Wir haben legal keine Möglichkeit, die Dienstwaffe als "less lethal" einzusetzen und zBsp. jemanden absichtlich "in's Knie" zu schiessen, oder so. Wenn die Entscheidung zum Einsatz der Schusswaffe erst einmal gefallen ist, dann kann das nur aufgrund des Eindrucks geschehen sein, dass man selbst oder andere unmittelbar von einer tödlichen Gefahr bedroht werden. Die Waffe muss dann auch als tödlich eingesetzt werden - also gezielte Schüsse auf das vitale Zentrum.
Hätte der Beamte den Eindruck, dass die Gefahr dadurch abgewendet werden kann, dass der Angreifer einfach nur "unbeweglich" gemacht wird, gibt es keinen rechtlich haltbaren Grund überhaupt zur Schusswaffe zu greifen. Das wäre ein "Bad Shoot" und man würde sich dadurch strafbar machen - von Zivilklagen ganz zu schweigen.
Das finde ich ziemlich heftig. Was ist der Hintergrund für diese Entscheidung?
Ich hätte gedacht, dass an erste Stelle steht, tödliche Schüsse zu verhindern. Wenn also ein Schuss ins Knie die Situation erheblich entschärfen könnte, darfst Du dies nicht machen, sondern musst einen tödlichen Schuss absetzen?
Wie verhält es sich mit Warnschüssen?