucherschützer warnen vor dieser Betrugsmasche.
Wer eine App installiert hat und kurz danach ein zusätzliches Add-on herunterladen muss, sollte skeptisch sein. Denn derzeit versuchen Kriminelle, auf diese Weise Sicherheitsvorkehrungen bei einem bekannten App-Store zu umgehen. Darauf macht die Verbraucherinitiative "Watchlist-Internet" aufmerksam.
Tipp: Bevor Sie eine App installieren, immer die Bewertungen anderer Nutzer durchlesen und darauf achten, ob es bereits Warnungen dazu gibt.
Konkret geht es um einen scheinbar harmlosen PDF-Viewer sowie PDF-Reader. Nachdem Nutzer dafür eine App heruntergeladen haben, werden sie aufgefordert, ein zusätzliches Add-on zu installieren. Doch dadurch gelangt Schadsoftware auf das Smartphone.
Der Banking-Trojaner Anatsa zeichnet die Tastatureingaben der Nutzer per Keylogger auf. So bekommen die Betrüger sensible Informationen, etwa Eingabedaten für das Online-Banking – und können dann die Bankkonten ihrer Opfer leerräumen.
Wenn Sie den Verdacht haben, sich einen Trojaner auf Ihr Smartphone installiert zu haben, sollten Sie die Schadsoftware umgehend deinstallieren und den Vorfall dem App-Store melden, um andere zu schützen. Denn wenn sich Beschwerden häufen, löschen die Stores solche Apps. Zudem raten die Experten, zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten.
Eine Übersicht zu unterschiedlicher Schadsoftware sowie Tipps zur Deinstallation finden Sie auf der Webseite von "Watchlist Internet".
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Auftritte in Deutschland - Hinter dieser Tanzshow steckt eine umstrittene Sekte
ZitatWerbeplakate für die chinesische Tanzshow "Shen Yun" hängen in Deutschland derzeit an vielen Wänden. Doch hinter der harmlos aussehenden Show verbirgt sich ein Kult.
Wer derzeit durch die Innenstadt einer deutschen Großstadt läuft, kann den Werbeplakaten kaum entfliehen. Vor dem türkisen Hintergrund, auf dem eine chinesische Festung abgebildet ist, steht eine Tänzerin im lila Kleid. Ihr linker Fuß ist anmutig gen Himmel gereckt, jeder Muskel ihres Körpers wirkt angespannt. "Shen Yun – China vor dem Kommunismus" steht je nach Ausführung des Plakats am oberen oder unteren Bildrand der Werbung.
25 Auftritte hat die Tanzgruppe samt Orchester im Frühling und Sommer 2024 in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dazu kommen viele weitere Termine in ganz Europa, den Vereinigten Staaten, Taiwan und Japan. Sogar in Brasilien und Mexiko gastiert "Shen Yun" und zieht weltweit hunderttausende Zuschauer an. Bei Kartenpreisen zwischen ungefähr 50 und 150 Euro kommt eine nicht unbeträchtliche Summe heraus.
Doch "Shen Yun" ist nicht das harmlose chinesische Konzert, für das man es auf den ersten Blick und sogar beim zweiten Blick auf die Website der Gruppe halten könnte. Erst, wenn man auf der Internetpräsenz durch verschiedene Untermenüs klickt, findet man die Organisation, die hinter der harmlos wirkenden Tanz- und Musikgruppe "Shen Yun" steht. Dort heißt es im Untermenü "Künste und Spiritualität", die spirituelle Verbindung sei der Grund, weshalb alle Beteiligten der Show nach "hervorragenden Leistungen" streben: "Quelle der Inspiration der Künstler ist die spirituelle Disziplin, die Falun Dafa heißt."
Falun Dafa, auch bekannt unter dem Namen Falun Gong, ist eine spirituelle Bewegung. Gegründet wurde sie im Jahr 1992 von ihrem spirituellen Meister Li Hongzhi in der chinesischen Provinz Jilin. Hongzhi verbreitete die Lehre im ganzen Land und konnte viele Anhängerinnen und Anhänger um sich scharen. Anfangs unterstützte die chinesische Regierung das Falun Gong noch – das änderte sich allerdings, als sich die Bewegung vom chinesischen Staat entfernte und auf Eigenständigkeit pochte. 1999 verbot die Regierung in Peking Falun Dafa schließlich.
Bis heute werden Falun-Dafa-Anhängerinnen und -Anhänger in China verfolgt. "In westlichen Ländern nutzen sie diese Verfolgungssituation für eigene Werbezwecke", erklärt Matthias Pöhlmann, Experte für Sekten, Psychogruppen, Neureligionen und Weltanschauungen bei der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern, im Gespräch mit t-online. Dazu tritt die Gruppe häufig an touristischen Orten wie dem Brandenburger Tor in Berlin auf und informiert über ihre Verfolgung in China.
"Dabei stellt Falun Gong den religiösen Aspekt der Bewegung meist in den Hintergrund", führt Pöhlmann weiter aus. Genau das ist auch bei der Tanzshow "Shen Yun" der Fall. Dass die Show einem die Ideale der Falun-Gong-Gruppierung propagiert, spielt in der großflächig und außerordentlich häufig platzierten Werbung für die Show keine Rolle. Zuschauerinnen und Zuschauer werden erst während der Aufführung damit konfrontiert, wie zahlreiche Kulturjournalistinnen und -journalisten in Zeitungen wie der "New York Times", dem "New Yorker" oder dem "Guardian" berichten.
So schreibt die Journalistin Jia Tolentino im "New Yorker", dass während einer "Shen Yun"-Show mehrere Anhängerinnen und Anhänger der Falun-Gong-Bewegung als Kämpfer gegen die "Korruption der Jugend" durch Smartphones und Homosexualität dargestellt werden. In einer weiteren Szene zerstört laut Tolentinos Bericht ein Tsunami mit dem Konterfei von Karl Marx ein kleines Dorf am Meer, in dem Mitglieder der Falun-Gong-Bewegung leben.
In einem Bericht des Guardian heißt es, die "Shen Yun"-Werbung, die derzeit in vielen europäischen Städten hängt, werde von den lokalen Falun-Gong-Gruppierungen bezahlt. Eine Anfrage von t-online dazu ließ der deutsche Falun-Dafa-Verein bis Mittwochnachmittag unbeantwortet.
Das alles wäre vermutlich nicht wert, darüber zu berichten, wenn Falun Gong ein ganz normaler Verein wäre. Doch die Gemeinschaft ist mehr als das. "Falun Gong vertritt eine neureligiöse Heilslehre und Praxis – mit einem methodisierten Heilsweg unter der Autorität ihres Meisters Li Hongzhi", erklärt Matthias Pöhlmann im Gespräch mit t-online. "Innerhalb der Bewegung kann der Meister seine Schülerinnen und Schüler schnell befördern, was zu einer hohen Abhängigkeit führen kann."
Dazu kommt der Exklusivitätsanspruch der Vereinigung. "Falun Gong propagiert, dass das persönliche Heil nur in der eigenen Gruppe gefunden werden kann und exkludiert auf diesem Wege andere Lebensentwürfe", sagt Pöhlmann. Durch diese Exklusivität sei die Gruppe potenziell anfällig für Fake News und Verschwörungsmythen.
Da verwundert es nicht, dass die "Epoch Times", eine Zeitung, in der solche Verschwörungserzählungen häufig verbreitet werden, von Mitgliedern der Falun Gong in New York gegründet wurde. Und auch das Oberlandesgericht Dresden entschied in einem Urteil aus dem Jahr 2005, dass die Meinung vertretbar sei, in Falun Gong entwickle sich ein "elitäres und sektierisches Gruppenbewusstsein".
"Shen Yun" ist also keine harmlose Tanzshow, sondern propagiert zumindest in Teilen die Lehre eines elitären Kultes mit Exklusivitätsanspruch. Das sollten potenzielle Zuschauerinnen und Zuschauer der Show bedenken, wenn sie beim Anblick der bunten Werbung in der Innenstadt darüber nachdenken, eine Karte für "Shen Yun" zu kaufen.
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Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz – ADAC-Experte erklärt simplen Trick, um Extrem-Strafen zu entgehen
ZitatIm Alltag übersieht man schnell mal Hinweise auf dem Supermarktparkplatz. Und prompt hat man wegen eines Mini-Fehlers ein Bußgeld am Hals. Es gibt aber Auswege.
Immer mehr Supermärkte und Discounter lassen mittlerweile ihre Parkplätze überwachen. Für so manchen Stammkunden kommt die Änderung über Nacht. Wer Pech hat, findet ein Knöllchen hinter seinem Scheibenwischer klemmen; selbst Kunden des Supermarktes. Rund 30 Euro Strafe, für zehn Minuten im Laden, wenn man die Parkscheibe vergessen hat auszulegen. Das muss doch Abzocke sein? Ist es nicht?
In einem Bundesgerichtshof-Urteil wurde etwa erst 2022 festgestellt, dass die allgemeine „rechts-vor-links“-Regel auf Supermarktparkplätzen nicht anwendbar ist, wenn keine ausdrückliche Vorfahrtsregelung besteht.
Bei Parkplätzen von Supermärkten, wie Aldi, Rewe oder Lidl, handelt es sich in der Regel um Privatparkplätzen. Die Regeln dafür legt der Supermarktbetreiber fest. Und: „Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem Eigentümer, Besitzer oder beauftragten Überwacher ab“ erklärt Alexander Schnaars vom ADAC.
Mit dem Abstellen akzeptiere man auch insgeheim die aushängenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Privatparkplatzes, die im Falle eines Verstoßes Vertragsstrafen vorsehen. Das können Geldstrafen oder sogar der Abschlepper sein. Wie hoch die Strafe ausfällt, variiert mitunter stark. „Die Höhe unterliegt der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit“, so der ADAC-Experte auf Anfrage von IPPEN.MEDIA.
An der Höhe orientieren von Bußgeldern für Falschparken auf öffentlichem Plätzen muss sich die Vertragsstrafe nicht, meist liegt sie zwischen 15 und 60 Euro. „Die Grenzen sind erst dort erreicht, wo die geforderten Vertragsstrafen derart hoch sind, dass sie bei einer gerichtlichen Kontrolle als unangemessen angesehen werden“, so Schnaars. Wegen mutmaßlicher Unverhältnismäßig solcher Strafen durch eine Überwachungsfirma schaltete sich zuletzt der Oberste Gerichtshof in Österreich ein.
An der Höhe orientieren von Bußgeldern für Falschparken auf öffentlichem Plätzen muss sich die Vertragsstrafe nicht, meist liegt sie zwischen 15 und 60 Euro. „Die Grenzen sind erst dort erreicht, wo die geforderten Vertragsstrafen derart hoch sind, dass sie bei einer gerichtlichen Kontrolle als unangemessen angesehen werden“, so Schnaars. Wegen mutmaßlicher Unverhältnismäßig solcher Strafen durch eine Überwachungsfirma schaltete sich zuletzt der Oberste Gerichtshof in Österreich ein.
Um gegen Fremdparker vorzugehen, holen sich Supermärkte und Discounter vermehrt Hilfe von Dienstleistern, wie beispielsweise die fair parken GmbH. Durch eine elektronische Erfassung oder durch herumgehendes Personal wird sichergestellt, dass nur derjenige dort parkt, der da auch parken darf. Daher sind Kunden angehalten, eine Parkscheibe auszulegen.
So ärgerlich Strafzettel auch sind – wer Kunde ist, sollte nichts zu befürchten haben. Selbst, wer die Parkscheibe vergessen hat, kann um die Geldstrafe herumkommen. Sofern er denn nachweisen kann, zum betroffenen Zeitpunkt auch wirklich vor Ort einkaufen gewesen zu sein. Es empfiehlt sich daher immer, den Kassenbon nach dem Einkauf mitzunehmen. Auf der Homepage von fair Parken GmbH kann der Kassenzettel hochgeladen werden, um das Bußgeld stornieren zu lassen.
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Booking.com: Mit dieser fiesen Masche wollen Abzocker Ihr Geld klauen!
ZitatIm Chat bei Booking.com werden ahnungslose Nutzer angeschrieben und sollen Beträge überweisen. Ein Zimmer gibt es nie, das Geld ist weg.
Es ist eine fiese Masche mit der die Nutzer von Booking.com dazu gebracht werden, zum Teil Hunderte Euro zu zahlen und sie bekommen dafür nichts. Besonders perfide: die Abzocke funktioniert mit echten Buchungsdaten. Meist merken die Nutzer den Betrug erst, wenn es bereits zu spät und das Geld weg ist.
So werden ahnungslose Hotelgäste über die Chatfunktion von Booking.com vermeintlich von den Unterkünften angeschrieben. Dort werden sie aufgefordert, ihre Zahlungsdaten einzugeben, um ihre Kreditkarte erneut zu verifizieren. Dazu werden sie auf eine Webseite geleitet, die der von Booking.com täuschend ähnlich aussieht. Dann wird das Geld abgebucht, doch nichts passiert.
Nutzer Florian H. berichtet der Verbraucherzentrale über die Booking.com-Abzocke: „Direkt in deren Nachrichtenportal wurde ich vom Hotel angeschrieben und zur Verifizierung der Zahlungsdaten aufgefordert. Parallel dazu erhielt ich eine WhatsApp mit echtem Namen und auch dem Namen des Hotels.“ Auch Buchungsnummer und Zeitraum hätten gestimmt. Daher wägen viele Betrogene zunächst keinen Verdacht.
Der Nutzer öffnete die Seite, doch sie schien ihm verdächtig. Die Adresse im Browser stimmte nicht mit der von Booking überein. Er gab seine Daten nicht ein – anders als viele andere Nutzer. Zu Recht, denn das perfide System ist ein übler Betrug.
Booking.com ist das Problem sehr wohl bekannt, wie das Unternehmen auf eine Anfrage des Spiegel bestätigt. Laut der Buchungsplattform würden die kriminellen durch Phishing-Attacken auf Mitarbeiter der Unterkünfte die Daten abgreifen. Doch viele Hotelbetreiber zweifeln an den Erklärungen, finden laut Medienberichten keine eigenen Sicherheitslücken.
Bisher kann Booking.com die Betrugsversuche nicht vollständig verhindern. Die Verbraucherzentralen empfehlen daher sich selbst abzusichern. Diese Tipps können gegen die Booking-Betrüger helfen:
1. Wenn möglich in der Unterkunft zahlen.
2. Bei Nachrichten über Probleme bei Buchung oder Zahlung am besten den Telefonsupport von Booking oder die Unterkunft direkt kontaktieren.
3. Falls Sie auf den Betrug hereingefallen sind, kontaktieren Sie Ihre Bank und sperren Sie Ihre Kreditkarte.
Das Problem betrifft zudem nicht allein Booking.com, auch wenn es von dort die meisten gemeldeten Fälle gibt. Nutzer berichten, dass es ähnliche Betrugsversuche auch über Airbnb und weitere Plattformen gegeben habe. Auch hierfür sollten Sie deren Support kontaktieren.
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So viele Menschen sind von Identitätsdiebstahl betroffen
ZitatMit ausgeklügelten Tricks locken Cyberbetrüger ahnungslose Opfer in die Falle – und stehlen mitunter sogar ihre Identität. Wer besonders gefährdet ist.
Mehr als jeder zehnte Erwachsene in Deutschland (elf Prozent) ist bereits Opfer von Identitätsdiebstahl im Netz geworden. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Initiative Sicher Handeln (ISH) hervor, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde.
Fast jeder fünfte Befragte (19 Prozent), der selbst bisher verschont geblieben ist, kennt aber einen oder gar mehrere Menschen, die zu Opfern wurden. Fünf Prozent haben beides erlebt, sind also selbst Opfer geworden und kennen weitere Betroffene.
In der Online-Umfrage von YouGov wurden Anfang März 2.058 Personen befragt. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Identitätsdiebstahl sei eine besonders perfide Betrugsmasche, erklärte die Initiative. Kriminelle nutzten dabei Daten wie den Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift oder Kreditkarten- oder Kontonummern ihrer Opfer, um sich mithilfe dieser Daten Nutzerkonten bei Onlinediensten anzulegen und auf fremde Kosten einzukaufen oder Verträge abzuschließen. "Die Opfer bekommen das meistens erst mit, wenn es zu spät ist und die Überweisungen auf dem Konto verbucht sind oder Rechnungen eintrudeln."
Aktuell nutzen viele Cyberkriminelle den angespannten Wohnungsmarkt aus. So werden etwa Wohnungssuchende mit einer gefälschten Anzeige dazu verleitet, ein Post-Ident-Verfahren für eine Bewerbung um eine angebliche Wohnungsbesichtigung zu absolvieren. Oft merken die Betroffenen dabei nicht, dass sie mit den Angaben den Betrügern lediglich dabei helfen, in ihrem Namen ein Bankkonto zu eröffnen, das für kriminelle Zwecke verwendet werden soll, etwa für Geldwäsche.
"Obwohl die Gefahr steigt, nehmen viele das Thema offensichtlich noch immer auf die leichte Schulter", sagte eine Sprecherin der Initiative. Vor allem die junge Generation agiere besonders sorglos. In der Umfrage sagte jeder dritte 18- bis 24-Jährige, für mehrere Nutzerkonten im Netz dasselbe Passwort zu verwenden.
Im Schnitt handelt gerade einmal jeder Fünfte so. 16 Prozent der jungen Erwachsenen räumten ein, bereits eine Kopie ihres Personalausweises über das Internet mit einer fremden Person geteilt zu haben. Innerhalb der gesamten Stichprobe trifft das nur auf elf Prozent der Befragten zu.
Auch bei den Sicherheitsmaßnahmen handeln die älteren Befragten deutlich gewissenhafter als die jüngste Generation. 70 Prozent der über 55-Jährigen sagen, dass sie regelmäßig ihre Kontoauszüge prüfen. Bei den 18- bis 24-Jährigen sind das lediglich 39 Prozent.
Sicher Handeln ist eine gemeinsame Initiative der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN), Risk Ident und Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen), die 2023 ins Leben gerufen wurde.
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Mogelpackung des Monats: Deutliche Preiserhöhung bei Cremissimo-Eis und Magnum von Unilever
ZitatDie Eissaison hat begonnen. Das freut nicht nur Leckermäuler, sondern auch Unilever. Das Unternehmen hat die Preise für sein Eis deutlich erhöht.
Um bis zu 44 Prozent hat Unilever die Preise für seine Eismarke Cremissimo erhöht. Und zwar, indem es die Füllmenge reduziert hat. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) Cremissimo-Eis zur Mogelpackung des Monats gekürt.
Die Verbraucherschützer haben zudem herausgefunden: Einige Eissorten sind von der Preiserhöhung besonders stark betroffen.
Bei der "Familienpackung" Cremissimo Bourbon Vanille hat Unilever die Füllmenge von 1.300 Milliliter auf 900 Milliliter verringert. Der Verkaufspreis (3,99 Euro) blieb jedoch gleich. Die versteckte Preiserhöhung liegt laut vzhh bei etwa 44 Prozent.
Bei anderen Eissorten, die als normale Größe angeboten werden, hat Unilever den Inhalt der Eisdose ebenfalls reduziert: von 900 auf 825 Milliliter. Auch hier blieb der Verkaufspreis auf demselben Niveau. Die versteckte Preiserhöhung beträgt demnach 9 Prozent.
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Fluggast ärgert sich über Abzocke bei Gepäck-Gebühr - seine Reaktion ist urkomisch!
ZitatEin frustrierter Fluggast wurde dabei beobachtet, wie er seinen Koffer demolierte, um zusätzliche Gepäckkosten zu vermeiden.
Weil die Fluggesellschaften unterschiedliche Mengen an Freigepäck erlauben, kann es leicht passieren, dass man ein Gepäckstück in der falschen Größe mit an Bord eines Flugzeuges nimmt.
Passagiere, deren Koffer oder Tasche den angegebenen Wert überschreitet, werden in der Regel zur Kasse gebeten. Das passierte auch einem Mann namens Daniel.
Da er nicht bereit war, zusätzliche Kosten zu bezahlen, ging er einen ungewöhnlichen Weg, um sicherzustellen, dass sein Koffer doch noch der erlaubten Größe entsprach, berichtet The Sun.
Daniel war der letzte Passagier eines Ryanair-Fluges von Palma zur Costa del Sol. Als ihm mitgeteilt wurde, dass er 70 Euro zusätzlich zahlen müsse, um seinen Koffer mitnehmen zu können, griff der Mann zu drastischen Mitteln, um der "Abzocke" zu entgehen.
"Ich wollte die 70 Euro, die sie von mir verlangten, nicht bezahlen. Also habe ich beschlossen, die Räder abzubrechen. Das Aufgeben des Koffers hätte mich mehr gekostet, als ich für den Flug ausgegeben habe", sagte Daniel.
Mithilfe seines Freundes David riss er die Räder seines Koffers ab, damit dieser den Handgepäckanforderungen der Fluggesellschaft erfüllte. Dabei erhielt er Applaus von umstehenden Leuten, die auch jubelten, als die Tasche anschließend tatsächlich den Taschenmaßen von Ryanair entsprach.
Ryanair hat sich zu dem Vorfall bislang nicht geäußert.
Dabei war es nicht das erste Mal, dass ein Fluggast gezwungen war, sein Gepäck zu beschädigen, um sicherzustellen, dass die Maße eingehalten werden.
Im Jahr 2022 wurde eine Gruppe von Passagieren dabei gefilmt, wie sie die Räder von ihren Koffern abbrachen, um sicherzustellen, dass sie den vorgeschriebenen Größen, in dem Fall von easyjet, entsprachen.
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Sani Unfair
ZitatWas es über unsere Gesellschaft aussagt, wenn die Bürger selbst für ihre Grundbedürfnisse zur Kasse gebeten werden.
Lange habe ich auf einen Anlass gewartet, über öffentliche Toiletten zu schreiben. Denn ich finde, die Art, wie eine Gesellschaft mit menschlichen Grundbedürfnissen umgeht, erzählt viel über sie. Jedes Mal, wenn ich an einer Tankstelle für mein Benzin bezahlt habe und danach in den teuren Sanifair-Bereich gehe, packt mich die Empörung. Warum werden Tankstellenbetreiber, die selbst Trinkwasser zu Preisen verkaufen, als wäre es mit Goldstaub angereichert, nicht verpflichtet, Toiletten umsonst zu Verfügung zu stellen? Warum darf alles an "den Endkunden" abgegeben werden? Ich nenne ihn auch "den gewöhnlichen Menschen".
Der Anlass, der Toiletten endlich auf meine Agenda brachte: Bei "Hart aber fair" saß neulich ein Trucker im Publikum, der Konstantin Kuhle von der FDP hart anging und dabei die Mehrheit der Zuschauer auf seine Seite zog. Es war die Sendung, in der diskutiert wurde, warum Europäer zunehmend rechts wählen. Der Lkw-Fahrer Jan Labrenz schien dabei leider von der Stimmung in Deutschland mehr zu wissen als die meisten Politiker und Experten in der Sendung.
Er war wütend, weil, wie er sagte, die Politiker ihre Diäten erhöht hätten, während sie Arbeitern wie ihm die Spesen kürzten. Dabei müsse er unterwegs schon fürs Duschen vier bis fünf Euro bezahlen und für den Klogang einen Euro. Bei 20 Arbeitstagen investiert der Mann also etwa 240 Euro in seine Grundbedürfnisse. Passt das zur Lindner-FDP und ihren Leitsätzen à la "Leistung muss sich lohnen"?
Wie normal es wurde, überall abzukassieren, ist symbolisch für eine Gesellschaft, in der Einzelne den Eindruck haben, sie würden geschröpft. In meiner Kindheit fuhr man in den Süden Europas, und an den Raststätten saß meist eine Frau, der man Kleingeld auf den weißen Teller werfen konnte. Niemand kam auf die Idee, man müsse, um überhaupt auf die Toilette zu kommen, vorher bezahlen. Heute soll aus allem Profit gemacht werden: Menschen müssen urinieren? Wunderbar, kassiert sie ab! Menschen werden krank? Genial, sagt die Armee der Unternehmensberater, lasst uns doch Geschäfte damit machen. Menschen müssen sterben? Auch Beerdigungen sind inzwischen ein teures Unterfangen. An unterschiedlichsten Stellen wird maximal abkassiert, da hilft auch der Mindestlohn von 12,41 Euro nicht viel.
Im Ergebnis trauen viele Bürger ihrer Regierung nicht mehr. Zu viel Unsicherheit, ob diese wirklich noch für ihr Volk da ist. Corona hat dieses Misstrauen bei einigen verstärkt. Denkt man daran, dass wir bis heute für Impfstoff bezahlen, der nicht gebraucht wird, weil die Pharmaindustrie Knebelverträge durchsetzen konnte, während Bürger Nothilfen zurückzahlen müssen, wird dieses Misstrauen nachvollziehbar. Wer zahlt, wer bereichert sich?, fragen sich viele. Rechte Parteien, die bisher in den meisten Ländern nicht lange regiert haben, können noch von sich behaupten, sie würden sich kümmern.
Es geht nicht darum, ob Ärmere rechts wählen; das stimmt meist nicht. Es geht auch nicht um Armut als solche. Es geht um die Wut und Verunsicherung, die entstehen, wenn eine Demokratie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllt, die auch darin bestehen, für mehr Gleichheit zu sorgen. Das Wohlstandsversprechen glaubt keiner mehr, es wird bergab gehen. Und viele haben den Eindruck, sie sollen dafür aufkommen, während es anderen Schichten weiterhin gut geht. Letztere kassieren ab. Wer das wieder ändern möchte, muss dafür sorgen, in Bürgern nicht an jeder Stelle nur Goldesel zu sehen, die Münzen abwerfen.
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"Goldener Windbeutel" geht an Fruchtsnack von Alete
ZitatDer Negativpreis "Goldener Windbeutel" geht in diesem Jahr an den Hersteller von Baby- und Kindernahrung Alete. Der Fruchtsnack sei die "dreisteste Werbelüge".
Der Negativpreis "Goldener Windbeutel" geht in diesem Jahr an den Hersteller von Baby- und Kindernahrung Alete für einen Fruchtsnack für Kinder. Rund 57 Prozent der etwa 56.000 Teilnehmenden an der Online-Umfrage sahen in den Obsties die "dreisteste Werbelüge" dieses Jahres, wie die Verbraucherorganisation Foodwatch am Dienstag mitteilte. Alete nutze die Bezeichnung "ohne Zuckerzusatz", obwohl der Snack zu fast 72 Prozent aus Zucker bestehe.
Auch wenn es sich bei dem Zucker in dem Snack ausschließlich um Fruchtzucker handele, sei dieser in verarbeiteten Produkten nicht besser zu bewerten als Haushaltszucker, erklärte Foodwatch. Und ungesunde Ernährung im Kindesalter könne im späteren Leben zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes führen. Die Verbraucherorganisation forderte die Bundesregierung auf, Junkfood-Werbeschranken zum Kinderschutz einzuführen und diese auch auf die Verpackungsgestaltung auszuweiten.
Der Hersteller des Alete-Produktes, der Molkereikonzern Deutsche Milchkontor (DMK), reagierte gegenüber Foodwatch auf die Kritik und erklärte, dass es bei den Obsties zu einer "Aufkonzentrierung des natürlichen (Frucht-)Zuckers" komme. Das Unternehmen ordne die Obsties als "süßen Snack" und nicht als Obstersatz ein.
Auf der Packung werde angegeben, dass Kinder maximal eine Portion, also eine Handvoll Obsties pro Tag essen sollten. Das entspreche fünf Gramm des Snacks pro Tag. Die Angaben dafür finden sich den Angaben zufolge "transparent in der Nährwerttabelle wieder".
Die Verbraucherorganisation hatte fünf Lebensmittel für den Goldenen Windbeutel nominiert. Platz zwei ging mit knapp 27 Prozent der Stimmen an das Cremissimo Bourbon Vanille Eis von Langnese. Dieses ist nach Ansicht von Foodwatch "ein besonders dreistes Beispiel für Shrinkflation".
Der Hersteller Unilever habe die Packungsgröße von 1300 Millilitern auf 900 Milliliter reduziert, den Preis von 3,99 Euro aber beibehalten. Die Verbraucherorganisation spricht daher von einer Preiserhöhung um 44 Prozent.
Hersteller Unilever erklärte nach der Nominierung auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen reagiere mit dem reduzierten Inhalt "auf die steigende Nachfrage nach kleineren Produktvarianten in unserem Sortiment". Die 900-Milliliter-Packung sei eine Lösung für Haushalte mit geringerem Eisbedarf oder kleineren Gefrierschränken.
Die Preise seien zudem im gesamten Cremissimo-Sortiment "angepasst" worden und berücksichtigten mehrere Faktoren, "darunter Rezepturverbesserungen und die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe".
Auf dem dritten Rang lag die Vegane Schinken Spicker Mortadella von Rügenwalder Mühle. Hier hält Foodwatch die Angabe "Auf Basis von Sonnenblumenkernen" für irreführend, weil das Produkt zu lediglich zwei Prozent aus Sonnenblumenprotein bestehe.
Rügenwalder sieht darin keine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie das Unternehmen erklärte. Auf den Verpackungen werde immer die Zutat ausgewiesen, die das Fleisch als Nährstoffgeber maßgeblich ersetzt. Dies müsse jedoch nicht zwangsläufig die Zutat mit dem größten Mengenanteil sein. Die vegane Mortadella erhielt 11,1 Prozent der Stimmen.
Eher abgeschlagen auf den Plätzen vier und fünf lagen der Riegel "Pretty Little Meal Bar" vom Hersteller Offset Nutrition (2,9 Prozent) und die Heisse Tasse Champignon Creme von GB Foods Deutschland (2,2 Prozent). Bei Offset Nutrition kritisierte Foodwatch, dass das Unternehmen seinen Riegel besonders in den sozialen Medien als "Hauptmahlzeitersatz" bewerbe. Tatsächlich steckten darin fast fünf Zuckerwürfel. Bei der "Heisse Tasse Champignon Creme" ist nach Ansicht von Foodwatch zu wenig Gemüse enthalten.
Foodwatch vergab den Goldenen Windbeutel zum 13. Mal. Die Verbraucherorganisation engagiert sich seit langem gegen Etikettenschwindel und fordert verbesserte Kennzeichnungsregeln.
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